Renodarlehen und Renopack: die Nullzinskredite

Der Renopack besteht aus

  • einem Teilzahlungsdarlehen mit einem Zinssatz zu 0%
  • und einer Prämie

Der Kredit dient dazu, Renovierungsarbeiten durchzuführen (Energieeinsparung, gesundheitliche Zuträglichkeit/Sicherheit), die wiederum das Recht auf eine Prämie eröffnen.

Der Darlehensgeber verwaltet die Prämien, die zum Renodarlehen gehören, und führt die damit verbundenen Kontrollen durch. Die erhaltenen Prämien dienen dazu, das Darlehen vorzeitig zurückzuzahlen.

Der Renodarlehen ist ein Teilzahlungsdarlehen mit einem Zinssatz zu 0%. Der Kredit dient dazu, Renovierungsarbeiten in einer Wohnung durchzuführen, für die es KEINE Prämien gibt.

Der Renopack und das Renodarlehen sind also Nullzinskredite. Ihr maximaler Betrag beläuft sich auf 60.000 Euro. Sie können 2 Formen haben: ein Teilzahlungsdarlehen oder ein Hypothekarkredit mit Hypothekeneintragung.

Die Kreditdauer liegt bei maximal 30 Jahren. Der Darlehensgeber legt die Zeitspanne fest, wobei er sich auf das Wirtschaftsgesetzbuch bezieht. Die Kreditdauer hängt ab von:

  • der Art der finanzierten Arbeiten
  • Ihrer Fähigkeit, den Kredit zurückzuzahlen (indem die jetzigen und zukünftigen Kosten berücksichtigt werden)
  • Ihrem Alter

Wenn man beide, also ein Renodarlehen/-pack und ein Accesspack, miteinander kombiniert, nennt man den Kredit „gemischtes Darlehen“. Dieses ist hypothekarisch und liegt bei einem Mindestbetrag von 5.000 Euro.

Welche Arbeiten Sie über den Renopack und das Renodarlehen finanzieren können, erfahren Sie im Downloadbereich.

Warum ein Wohnungsaudit durchführen lassen?

Das Audit analysiert Ihre Wohnung in puncto Energie, gesundheitliche Zuträglichkeit und Sicherheit. Es enthält mit Kosten versehene Empfehlungen. Ein sogenannter Auditor, den die Wallonische Region offiziell anerkannt hat, führt es durch.

Dadurch können die Arbeiten priorisiert und hierarchisiert werden. Das Audit ermöglicht, eine Auditprämie zu erhalten, und öffnet das Recht auf weitere Wohnungsprämien.

Welchen Anforderungen müssen die Arbeiten genügen?

  • Die Arbeiten müssen in der Reihenfolge der Prioritäten erfolgen, so wie sie im Auditbericht steht (spezifische Anforderungen zum Erhalt der Prämien).
  • Die Arbeiten müssen die technischen Kriterien erfüllen, so wie es das Gesetz zum Erhalt der Prämien vorsieht.
  • Alle Arbeiten müssen innerhalb von 2 Jahren erfolgen.
  • Ein Betrieb aus der Zentralen Datenbank der Unternehmen muss die Arbeiten ausführen.

Die Deutschsprachige Gemeinschaft bezahlt das Unternehmen direkt.