Arbeitsvermittlung: Wer hilft mir bei der Arbeitssuche?

Sie fragen sich welcher Dienst welche Aufgabe hat? Wer kann Ihnen bei der Arbeitssuche helfen? Und wer zahlt Arbeitslosengeld? Dann erhalten Sie hier einen ersten Überblick über die öffentlichen Dienste und ihre Zuständigkeiten.

Arbeitsamt hilft bei Arbeitssuche

Bei ihrer Arbeitsuche hilft das Arbeitsamt. Es sendet Ihnen Stellenvorschläge und bietet Ausbildungen und Praktika an. Daher sollte jeder, der eine Arbeit sucht, sich im Arbeitsamt eintragen lassen.

Wer Arbeitslosengeld erhält, muss sogar beim Arbeitsamt eingetragen sein. Denn das Arbeitsamt überprüft in diesem Fall, ob Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und aktiv nach Arbeit suchen. Wenn Sie diese Regelung nicht einhalten, kann man Ihnen das Arbeitslosengeld auch streichen. Diese Regelung gilt auch für Personen, die Berufseingliederungsgeld erhalten.

LfA und Zahlstellen kümmern sich ums Arbeitslosengeld

Das Landesamt für Arbeitsbeschaffung, kurz LfA, prüft, ob Sie als Arbeitssuchende Anrecht auf Arbeitslosengeld haben. Wenn Sie Anrecht haben, erhalten Sie ihr Geld jedoch nicht vom LfA direkt, sondern von einer sogenannten Zahlstelle. In Belgien gibt es zwei Arten von Zahlstellen:

  1. Zahlstelle einer Gewerkschaft
  2. Hilfszahlstelle (hfa-capac)

Schulabgänger können unter bestimmten Bedingungen nach einem Jahr Berufseingliederungsgeld bekommen.

ÖSHZ ist für Sozialhilfe zuständig

Das öffentlichen Sozialhilfezentrum, kurz ÖSHZ, begleitet Personen, die Sozialhilfe beziehen. Inzwischen ist auch das ÖSHZ dazu verpflichtet, berufliche Integration zu fördern (mit vereinzelten Ausnahmen). Dazu arbeitet das ÖSHZ auch manchmal mit dem Arbeitsamt zusammen. Deshalb gilt auch für Sozialhilfeempfänger: Wenn Sie Arbeit suchen, lassen Sie sich beim Arbeitsamt eintragen.

DSL bei dauerhaftem Unterstützungsbedarf

Wer dauerhaft einen besonderen Unterstützungsbedarf hat, zum Beispiel aufgrund einer Behinderung, kann sich von der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben (DSL) begleiten lassen. Sie bietet angepasste Ausbildungen oder Beschäftigung.  

Projekt „Vermittlung wie aus einer Hand“

Zwischen dem Arbeitsamt, den öffentlichen Sozialhilfezentren (ÖSHZ) und der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben (DSL) gibt es viele Schnittstellen. Manche Personen werden aufgrund ihrer Situation von mehreren Diensten begleitet. Andere müssen den begleitenden Dienst wechseln, weil sich ihre finanzielle Situation verändert hat.

Zudem begegnen die Vermittlungsdienste ähnlichen Herausforderungen. Alle Dienste:

  • arbeiten mit Personen zusammen, denen es schwerfällt, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen
  • vermitteln neben Beschäftigung auch Praktika und Ausbildungen

Wie können die Dienste diese Herausforderungen gemeinsam anpacken? Wie können wir den Drehtüreffekt vermeiden? Mit diesen Fragen beschäftigt sich das Projekt „Vermittlung aus einer Hand“. Das Projekt ist Teil des Regionalen Entwicklungskonzeptes der Regierung.