Sitzung vom 3. Juni 2021

Beschluss zur Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Bereich der Schülerbeförderung „Rundfahrt 4710“

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Beschluss zur Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Bereich der Schülerbeförderung „Rundfahrt 4710“ an das Unternehmen Autobus Goenen Udo.

Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Hintergrund:

Gemäß Artikel 24 des Dekrets vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen haben Kinder, die das Alter von zwölf Jahren noch nicht erreicht haben, einen Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule ihrer freien Wahl.

Der vorliegende Auftrag betrifft die Beförderung von Regelgrundschülern zur Clara-Viebig-Schule Manderfeld und zurück sowie die Beförderung von Sekundarschülern nach Manderfeld, damit diese die TEC-Verbindung zu den Sekundarschulen in St. Vith in Anspruch nehmen können. Die Fahrten werden von montags bis freitags an Schultagen zu festen Uhrzeiten und verbindlicher Streckenführung ausgeführt.

Der Auftrag beginnt am 1. September 2021 und endet spätestens am Ende des Schuljahres 2030-2031. Die Auftragsdauer von zehn Schuljahren ist durch die Amortisierung der Busse begründet

Auswahl der Angebote:

Am 5. Mai 2021, Schlusstermin für das Einreichen der Angebote, hat ein Bieter ein Angebot bezüglich des vorliegenden Auftrags eingereicht: Autobus Goenen Udo.

Das Angebot wurde nach der Angebotseröffnung überprüft und ausgewertet. Der Bieter genügt den im Lastenheft vorgesehenen Bestimmungen zum Zugangsrecht sowie den Auswahlkriterien.

Für den vorliegenden Auftrag gelten folgende Zuschlagskriterien:

  • Preis: 90 Punkte

Der angebotene Preis liegt innerhalb der vorgegebenen Kilometerpreisspanne und beträgt 2,1934 EUR/Kilometer. 

Die Anzahl Punkte wird anhand folgender Formel berechnet:

Anzahl Punkte = 90 * (Preis des günstigsten Angebots/Preis des analysierten Angebots)
= 90 * (2,1934/2,1934)
= 90

  • Alter des angebotenen Fahrzeugs: 10 Punkte

Die Anzahl Punkte wird anhand folgender Formel berechnet:

Anzahl Punkte = 10 - (0,8*Alter des angebotenen Fahrzeuges)
= 10 – (0,8*1,95)
= 8,44

Der Bieter Autobus Goenen erhält 98,44 Punkte und somit den Zuschlag für den vorliegenden Auftrag.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die durchschnittliche Kilometeranzahl pro Tag beträgt 89,8 km (siehe Punkt 7.1 des Lastenhefts). Der Kilometerpreis beträgt gemäß dem Angebot des ausgewählten Bieters 2,1934 EUR pro Kilometer.

Die Schulen sind durchschnittlich an 181 Tagen pro Schuljahr geöffnet (siehe Artikel 57 des Dekrets vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen). Die Auftragsdauer beträgt zehn Schuljahre (siehe Punkt 8.1 des Lastenhefts). Der Kilometerpreis wird jährlich nach der Tabelle der FBAA, CFA – Conseil francophone des exploitants d’autobus et d’autocars et des organisateurs de voyages – tarif scolaire angepasst. Außerdem führt eine eventuelle Erhöhung der Aufnahmekapazität des Fahrzeuges sowie der gefahrenen Kilometer pro Tag zu einer Preiserhöhung. Die jährliche Preiserhöhung wird auf 1,5% geschätzt

Die geschätzten finanziellen Auswirkungen für die Deutschsprachige Gemeinschaft inklusive 6% Mehrwertsteuer betragen somit 404.457,46 EUR.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 21. Mai 2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Gesetz vom 6. Juli 1970 über das Sonderschulwesen und das integrierte Schulwesen
  • Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen
  • Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge
  • Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Einführung der allgemeinen Ausführungsregeln der öffentlichen Aufträge
  • Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen
  • Erlass der Exekutive vom 5. Juni 1991 zur Festlegung des Sonderlastenheftes für die Beförderung der Schüler, die die von der Deutschsprachigen Gemeinschaft organisierten oder bezuschussten Lehranstalten besuchen