Sitzung vom 27. Mai 2021

Dekretvorentwurf zur Bekämpfung des Dopings im Sport

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Dekretvorentwurf zur Bekämpfung des Dopings im Sport.

Die Regierung beschließt, das Gutachten des Dachverbandes für den Sport in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu beantragen.

Die Regierung beschließt, das Gutachten der Datenschutzbehörde zu beantragen.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Im November 2017 leitete die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) eine neue Phase der Überarbeitung des Welt-Anti-Doping-Codes ein, der im Folgenden als „Code“ bezeichnet wird. Nach einem umfangreichen Beratungsprozess mit der Sportbewegung und den Regierungen wurde ein neuer Code entwickelt.

Tatsächlich wurde der neue Code auf der Fünften Weltkonferenz über Doping im Sport, die im November 2019 in Kattowitz, Polen, stattfand, vorgestellt und von den verschiedenen Unterzeichnern, darunter verschiedenen Behörden, internationalen Sportverbänden und nationalen Anti-Doping-Organisationen (NADOs), genehmigt. Der Code trat am 1. Januar 2021 für alle Unterzeichner in Kraft.

Für die Deutschsprachige Gemeinschaft ergibt sich die Verpflichtung, die bestehenden Rechtsvorschriften, nämlich das Dekret vom 22. Februar 2016 über die Bekämpfung des Dopings im Sport, mit dem Code in Einklang zu bringen, aus der Unterzeichnung und Ratifizierung des Internationalen Übereinkommens gegen Doping im Sport, das am 19. Oktober 2005 von der UNESCO angenommen wurde und dem die Unterzeichnung der Kopenhagener Erklärung durch die Deutschsprachige Gemeinschaft am 6. Oktober 2005 vorausging.

Angesichts des Umfangs der Änderungen und aus Gründen der Klarheit wird vorgeschlagen, ein neues Dekret zu verfassen, das das Dekret vom 22. Februar 2016 über die Bekämpfung des Dopings im Sport (im Folgenden "das alte Dekret") ersetzt.

In einem langen Konzertierungsprozess seitens des Fachbereichs des Ministeriums mit der Weltantidoping-Agentur WADA wurde dieser Dekretvorentwurf erarbeitet und erhielt von Seiten des juristischen Dienstes der WADA am 13. Februar 2021 die Bestätigung ihrer Konformität mit dem Code.

Der vorliegende Dekretvorentwurf (im Folgenden "das Dekret") soll daher in erster Linie sicherstellen, dass die bestehenden Rechtsvorschriften in der Deutschsprachigen Gemeinschaft mit den neuen Verpflichtungen, die sich aus dem Code ergeben, im Kampf gegen Doping im Sport in Einklang gebracht werden.

Diese beziehen sich vor allem auf die Bereiche der Erweiterung einiger Definitionen, der Information und Sensibilisierung über die Anti-Doping-Bestimmungen, des Schutzes der Personen die Aussagen zu Dopingvergehen machen wollen (whistleblower), der Ermittlungsbefugnis der NADO der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Unabhängigkeit der Mitglieder des TUE-Kommission und der Erweiterung der  Zuständigkeiten der von der WADA akkreditierten oder anderweitig zugelassenen Laboratorien.

Das Dekret soll auch auf einige bestimmte lokale Besonderheiten in der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingehen. Hier geht es vor allem um den Wechsel der zuständigen Stellen in erster Instanz und in der Berufung, der Möglichkeit delegierte Dritte einzusetzen, und die Anpassung bestimmter Konzepte an das ebenfalls neue Zusammenarbeitsabkommen vom 9. Dezember 2011 zwischen der Flämischen Gemeinschaft, der Französischen Gemeinschaft, der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission zur Prävention und Bekämpfung von Doping im Sport vornehmen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Neufassung des Dekrets entstehen keine neuen finanziellen Verpflichtungen.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Sondergesetz vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 4 Nummer 9
  • Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, Artikel 4 §1