Begleitung und Kontrolle von für unzurechnungsfähig erklärten Personen unter probeweiser Freilassung Fehler melden drucken

Beschreibung Auf Anfrage des Strafvollstreckungsgerichts begleitet und kontrolliert das Justizhaus für unzurechnungsfähig erklärte Menschen, die bei Einhaltung von Auflagen aus der Internierung freigelassen werden.
Dienstleister

Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens
Justizhaus und Strafvollzug
Ansprechpartner: Zentrale
E-Mail: http://www.justizhaus.be

Aachener Straße 62 A
Belgien - 4700 Eupen
Tel.: +32 (0)87 594 600
GSM: +32 (0)492 14 35 29