Klinische Psychologen

Unter Ausübung der klinischen Psychologie wird gemäß Artikel 68/1, §1 bis §3 des Gesetzes vom 10.05.2015 die gewohnheitsmäßige Verrichtung eigenständiger Handlungen innerhalb eines wissenschaftlich fundierten Bezugsrahmens der klinischen Psychologie verstanden, die auf die Vorbeugung, Untersuchung, Erkennung oder psychologische Diagnostik psychischer oder psychosomatischer Qualen - real oder eingebildet - bei Personen ausgerichtet sind oder so dargestellt werden, als seien sie darauf ausgerichtet, und auf die Betreuung oder die Unterstützung dieser Personen zielen.

Um in Belgien als klinischer Psychologe tätig sein zu dürfen, müssen Sie

  1. über ein Universitätsdiplom im Bereich "Klinische Psychologie", mit dem eine Ausbildung im Rahmen des Vollzeitunterrichts von mindestens fünf Studienjahren (300 Credits) abgeschlossen wurde, verfügen, ein anerkanntes Praktikum inbegriffen
  2. über eine Berufserlaubnis (Visa) des FÖD Volksgesundheit verfügen
  3. in die entsprechende Psychologenkommission eingetragen sein

Zusätzlich kann diese Grundausbildung ergänzt werden durch eine Zusatzausbildung zum Psychotherapeut. Weitere Informationen zum Berufsbild des Psychotherapeuten finden Sie in den weiterführenden Links.

Zulassungs- und Anerkennungsformalitäten

Zulassung: Verfügen Sie über ein belgisches Diplom der klinischen Psychologie, benötigen Sie grundsätzlich eine Zulassung Ihres Diploms in der Gemeinschaft, in der Sie Ihre Ausbildung absolviert haben. Da die Zulassungs- und Anerkennungskriterien jedoch erst ab dem 1. Januar 2020 in Kraft treten werden, stehen hierzu noch keine Prozeduren fest. Anschließend bekommen Sie automatisch eine Berufserlaubnis (Visa), sofern Sie die Zulassung Ihres Diploms erhalten haben.

Übergangsbestimmungen: Da der Bereich der Klinischen Psychologie erst seit Mai 2019 vollständig reglementiert ist, führt das zu folgenden Bestimmungen zum Erhalt der Berufserlaubnis (Visa):

  • Alle klinische Psychologen, die in der Psychologenkommission eingeschrieben sind, erhalten automatisch per Mail ihre Berufserlaubnis über den FÖD Volksgesundheit.
  • Alle Psychologen, die Ihr Diplom in einem nicht-klinischen Bereich absolviert haben, können über den FÖD Volksgesundheit eine Berufserlaubnis (Visa) beantragen, sofern Sie eine dreijährige Berufserfahrung im klinischen Bereich nachweisen können.

Weitere Informationen finden Sie auf der Intenetseite des FÖD Volksgesundheit.

Anerkennung: Verfügen Sie über ein europäisches Diplom als Klinischer Psychologe oder Psychologe, können Sie ab dem 1. Januar 2020 wahlweise einen Antrag auf Anerkennung in eine der drei Gemeinschaften einreichen.