Öffentliche Wohnungsbaugesellschaften

Dabei achten sie darauf, die soziale Vielfalt zu wahren, indem Personen aus den verschiedensten Berufssparten, sozialen Schichten, Kulturen, Nationalitäten oder Altersgruppen zusammenleben.

Die Bedingungen

Um Anspruch auf eine öffentlich finanzierte Wohnung erheben zu können, müssen Sie 2 Bedingungen erfüllen:

1. Ihr Einkommen darf eine gewisse Obergrenze nicht überschreiten

Für eine öffentlich geförderte Wohnung muss das vor 3 Jahren zu versteuernde Gesamteinkommen unter folgenden Beträgen liegen

  • 45.100 Euro für Alleinstehende
  • 54.500 Euro für ein Haushalt mit mehreren Personen (oder das jetzige Einkommen, falls ein Unterschied von mindestens 15% zu vor 3 Jahren besteht)

Diese Beträge werden um 2.700 Euro pro unterhaltsberechtigtes Kind erhöht.

2. Sie sind weder Eigentümer noch Nutznießer einer Wohnung.

Einzige Ausnahme: Es handelt sich um eine nicht zu verbessernde, unbewohnbare oder Ihrer Beeinträchtigung angepasste Wohnung.

All diese Bedingungen müssen Sie ebenfalls während des laufenden Mietverhältnisses einhalten.