Begleitung und Kontrolle von Verurteilten zu einer autonomen Bewährungsstrafe Fehler melden drucken

Beschreibung Auf Anfrage des Gerichts erstellt das Justizhaus einen Vertrag mit den Verurteilten, denen eine autonome Bewährungsstrafe auferlegt wurde. Nachdem die Bewährungskommission diesen Vertrag für gültig erklärt hat, begleitet und kontrolliert das Justizhaus den Verurteilten bei der Umsetzung der im Vertrag festgelegten Auflagen.
Dienstleister

Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens
Justizhaus und Strafvollzug
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E-Mail: http://www.justizhaus.be

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Belgien - 4700 Eupen
Tel.: +32 (0)87 594 600
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