Sitzung vom 3. Juni 2021

Beschluss zur Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Bereich der Schülerbeförderung „Rundfahrt 4708“

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Beschluss zur Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Bereich der Schülerbeförderung „Rundfahrt 4708“ an das Unternehmen Zeimers AG.

Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Hintergrund:

Gemäß Artikel 20 des Gesetzes vom 6. Juli 1970 über das Sonderschulwesen und das integrierte Schulwesen ist die Deutschsprachige Gemeinschaft verpflichtet, eine kostenfreie Schülerbeförderung für alle Förderschüler zu gewährleisten.

Der vorliegende Auftrag betrifft die Beförderung von Förderschülern aus dem Süden der Deutschsprachigen Gemeinschaft zum Zentrum für Förderpädagogik in Bütgenbach (Gemeinsame Grundschule Bütgenbach) und zurück. Die Fahrten werden von montags bis freitags an Schultagen zu festen Uhrzeiten und verbindlicher Streckenführung ausgeführt.

Der Auftrag beginnt am 1. September 2021 und endet spätestens am Ende des Schuljahres 2030-2031. Die Auftragsdauer von zehn Schuljahren ist durch die Amortisierung der Busse begründet.

Auswahl der Angebote:

Am 5. Mai 2021, Schlusstermin für das Einreichen der Angebote, hat ein Bieter ein Angebot bezüglich des vorliegenden Auftrags eingereicht: Zeimers AG.

Das Angebot wurde nach der Angebotseröffnung überprüft und ausgewertet. Der Bieter genügt den im Lastenheft vorgesehenen Bestimmungen zum Zugangsrecht sowie den Auswahlkriterien.

Für den vorliegenden Auftrag gelten folgende Zuschlagskriterien:

  • Preis: 90 Punkte

Der angebotene Preis liegt innerhalb der vorgegebenen Kilometerpreisspanne und beträgt 1,15 EUR/Kilometer. 

Die Anzahl Punkte wird anhand folgender Formel berechnet:

Anzahl Punkte = 90 * (Preis des günstigsten Angebots/Preis des analysierten Angebots)
= 90 * (1,15/1,15)
= 90

  • Alter des angebotenen Fahrzeugs: 10 Punkte

Die Anzahl Punkte wird anhand folgender Formel berechnet:

Anzahl Punkte = 10 - (0,8*Alter des angebotenen Fahrzeuges)
= 10 – (0,8*5,59)
= 5,5280

Der Bieter Zeimers AG erhält 95,5280 Punkte und somit den Zuschlag für den vorliegenden Auftrag.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Ausführung des Auftrags beginnt am 1. September 2021 und endet spätestens am Ende des Schuljahres 2030-2031.

Die durchschnittliche Kilometeranzahl pro Tag beträgt 200,36 km (siehe Punkt 7.1 des Lastenhefts). Der Kilometerpreis beträgt gemäß dem Angebot des ausgewählten Bieters 1,15 EUR pro Kilometer.

Die Schulen sind durchschnittlich an 181 Tagen pro Schuljahr geöffnet (siehe Artikel 57 des Dekrets vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen). Die Auftragsdauer beträgt zehn Schuljahre (siehe Punkt 8.1 des Lastenhefts). Der Kilometerpreis wird jährlich nach der Tabelle der FBAA, CFA – Conseil francophone des exploitants d’autobus et d’autocars et des organisateurs de voyages – tarif scolaire angepasst. Außerdem könnte eine eventuelle Erhöhung der Aufnahmekapazität des Fahrzeuges sowie der gefahrenen Kilometer pro Tag zu einer Preiserhöhung führen. Die jährliche Preiserhöhung wird auf 1,5% geschätzt.

Die geschätzten finanziellen Auswirkungen für die Deutschsprachige Gemeinschaft inklusive 6% Mehrwertsteuer betragen somit für die gesamte Auftragsdauer 473.137,68 EUR.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 21. Mai 2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Gesetz vom 6. Juli 1970 über das Sonderschulwesen und das integrierte Schulwesen
  • Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen
  • Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge
  • Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Einführung der allgemeinen Ausführungsregeln der öffentlichen Aufträge
  • Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen
  • Erlass der Exekutive vom 5. Juni 1991 zur Festlegung des Sonderlastenheftes für die Beförderung der Schüler, die die von der Deutschsprachigen Gemeinschaft organisierten oder bezuschussten Lehranstalten besuchen