Höhere und längere Förderung für VoG

VoG mit Sitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft können eine höhere und längere Förderung beantragen. Denn diese Einrichtungen übernehmen wichtige Aufgaben in verschiedenen Zuständigkeitsbereichen der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Davon ausgeschlossen sind die Krankenhäuser.

Antrag

VoG können projektgebundene Stellen bei der Regierung beantragen. Wenn die Regierung grünes Licht gibt, erhalten die Antragsteller einen Beschluss, der Projektstellen für eine verlängerbare Dauer von höchstens fünf Jahren gewährt.

Das Online-Antragsformular finden Sie unter den weiterführenden Links unter "Mehr zum Thema" auf dieser Seite. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Antrags bis zu zwei Monate dauern kann. 

Zuschussbeträge

Die Zuschüsse von AktiF- und AktiF PLUS-Personal werden jährlich indexiert. Dazu wird der Gesundheitsindex zu einem gewissen Zeitpunkt, mit dem des Vorjahres zum selben Zeitpunkt verglichen. Im Verhältnis ergab das für die diesjährigen Beträge eine Steigerung von 7,35 Prozent. Die neuen Zuschussbeträge gelten seit dem 1. Januar 2024.

Zuschussbeträge für projektgebundene AktiF- und AktiF PLUS-Stellen

Jahr AktiF-Zuschuss AktiF-PLUS-Zuschuss
1. Jahr 15.108 € (1.259 €/Monat) 27.696 € (2.308 €/Monat)
ab 2. Jahr 13.872 € (1.156 €/Monat) 26.436 € (2.203 €/Monat)

BVA-Übergangszuschüsse

Verschiedene VoG beschäftigen noch ehemaliges BVA-Personal, für das sie noch von den BVA-Übergangszuschüssen profitieren. Die maximalen Zuschussbeträge sind:

Jahr Kategorie B1 Kategorie B2 Kategorie B3
2023 18.185 € 25.471 € 32.151 €
2024 19.552 € 27.343 € 34.514 €

Die Zuschussbeträge beziehen sich auf eine Vollzeitbeschäftigung. Bei Teilzeitarbeitsverträgen werden sie anteilsmäßig reduziert.