Jubiläumsfeierlichkeiten von Amateurkunst- und Folklorevereinigungen

Fotolia_74792768_L_Thaut_Images

Ihr Verein hat ein Jubiläum und das möchten Sie feiern? Dann beantragen Sie eine Förderung beim Ministerium der DG!

Welche Jubiläen unterstützt die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft?

Für Amateurkunst- und Folklorevereinigungen können folgende Jubiläen mit der entsprechenden Summe unterstützt werden:

  • 25 Jahre 250 EUR

  • 50 Jahre 500 EUR

  • 75 Jahre 750 EUR

  • 100 Jahre 1.000 EUR

  • 125 Jahre 1.250 EUR

  • 150 Jahre 1.500 EUR

  • 175 Jahre 1.750 EUR

  • 200 Jahre 2.000 EUR

 

Für Karnevalsvereinigungen können nachstehende Jubiläen mit der entsprechenden Summe unterstützt werden:

  • 3 x 11 Jahre 333 EUR

  • 5 x 11 Jahre 555 EUR

  • 7 x 11 Jahre 777 EUR

  • 9 x 11 Jahre 999 EUR

  • 11 x 11 Jahre 1.210 EUR

  • 13 x 11 Jahre 1.430 EUR

  • 15 x 11 Jahre 1.650 EUR

  • 17 x 11 Jahre 1.870 EUR

Einen Antrag können alle Vereine stellen, die in den Genuss der Basisförderung seitens einer der DG-Gemeinden kommen.

Wie kann ich einen Antrag stellen?

Stellen Sie einen Antrag, indem Sie Ihr Vorhaben beschreiben. Geben Sie Auskunft übe

  • den Inhalt Ihrer Feierlichkeiten

  • die Dauer

  • das Zielpublikum

  • die diesbezügliche Werbung.

Fügen Sie dem Antrag einen Nachweis bei, der die Dauer des Bestehens des Vereins belegt. Dies kann ein Zeitungsartikel, das Protokoll einer Gründungsversammlung oder Ähnliches sein.

Spätestens einen Monat, bevor die Feierlichkeiten stattfinden, müssen Sie diesen Antrag im Ministerium der DG, Gospertstraße 1, 4700 Eupen einreichen.

Was muss ich nach den Jubiläumsfeierlichkeiten tun?

Damit der Ihnen gewährte Zuschuss ausgezahlt werden kann, müssen Sie folgende Unterlagen innerhalb von drei Monaten nach Ende der Feierlichkeiten im Ministerium der DG einreichen:

  • einen Abschlussbericht

  • eine Aufstellung der Ausgaben und die dazugehörigen Belege

  • eine Aufstellung sonstiger Zuschüsse, die Sie für Ihre Feierlichkeiten erhalten haben.