Orthopädietechniker

Orthopädietechnikerinnen und -techniker sind paramedizinische Fachkräfte, die medizinische Geräte zur Verfügung stellen, um die tägliche Autonomie und Mobilität von Menschen mit körperlichen Behinderungen zu verbessern. Dazu gehören zum Beispiel Kompressionsstrümpfe, Korsetts oder Beinprothesen.

Sie helfen bei der Maßanfertigung und Anpassung dieser Geräte und geben Ratschläge zur Verwendung. Diese Maßnahmen und Dienstleistungen im Bereich des Gesundheitswesens werden selbstständig oder im Auftrag eines Arztes durchgeführt.

Berufsbezeichnungen in der Orthopädietechnik

Mit dem Königlichen Erlasses vom 7. April 2023 wurden in der Orthopädietechnik vier Berufsbezeichnungen eingeführt:

  • Orthopädietechniker für Bandagentechnik und Orthetik
  • Orthopädietechniker für Prothetik
  • Orthopädietechniker für Mobilitätshilfsmittel
  • Orthopädietechniker für Schuhtechnik

Bedingungen für Orthopädietechniker

Um in Belgien als Orthopädietechniker tätig sein zu dürfen, müssen Sie über Folgendes verfügen:

  1. Ein Diplom mit einer mindestens dreijährigen Vollzeitausbildung des Hochschulwesens (180 Credits), bei dem das Ausbildungsprogramm die theoretischen und praktischen Bestimmungen erfüllt, die in den Artikeln 3 bis 8 des Königlichen Erlasses vom 7. April 2023 festgehalten sind
  2. Eine Berufserlaubnis (Visa) des FÖD Volksgesundheit

Zulassung und Anerkennung

Verfügen Sie über ein belgisches Diplom als Orthopädietechniker, benötigen Sie eine Zulassung Ihres Diploms durch die Gemeinschaften. Melden Sie sich dazu bitte bei der Behörde der Gemeinschaft, in der Sie das Diplom erlangt haben. Wenn Sie die Zulassung erhalten haben, bekommen Sie automatisch eine Berufserlaubnis (Visa).

Verfügen Sie über ein europäisches Diplom als Orthopädietechniker, können Sie einen Antrag auf Anerkennung in einer der drei Gemeinschaften einreichen.

Übergangsregelung

Personen, die am 1. Juli 2023 über eine Zulassung des LIKIV für eine oder mehrere Berufsbezeichnungen des Bandagisten, Orthopädisten und Prothesenherstellers verfügten und die alle Handlungen und Leistungen einer oder mehrerer Berufsbezeichnungen des Orthopädietechnikers ausführen dürfen, erhalten automatisch eine Zulassung für eine oder mehrere Berufsbezeichnungen des Orthopädietechnikers.

Folgende Personen können bis spätestens 30. Juni 2027 eine Zulassung beantragen:

  • Personen, die während der zehn Jahre vor dem 1. Juli 2023 mindestens drei Jahre lang ununterbrochen bestimmte Leistungen gemäß den Artikeln 9, 11, 13 15 erbracht oder bestimmte Handlungen gemäß den Artikeln 10, 12, 14 und 16 vorgenommen haben.
  • Personen, die zum 1. Juli 2023 eine Zulassung des LIKIV für einen oder mehrere Berufsbezeichnungen des Bandagisten, Orthopädisten und Prothesenherstellers haben, und die nicht alle, sondern nur eine oder mehrere Handlungen und Leistungen einer oder mehrerer Berufsbezeichnungen des Orthopädietechnikers ausführen dürfen.

Weitere Infos

Weitere Übergangsbestimmungen und Informationen finden Sie auf der Seite des FÖD Volksgesundheit. Den Link dahin finden Sie auf dieser Seite unter „Mehr zum Thema“. Außerdem finden Sie dort auch einen Link zum Königlichen Erlass vom 7. April 2023 zum Nachlesen.