Offene Jugendarbeit

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Musik, Internetcafé, Kickerspielen, usw. - die Jugendtreffs der Deutschsprachigen Gemeinschaft bieten dies und noch viel mehr: Bei der „Offenen Jugendarbeit“ geht es darum, dass die Jugendlichen Gemeinschaft erleben, mitwirken, Verantwortung übernehmen. Die Jugendarbeiter nutzen dazu unterschiedliche Arbeitsmethoden wie die Projektarbeit, die Treffarbeit, die aufsuchende Arbeit und die Einzelfallhilfe.

Die Offene Jugendarbeit basiert auf Sozialraumanalysen und Konzepten, die die Bedürfnisse der Jugendlichen berücksichtigen. 

Sozialraumanalyse

Die Sozialraumanalysen werden pro Gemeinde durch die Jugendarbeiter durchgeführt. Sie sind eine laufende Arbeitsmethode der Jugendarbeiter, um den Bedarf an Jugendarbeit zu bestimmen und entsprechende Angebote zu erstellen.

Der Sozialraum soll unter Zuhilfenahme von vorhandenen Informationen und Daten erschlossen werden. Die Orte und Räume von Kindern und Jugendlichen – ihre Qualitäten, Bedeutungen und Funktionen – werden untersucht und man nimmt die Lebenswelten von spezifischen Zielgruppen, einzelnen Szenen und Cliquen unter die Lupe. Die Fragen lauten etwa: Wie erleben Kinder und Jugendliche ihr Dorf oder ihren Stadtteil, welche Qualitäten haben Orte und Räume? Wie sieht die Struktur der Lebensräume bestimmter Zielgruppen aus?

Neben der Verwendung von statistischem Material zur Bevölkerungsstruktur und anderer relevanter Daten des jeweiligen Sozialraums werden in einer Lebensweltanalyse diverse qualitative Methoden der „kleinen“ Feldforschung eingesetzt oder auch Aktionsformen der Jugendarbeit selbst, die nutzbar gemacht werden können (z. B. Videostreifzüge). Es werden Schlüsselakteure befragt, wie Gemeindeverantwortliche, Jugendliche und andere auf Gemeindeebene tätige Vereine und Schulen. 

Förderantrag

Um eine Förderung seitens der Deutschsprachigen Gemeinschaft für die Förderperiode 2023-2027 zu erhalten, müssen die Träger der Offenen Jugendarbeit bis zum 31.03.2022 einen Förderantrag einreichen. Dieser beinhaltet ebenfalls ein Jahresprogramm, in dem der Träger die Umsetzung der gesetzlich festgelegten Schwerpunkte, Ziele und Methoden anhand von Projekten und Aktivitäten vorstellt.

Die Jahresprogramme werden unter Einbeziehung aller relevanten lokalen Partner in der Gemeinde erstellt. Hilfestellungen zu dem Förderantrag finden Sie im Downloadbereich. Der eingereichte Förderantrag wird spätestens zum 31. Oktober 2022 von der Regierung genehmigt und gilt für die Laufzeit der Förderperiode.

Gesetzlich geregelt wird die Offene Jugendarbeit durch Artikel 19 bis 25 im Dekret vom 14.Dezember 2021 zur Abänderung des Dekretes vom 6. Dezember 2011 zur Förderung der Jugendarbeit.

Wo findet Offene Jugendarbeit statt?

Die Liste aller geförderten Jugendtreffs pro Gemeinde finden Sie im Downloadbereich.