Sitzung vom 3. Juni 2021

Bezeichnung eines Vertreters in die Interministerielle Konferenz für Migration & Integration

1. Beschlussfassung:

Die Regierung bezeichnet den Vize-Ministerpräsidenten, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen als ihren Vertreter in der Interministeriellen Konferenz für Migration und Integration.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Der Konzertierungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 12. Februar 2021 die Schaffung einer Interministeriellen Konferenz für Migration und Integration beschlossen.

Mit einem Schreiben vom 17. Mai 2021 bittet der Staatssekretär für Asyl und Migration, Sammy Mahdi, die Regierung zur Bezeichnung ihres Vertreters in dieser Konferenz. Dieser Bitte wird mit dieser Bezeichnung Folge geleistet.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

4. Gutachten:

Keine

5. Rechtsgrundlage:

Gesetz vom 9.8.1980 zur Reform der Institutionen, insbesondere Art 31.