Audiologe/Gehörprothesenhersteller

Ein Audiologe ist spezialisiert auf das Hören und den Gleichgewichtssinn des menschlichen Körpers, um den Hals-Nasen-Ohren-Arzt bei der Diagnosestellung zu unterstützen. Der Audiologe kann aber auch autonom bestimmte Behandlungen anbieten, wie z.B. Hörtraining, Rehabilitation für Hörgeschädigte oder gehörlose Patienten oder die Betreuung von Menschen mit Tinnitus. Diese Untersuchungen und Behandlungen, die zum Bereich des Gesundheitswesens gehören, führt der Audiologe immer im Auftrag eines Arztes durch.

Ein Gehörprothesenhersteller ist auf die Anpassung von Hörgeräten und dem äußeren Teil von Hörimplantaten im Auftrag des Hals-Nasen-Ohr-Arztes spezialisiert. Er passt Gehörschutzsysteme an. Für manche Leistungen ist ein ärztliches Rezept erforderlich, für andere Leistungen wiederum nicht.

Um in Belgien als Audiologe oder Gehörprothesenhersteller tätig sein zu dürfen, müssen Sie

  1. über ein Diplom mit einer mindestens dreijährigen Vollzeitausbildung verfügen, bei dem das Ausbildungsprogramm gemäß den theoretischen und praktischen Bestimmungen, die im Königlichen Erlass 4. Juli 2004 festgehalten sind, erfüllt wird
  2. über eine Berufserlaubnis (Visa) des FÖD Volksgesundheit verfügen  

Zulassungs- und Anerkennungsformalitäten

Zulassung: Verfügen Sie über ein belgisches Diplom als Audiologe oder Gehörprothesenhersteller, benötigen Sie grundsätzlich eine Zulassung Ihres Diploms durch die Gemeinschaften. Melden Sie sich hier bitte bei der Behörde der Gemeinschaft, in der Sie das Universitäts- oder Hochschuldiplom erlangt haben. Je nach Gemeinschaft kann es sein, dass Sie automatisch eine Zulassung erhalten.

Anschließend bekommen Sie automatisch eine Berufserlaubnis (Visa), sofern Sie die Zulassung erhalten haben.

Anerkennung: Verfügen Sie über ein europäisches Diplom als Audiologe oder Gehörprothesenhersteller, dürfen Sie wahlweise einen Antrag auf Anerkennung Ihres Diploms in eine der drei Gemeinschaften einreichen.