Was ist Sozialdumping?

Sozialdumping ist weit verbreitet und in aller Munde. Doch was genau verbirgt sich eigentlich hinter dem Begriff „Sozialdumping“?

„Sozialdumping ist ein Vorwurf an jene Staaten, die sich aufgrund ihres niedrigen Lohnniveaus, geringer Sozialleistungen und der weniger umfassenden Vorschriften zum Arbeitsschutz Wettbewerbsvorteile gegenüber Ländern mit höheren Standards versprechen.“ So lautet die Definition in der Publikation ‚Duden Wirtschaft von A bis Z‘

Wie entsteht Sozialdumping?

Die EU-Richtlinie über die Entsendung von Mitarbeitern aus dem Jahr 1996 zielt darauf ab:

  • den freien Wettbewerb in der Europäischen Union zu fördern

  • die Einhaltung der Rechte der entsandten Arbeitnehmer zu garantieren.

In der Praxis ermöglicht diese Entsendrichtlinie einem Arbeitgeber, seine Mitarbeiter in ein anderes EU-Land zu schicken, damit diese dort während eines begrenzten Zeitraums einen Auftrag ausführen können.

Während die Arbeitnehmer ihre Tätigkeit in einem anderen EU-Land ausführen, unterliegen sie den verschiedenen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen des Gastlandes. Die entsandten Arbeitnehmer haben u.a.

  • Anrecht auf den Mindestlohn

  • die Höchstarbeitszeiten

  • den bezahlten Mindestjahresurlaub

  • Sicherheit
  • Gesundheitsschutz und Hygiene am Arbeitsplatz des Gastlandes.

Allerdings unterliegen sie weiterhin der Regelungen zur Sozialen Sicherheit ihres Herkunftslandes.

Die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen sowie die Regelungen zur Sozialen Sicherheit variieren von einem EU-Land zum anderen stark. Die einen können günstigere Preise als andere anbieten. So entstehen Sozialdumping und unlauterer Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt.

Ausländische Unternehmen können ihre Arbeit also oft kostengünstiger als belgische oder ostbelgische Unternehmen anbieten. Das führt auf unserem Arbeitsmarkt zum Verlust von Arbeitsplätzen und Fachkräften.

Was unterscheidet den entsandten Arbeitnehmer von einem mobilen EU-Arbeitnehmer?

Den entsandten Arbeitnehmer schickt ein Arbeitgeber für eine befristete Zeit nach Belgien, um einen Auftrag auszuführen. Bei einem mobilen EU-Arbeitnehmer handelt es sich beispielsweise um einen deutschen Staatsbürger, der in einem belgischen Unternehmen beschäftigt ist. Dieser unterliegt allen belgischen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen sowie sonstigen sozialen und steuerlichen Leistungen.

Rechtlicher Hintergrund

  • Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen

  • Richtlinie zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) Durchsetzungsrichtlinie 2014/67/EU

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Europäischen Union über die weiterführenden Links.