Weitere Formalitäten

Nach Erhalt der Berufskarte müssen Sie, wenn Sie die Aktivität auf eigenen Namen ausüben, beim Unternehmensschalter vorstellig werden, um:

  • Ihre Unternehmensnummer zu erhalten;

  • sich in die Unternehmensdatenbank eintragen zu lassen.

Des weiteren müssen Sie sich einer Sozialversicherungskasse für Selbstständige anschließen.

Falls Ihre Aktivität dies erfordert, müssen Sie sich anschließend beim Mehrwertsteueramt eintragen.

Ein Mandat ausüben

Wenn Sie als Mandatar für die Geschäftsführung einer Gesellschaft verantwortlich sind, müssen Sie:

  • via Unternehmensschalter Ihre Berufskarte in die Unternehmensdatenbank eintragen lassen;

  • sich einer Sozialversicherungskasse für Selbstständige anschließen.

Wenn Sie Verwalter oder Teilhaber sind, reicht es aus sich einer Sozialversicherungskasse für Selbstständige anzuschließen.

Eine Gesellschaft gründen

Die Gründung einer Gesellschaft in Belgien erfolgt, indem die Statuten beim Handelsgericht des Ortes des Sozialsitzes hinterlegt werden. Dann wird die Gesellschaft in die Unternehmensdatenbank eingetragen und erhält ihre Unternehmensnummer. Insofern die Gesellschaft auch eine Handelstätigkeit ausübt, muss sie:

  • ihren Zugang zum Beruf erhalten via Unternehmensschalter;

  • ihre Aktivitäten beim Unternehmensschalter registrieren lassen;

  • sich beim Mehrwertsteueramt eintragen.

Insofern die Gesellschaft Personal beschäftigt, muss sie sich beim Landesamt für Soziale Sicherheit eintragen.