Arbeitsvertrag oder Ernennungsurkunde: Das Ministerium beschäftigt Angestellte und Beamte

Viele denken bei einer Behörde automatisch an Beamte. Die Realität sieht heutzutage aber anders aus. Längst sind im Ministerium auch Angestellte beschäftigt. Hier werden zudem keine Gehaltsunterschiede zwischen beiden Berufsgruppen gemacht!

Eine Behörde beschäftigt Beamte, Angestellte und Arbeiter. Im Ministerium gibt es zurzeit eine ausgeglichene Quote von 50 zu 50 zwischen Beamten und Mitarbeitern mit Arbeitsvertrag (Stand: Januar 2020). Fast alle Stellenangebote, die das Ministerium auf seiner Bewerberplattform veröffentlicht, sind bei Einstellung mit einem klassischen Arbeitsvertrag verbunden.

Wenn man hingegen Beamter der Deutschsprachigen Gemeinschaft werden möchte, dann muss man online über die Internetseite von Selor nach offenen Stellen suchen. Selor ist die Behörde, die in Belgien dafür zuständig ist, Beamtenstellen zu besetzen.

Ganz gleich ob Beamter oder Angestellter – im Ministerium kann man unabhängig vom Statut Karriere machen und auch befördert werden. Auch das Gehalt ist für beide Berufsgruppen je nach Einstufung und Aufgabenbereich dasselbe.

Diese Gleichstellung in finanzieller Hinsicht hat das Ministerium vor einigen Jahren eingeführt. „Ein Mitarbeiter ist ein Mitarbeiter, auch wenn es gesetzlich noch die einen oder anderen Unterschiede gibt“, unterstreicht Anke Palm, Referentin für Personalanwerbung und -entwicklung.

Was sind die Unterschiede?

Das Gesetz regelt die Unterschiede zwischen Angestellten und Beamten. Die Idee, die sich hinter dem Beamtenstatus verbirgt, ist folgende: Das Loyalitätsverhältnis zum Arbeitgeber ist noch einmal höher als bei anderen Arbeitsverhältnissen. Denn der Beamte und der Dienstherr gehen ein sehr enges Bündnis ein.

„Ein Mitarbeiter ist ein Mitarbeiter, auch wenn es gesetzlich noch die einen oder anderen Unterschiede gibt“, unterstreicht Anke Palm, Referentin für Personalanwerbung und -entwicklung.

Manche Mitarbeiter treffen Entscheidungen mit großer Tragweite: Das geht von „Welche Bewertung bekommt eine Tourismusunterkunft?“ bis zu „Ist das Kind in seiner Familie noch sicher und gut aufgehoben?“.

Bei solchen Entscheidungen stehen Mitarbeiter teilweise unter großem Druck – auch von außen. Der Beamtenstatus dient dem Schutz des Mitarbeiters. Daher ist es wichtig, dass es diesen für manche Bereiche gibt, er ist umgekehrt aber nicht für jede Stelle im Ministerium notwendig.

Vorteile des Beamtenstatus

Wer Beamter werden möchte und sich auf eine entsprechende Stelle bewirbt, muss zunächst eine Anwerbungsprüfung bei Selor bestehen. Wenn der Bewerber diese besteht, entsprechend klassiert ist und eine Stelle für offen erklärt wird, kann ihn die Regierung als Beamter ernennen.

Im Grunde verpflichtet sich ein Beamter über diese Ernennung dazu, das zu machen, was sein Dienstherr sagt. Er kann sich nicht auf die Details eines Arbeitsvertrags berufen. Im Gegenzug kümmert sich der Dienstherr besonders gut um seine Beamten. Ein Beamter kann zum Beispiel nur in aufwendigen administrativen Verfahren abgemahnt oder gekündigt werden. Außerdem gibt es für Beamte andere Regelungen in puncto Rente als für Angestellte.

Vom Angestellten zum Beamten

Kann man das Arbeitsverhältnis im Laufe des Berufslebens auch noch „umwandeln“? „Ja“, betont Anke Palm, „das ist auch der gängige Weg. Die wenigsten Mitarbeiter steigen direkt als Beamte ein. Wenn ein Angestellter Beamter werden möchte und eine entsprechende Stelle frei wird, dann kann er sich darauf bewerben.“

Durch diesen Wechsel behält er auch alle Rechte, die er sich als Angestellter erarbeitet hat. Man wechselt lediglich das Statut. Das heißt: Der Arbeitsvertrag wird aufgelöst und man erhält dafür eine Ernennungsurkunde. „Ich denke, dass die wenigsten Ministeriumsmitarbeiter wissen, ob ihr Kollege Beamter oder Angestellter ist“, so Anke Palm.