Anerkennung, Zulassung oder Registrierung eines Gesundheits- und Pflegeberufes

Seit der sechsten Staatsreform ist das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft für die Anerkennung, Zulassung oder Registrierung von in- und ausländischen Diplomen im Bereich der Gesundheits- und Pflegeberufe zuständig.

Dabei wird zwischen der Anerkennung und der Zulassung oder Registrierung unterschieden.

Wird Ihr Diplom nicht anerkannt, zugelassen oder registriert, dürfen Sie nicht in Belgien arbeiten.