Sitzung vom 3. Juni 2021

Angepasster Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Wohn- und Pflegezentrum für Senioren Residenz Leoni sowie Regierungserlass zur Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2021 an das Wohn- und Pflegezentrum für Senioren Residenz Leoni

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den angepassten Vertrag zu den Angeboten des Wohn- und Pflegezentrums für Senioren Residenz Leoni für den Zeitraum vom 1. Februar 2021 bis 31. Dezember 2021.

Die Regierung gewährt dem Wohn- und Pflegezentrum für Senioren Residenz Leoni einen globalen Zuschuss in Höhe von 1.652.743,83 EUR und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Residenz Leoni wurde am 1. Februar 2021 eröffnet. Sie hat eine vorläufige Betriebsgenehmigung für 45 Plätze sowie für den befristeten Einzug von 30 Bewohnern des WPZS Katharinenstifts erhalten. Gleichzeitig wurde eine vorläufige Genehmigung für 15 betreute Wohnungen erteilt.

Der maximale Zuschussbetrag für die 45 Plätze der Residenz Leoni setzt sich wie folgt zusammen:

 

Mobilitätshilfen

2.607,18 €

Bewohnerbezogener Zuschuss

917.065,03 €

Personalbezogener Zuschuss

53.923,42 €

TOTAL

973.595,64 €

 

Der maximale Zuschussbetrag für die 30 Plätze des WPZS Katharinenstifts setzt sich wie folgt zusammen:

 

Mobilitätshilfen

2.029,29 €

Bewohnerbezogener Zuschuss

639.515,40 €

Personalbezogener Zuschuss

37.03,51 €

TOTAL

679.148,20 €

 

Insgesamt erhält die Residenz Leoni für das Jahr 2021 somit einen Zuschuss in Höhe von 1.652.743,83 EUR.

Vorliegender Vertrag ersetzt den Vertrag, der in der Regierungssitzung vom 6. Mai 2021 verabschiedet wurde, da der Zuschuss für die 30 Plätze des WPZS Katharinenstiftes im ersten Vertrag versehentlich nicht mitberechnet wurde.

Aus dem genehmigten Zuschuss aus dem Vertrag 2021 der Regierungssitzung vom 6. Mai 2021, und dem vorliegenden Vertrag, ergibt sich somit ein Differenzbetrag i. H. von 679.148,19 EUR zugunsten des WPZS Residenz Leoni.

Dieser Betrag ist im Haushalt 2021 vorgesehen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

 

Haushaltsjahr:                            2021

Finanzstelle:                               50.17

Finanzposition:                           33.00

Zuschuss:                        1.652.743,83€

 

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 25. Mai 2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege.
  • Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Wohn- und Pflegezentrum für Senioren Residenz Leoni für das Jahr 2021 über die Angebote des Wohn- und Pflegezentrums für Senioren.