Allgemeine Förderung

Als Arbeitgeber können Sie die AktiF- oder AktiF PLUS-Beschäftigungsförderung nutzen, wenn Sie eine Niederlassung in Belgien besitzen. 

  • Kommerzielle Arbeitgeber,
  • nicht-kommerzielle Arbeitgeber und 
  • öffentliche Behörden

können von dieser Maßnahme profitieren. Ausgeschlossen sind Leiharbeitsvermittlungen im Falle von Leiharbeitsverträgen.

Vorteilhafte Zuschüsse bei vorheriger Ausbildung

Der Arbeitgeber kann bei Übernahme eines bzw. einer AktiF- oder AktiF PLUS-berechtigten Auszubildenden von vorteilhaften Zuschüssen profitieren. Bedingung: Der bzw. die Berechtigte muss im Vorfeld beim selben Arbeitgeber eine bestimmte Ausbildung absolviert hat. Das gilt bei folgenden Ausbildungsmaßnahmen:

  • Individuelle Berufsausbildung im Betrieb (IBU) über das Arbeitsamt
  • Einstiegspraktikum (EPU) über das Arbeitsamt
  • Ausbildung im Betrieb (AIB) über die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben
  • Lehre über das Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand (IAWM)
  • Industrielehre über das IAWM

Zusätzlich müssen beide Parteien noch folgende Bedingungen erfüllen:

  • Der Arbeitssuchende muss am besten vor Beginn und spätestens 30 Tage nach Beginn der Ausbildung im Besitz seiner AktiF- bzw. AktiF PLUS-Bescheinigung sein.
  • Der Arbeitgeber muss den Arbeitssuchenden direkt im Anschluss an die Ausbildung einstellen.

Zuschussbeträge

Die Zuschüsse von AktiF- und AktiF PLUS-Personal werden jährlich indexiert. Dazu wird der Gesundheitsindex zu einem gewissen Zeitpunkt, mit dem des Vorjahres zum selben Zeitpunkt verglichen. Im Verhältnis ergab das für die diesjährigen Beträge eine Steigerung von 7,35 Prozent. Die neuen Zuschussbeträge gelten seit dem 1. Januar 2024.

Zuschussbeträge ohne vorherige Ausbildung

Jahr AktiF-Zuschuss AktiF-PLUS-Zuschuss
1. Jahr 7.560 € (630 €/Monat) 15.108 € (1.259 €/Monat)
2. Jahr 4.524 € (377 €/Monat) 9.072 € (756 €/Monat)
3. Jahr / 4.524 € (377 €/Monat);

Zuschussbeträge mit vorheriger Ausbildung

Jahr AktiF-Zuschuss AktiF-PLUS-Zuschuss
1. Jahr 7.560 € (630 €/Monat) 15.108 € (1.259 €/Monat)
2. Jahr 7.560 € (630 €/Monat) 15.108 € (1.259 €/Monat)
3. Jahr / 9.072 € (756 €/Monat)

Die Zuschussbeträge beziehen sich auf eine Vollzeitbeschäftigung. Bei Teilzeitarbeitsverträgen werden sie anteilsmäßig reduziert.