Kinesiotherapeut

Um in Belgien als Kinesiotherapeut tätig sein zu dürfen, müssen Sie gemäß Artikel 43,  des Gesetzes vom 10. Mai 2015 über die Ausübung der Gesundheitspflegeberufe

  1. über ein Diplom der Kinesiotherapie verfügen, das an einer Universität oder nicht-universitären Hochschule im Rahmen einer Vollzeitausbildung von mindestens vier Jahren erworben wurde
  2. über eine Berufserlaubnis (Visa) des FÖD Volksgesundheit verfügen

Dies sind die beiden Grundvoraussetzungen zur Ausübung der Heilgymnastik in Belgien. Allerdings dürfen Sie diese nur anwenden, wenn die Patienten auf Grundlage einer Verordnung eines Arztes an Sie verwiesen werden.

Zudem können Sie nach dem Erhalt der Grundausbildung sechs besondere Berufsqualifikationen (kurz: BBQ) erwerben. Zu den BBQ zählen Weiterbildungen in der pädiatrischen Kinesiotherapie, in der Beckenbodenrückbildenden und perinatalen Kinesiotherapie, in der manuellen Therapie, in der neurologischen Kinesiotherapie, in der kardiovaskulären Kinesiotherapie und in der respiratorischen Kinesiotherapie.

Zulassungs- und Anerkennungsformalitäten

Zulassung: Verfügen Sie über ein belgisches Diplom als Kinesiotherapeut, benötigen Sie grundsätzlich eine Zulassung durch die Gemeinschaften. Melden Sie sich hier bitte bei der Behörde der Gemeinschaft, in der Sie das Universitäts- oder Hochschuldiplom erlangt haben. Je nach Gemeinschaft kann es sein, dass Sie automatisch eine Zulassung erhalten.

Anschließend bekommen Sie automatisch eine Berufserlaubnis (Visa) sofern Sie die Zulassung erhalten haben.

Nehmen Sie an einer kinesiotherapeutischen Weiterbildung zum Erhalt einer BBQ teil, müssen sie anschließend einen Antrag auf Zulassung des Fachtitels oder der BBQ bei der Behörde, in der Sie die Weiterbildung absolviert haben, stellen.

Anerkennung: Verfügen Sie über ein europäisches Diplom als Kinesiotherapeut (oder Physiotherapeut), dürfen Sie wahlweise einen Antrag auf Anerkennung Ihres Diploms in eine der drei Gemeinschaften einreichen.

Abrechnungsmodalitäten:

Damit Sie Ihre Tätigkeit als Kinesiotherapeut im Rahmen des nationalen Sozialversicherungssystems ausüben und somit Ihre Leistungen über die Krankenkassen abrechnen können, müssen Sie sich im Nachgang Ihrer Zulassung oder Anerkennung um eine Anpassung Ihrer LIKIV-Nummer beim Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung bemühen.

Für den Beruf des Kinesiotherapeuten haben Sie die Möglichkeit, den Europäischen Berufsausweis zu beantragen, der ein elektronisches Verfahren darstellt, um den Weg der Anerkennung von Gesundheitspflegediplomen zu beschleunigen.