Die Ombudsfrau – eine Vermittlerin zwischen Bürgern und Behörden oder Einrichtungen in Ostbelgien

Was tut eine Ombudsfrau?

Eine Ombudsfrau vermittelt und schlichtet in Streitfällen. Die Ombudsfrau bemüht sich um eine einvernehmliche und außergerichtliche Klärung Ihres Streitfalls.

In welchen Fällen vermittelt die Ombudsfrau?

Die Ombudsfrau vermittelt bei Beschwerden gegen:

  • das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dessen Dienste mit getrennter Geschäftsführung, wie z.B. das Medienzentrum oder das Freizeitzentrum Worriken;
  • eine Gemeinde oder ein Öffentliches Sozialhilfezentrum (ÖSHZ) in Ostbelgien;
  • öffentliche Dienste wie das Arbeitsamt, die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben, Kaleido oder der BRF;
  • Einrichtungen des Unterrichtswesens;
  • Einrichtungen, die durch die Deutschsprachige Gemeinschaft mitfinanziert werden, wie z.B. Einrichtungen im Seniorenbereich, sozialen Bereich oder Tourismusbereich.

Die Ombudsfrau leitet Beschwerden, die sich gegen föderale, regionale oder ausländische Behörden und Einrichtungen richten, unmittelbar an den zuständigen Ombudsmann bzw. die zuständige Ombudsfrau weiter. Bei Verbraucherfragen oder privaten Streitfällen erteilt sie Auskünfte zu den entsprechenden Anlaufstellen. In den Fällen, in denen eine Behörde oder eine Einrichtung die deutsche Sprache hätte gebrauchen müssen, begleitet die Ombudsfrau den Bürger in seinem Vorhaben, seine Rechte geltend zu machen.

Wer kann eine Beschwerde einreichen?

Jeder Bürger, jedes Unternehmen und jede Vereinigung kann eine Beschwerde einreichen. Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsort oder Gesellschaftssitz spielen hierbei keine Rolle.

Wie kann ich eine Beschwerde einreichen?

Beschwerden können schriftlich oder mündlich vorgetragen werden. Die genauen Angaben finden Sie in der Rubrik „Mehr zum Thema“ unter „Ansprechpartner“.