Begleitung und Kontrolle von Beschuldigten unter Alternative zur Untersuchungshaft

Auf Anfrage des Untersuchungsrichters begleitet und kontrolliert das Justizhaus im Rahmen der Alternativen zur Untersuchungshaft Beschuldigte, die unter Vorbehalt der Einhaltung von Auflagen aus der Untersuchungshaft freigelassen werden.
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Begleitung und Kontrolle von für unzurechnungsfähig erklärten Personen unter probeweiser Freilassung

Auf Anfrage des Strafvollstreckungsgerichts begleitet und kontrolliert das Justizhaus für unzurechnungsfähig erklärte Menschen, die bei Einhaltung von Auflagen aus der Internierung freigelassen werden.
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Begleitung und Kontrolle von Verurteilten und Beschuldigten unter elektronischer Überwachung

Auf Anfrage des Strafvollstreckungsgerichts, der Gefängnisverwaltung oder des Untersuchungsrichters begleitet und kontrolliert das Justizhaus Verurteilte und Beschuldigte, die mittels einer elektronischen Überwachung ihre Haftstrafe beziehungsweise Untersuchungshaft zu Hause absitzen.
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Begleitung und Kontrolle von Verurteilten unter bedingter Freilassung

Auf Anfrage des Strafvollstreckungsgerichts begleitet und kontrolliert das Justizhaus Verurteilte, die zu einer Haftstrafe von mehr als drei Jahren verurteilt wurden und bei Einhaltung von Auflagen aus dem Gefängnis freigelassen werden.
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Begleitung und Kontrolle von Verurteilten unter Bewährung

Auf Anfrage der Bewährungskommission begleitet und kontrolliert das Justizhaus Verurteilte, die zu einer Haftstrafe veruteilt wurden, die ganz oder teilweise zur Bewährung ausgesetzt wurde.
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Begleitung und Kontrolle von Verurteilten zu einer autonomen Bewährungsstrafe

Auf Anfrage des Gerichts erstellt das Justizhaus einen Vertrag mit den Verurteilten, denen eine autonome Bewährungsstrafe auferlegt wurde. Nachdem die Bewährungskommission diesen Vertrag für gültig erklärt hat, begleitet und kontrolliert das Justizhaus den Verurteilten bei der Umsetzung der im Vertrag festgelegten Auflagen.
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Begleitung und Kontrolle von Verurteilten zu einer autonomen elektronischen Überwachung

Das Justizhaus und das Zentrum für elektronische Überwachung begleiten und kontrollieren Verurteilte während ihrer Ausführung der autonomen elektronischen Überwachung.
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Begleitung und Kontrolle von Verurteilten, die an einer Weiterbildung des VIAS-Instituts teilnehmen müssen

Auf Anfrage der Bewährungskommission begleitet und kontrolliert das Justizhaus Verurteilte, die im Rahmen von Bewährungsauflagen an einer Weiterbildung des VIAS-Instituts teilnehmen müssen.
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Begleitung und Kontrolle von Verurteilten, die eine Arbeitsstrafe leisten müssen

Auf Anfrage der Bewährungskommission begleitet und kontrolliert das Justizhaus im Rahmen der Arbeitsstrafen Verurteilte, die zu einer Arbeitsstrafe veruteilt wurden.
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Empfang, Begleitung und Orientierung von Opfern einer Straftat

Die Opferbetreuung des Justizhauses begleitet, orientiert und informiert Opfer von Straftaten oder deren Angehörige während des gesamten Ermittlungs- und Gerichtsverfahren, d.h. vom Einreichen der Klage bis zur Strafausführung. Dazu arbeitet die Opferbetreuung mit den Gerichtsbehörden, dem polizeilichen Opferbeistand und den spezialisierten Diensten für Opferhilfe zusammen.
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