Die Zuständigkeiten der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Die Deutschsprachige Gemeinschaft ist im Wesentlichen für die Gemeinschaftsangelegenheiten zuständig, die sich in kulturelle Angelegenheiten, personenbezogene Angelegenheiten und Unterrichtswesen gliedern.

Sie ist außerdem für die zwischengemeinschaftlichen und internationalen Beziehungen in den eigenen Kompetenzen zuständig. Dies heißt, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft befugt ist, internationale Abkommen und Verträge abzuschließen.

AGORA-Theater: Das Pferd aus blau, Foto: W. Filz
 

Zu den kulturellen Kompetenzen gehören u. a.:

  • Schutz und Veranschaulichung der Sprache
  • Schöne Künste
  • Kulturerbe und Museen
  • Medien: Rundfunk und Fernsehen sowie Bibliotheken und Mediatheken
  • Jugend und Erwachsenenbildung
  • Sport
  • Freizeitgestaltung und kulturelle Animation
  • Kunstausbildung
  • berufliche Umschulung und Fortbildung
Gesundheit für alle Familienmitglieder
 

 

Zu den personenbezogenen Angelegenheiten gehören u. a.:

  • Familie und Familienzulagen
  • Gesundheit
  • Soziales
  • Empfang und Integration von Einwanderern
  • Unterstützungsangebote für Personen mit Unterstützungsbedarf
  • Seniorenpolitik
  • Jugendhilfe
  • Filmkontrolle
  • Wiedereingliederung von Gefangenen
  • erster juristischer Beistand
  • Justizhäuser und elektronische Überwachung

Unterrichtswesen:

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Die Deutschsprachige Gemeinschaft ist für das Unterrichtswesen auf allen Ebenen zuständig:

  • Kindergärten
  • Primarschulen
  • Sekundarschulen
  • Förderschulen
  • Fortbildungsschulen
  • Hochschulen
  • Kaleido-Ostbelgien

Dieser Kompetenzbereich ist umfassend: Unterrichtsinhalte, Sprachengebrauch, Schülertransport, Feriendauer, Studienbeihilfen, Lehrergehälter, Schulbauten, Internate usw.

Weitere Zuständigkeiten:

  • wissenschaftliche Forschung
  • Entwicklungszusammenarbeit

Übernahme von Befugnissen der Wallonischen Region

Schreinerei
 

Darüber hinaus sieht Artikel 139 der belgischen Verfassung die Möglichkeit für die Deutschsprachige Gemeinschaft vor, im deutschen Sprachgebiet Befugnisse der Wallonischen Region ganz oder teilweise auszuüben. Dazu bedarf es eines gegenseitigen Einvernehmens zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Wallonischen Region. Seit 1994 wurden folgende Zuständigkeiten übertragen:

  • Denkmal- und Landschaftsschutz (1994) sowie Ausgrabungen (2000)
  • Beschäftigung (2000), erweitert nach der Sechsten Staatsreform (2016)
  • Aufsicht und Finanzierung der neun deutschsprachigen Gemeinden (2005), um das Grundlagengesetz erweitert (2015)
  • Tourismus (2014)
  • Raumordnung (2020)
  • Wohnungswesen und teilweise Energie (2020)