Was ist die elektronische Patientenakte?

Die elektronische Patientenakte ist ein zentraler und sicherer Speicher von Gesundheitsdaten. Ihr behandelnder Arzt kann dort jederzeit Dokumente ablegen, lesen und teilen, wenn Sie Ihre Einwilligung erteilt haben.

Damit ein Arzt Zugang zu Ihren medizinischen Daten erhält, muss eine therapeutische Beziehung zwischen Ihnen bestehen. Sie haben kostenlosen Zugriff auf Ihre elektronische Patientenakte und können selbst über die Freigabe der Inhalte für Gesundheitsdienstleister entscheiden.

Ausführliche Informationen zum Zugang sowie zur Einwilligung und Nutzung der elektronischen Patientenakte finden Sie in den weiterführenden Links. Dort finden Sie außerdem Informationen zum Patientenverband „Patienten Rat &Treff“, der ebenfalls auf dem Online-Gesundheitsportal vertreten ist. Es handelt sich hierbei um eine Anlaufstelle in der Deutschsprachigen Gemeinschaft für alle Bürger, die Fragen zu Gesundheitsthemen, Patientenverfügung und Patientenrechten haben.

Das föderale Gesundheitsportal „Meinegesundheit“ entdecken

Um Ihnen den Einstieg in das föderale Gesundheitsportal „Meinegesundheit“ zu erleichtern, steht Ihnen im Downloadbereich ein Nutzerhandbuch mit ausführlichen Informationen zur Verfügung.

Allgemeine medizinische Akte

Die elektronische Patientenakte ist nicht mit der allgemeinen medizinischen Akte (Abk.: AMA, Frz.: dossier médical global - DMG) zu verwechseln.

Die AMA ist sinnvoll, wenn Sie chronisch krank sind oder häufig Ihren Hausarzt aufsuchen müssen. Sie ermöglicht Ihnen eine Kostenermäßigung des Eigenanteils bei Ihrem Hausarztbesuch.

Die Anfrage können Sie mündlich bei Ihrem Arzt stellen. Dieser legt die AMA dann für Sie an und rechnet in Zukunft direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie brauchen für die Visite somit nicht mehr in Vorkasse zu gehen.