Die institutionelle Entwicklung

Einsetzung des RDK
Einsetzung des RDK am 23. Oktober
1973 vlnr. Erster Ratspräsident
Johann Weynand und Staatssekretär
Willy Schyns

Die Anerkennung des deutschsprachigen Landesteils als Sprachgebiet und Gemeinschaft ist ein "Nebenprodukt", aber auch eine logische Folge der gesamtbelgischen Entwicklung vom Einheitsstaat zum Föderalstaat. Ohne Lösungsmodell für den flämisch-wallonischen Konflikt, der den politischen Zusammenhalt Belgiens immer wieder gefährdete und zur Umgestaltung des Landes führte, wäre die ausgeprägte Autonomie der Deutschsprachigen Gemeinschaft unwahrscheinlich gewesen.

Konturen politischer Autonomie

Durch die 1962-1963 verabschiedete neue Gesetzgebung über den Sprachgebrauch in Verwaltungsangelegenheiten wird das deutsche Sprachgebiet geschaffen. Damit ist das Territorium der späteren Deutschsprachigen Gemeinschaft abgesteckt. Die Einführung des Territorialprinzips in der Gesetzgebung wird zu einem Eckpfeiler der Föderalisierung des Staates.

Bei der ersten Staatsreform 1968-1971 zeichnen sich die Konturen der politischen Eigenständigkeit ab. Die damals noch so genannte deutsche Kulturgemeinschaft (in Anlehnung an die Bezeichnungen "französische Kulturgemeinschaft" und "niederländische Kulturgemeinschaft") erhält einen Rat. Dieser ist der Vorläufer des heutigen Parlaments der deutschsprachigen Gemeinschaft. Er kann allerdings nur verordnende Befugnisse im Rahmen der nationalen Kulturgesetzgebung ausüben.

Die erste Sitzung des Rates der deutschen Kulturgemeinschaft (RdK) findet am 23. Oktober 1973 statt. Bereits am 10. März 1974 werden erste Direktwahlen durchgeführt.

Die Eigenständigkeit gewinnt Substanz

Die zweite große Staatsreform von 1980-1983 bringt die Deutschsprachige Gemeinschaft in ihren Eigenständigkeitsbestrebungen wesentlich voran: Ein neuer Verfassungsartikel bestimmt, dass die Gemeinschaft Dekretbefugnisse in kulturellen und personenbezogenen Angelegenheiten sowie in den zwischengemeinschaftlichen und internationalen Beziehungen erhält. Außerdem kann sie künftig – im Einvernehmen mit der Wallonischen Region – Regionalbefugnisse ausüben.

Seit Anwendung der zweiten Staatsreform bestimmt der Rat selbst die Exekutive (Regierung) der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Bis zu jenem Zeitpunkt wurde die Exekutive von Mitgliedern der Nationalregierung gebildet.

Am 31. Dezember 1983 unterzeichnet der König das Gesetz über Institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft. Damit tritt die Namensänderung von Kulturgemeinschaft in Gemeinschaft in Kraft. Am 30. Januar 1984 wird der neu geschaffene Rat der Deutschsprachigen Gemeinschaft (RDG) eingesetzt, der am selben Tag die erste Gemeinschaftsregierung wählt.

Mit der dritten Staatreform von 1988-1990 erfolgt die Befugnisübertragung in Sachen Unterrichtswesen. Für die Deutschsprachige Gemeinschaft bedeutet das nicht nur eine enorme sachliche Herausforderung, sondern auch: Die Finanzzuweisungen seitens des Föderalstaates verdreifachen sich.

Konsolidierung und Ausbau

Seit den 90er Jahren wird die Anerkennung der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Belgien gefestigt. Ihre Befugnisse werden weiterentwickelt und vor allem durch die Übernahme von Regionalzuständigkeiten ausgebaut.

Am 23. Oktober 1991 erhält der Verfassungstext in deutscher Sprache denselben offiziellen, rechtsverbindlichen Charakter wie die französische und die niederländische Version.

Die vierte Staatsreform von 1993-1994 ersetzt das belgische parlamentarische System mit zwei gleichwertigen Kammern durch ein differenziertes System, in dem die Abgeordnetenkammer vorrangig die üblichen parlamentarischen Aufgaben (Verabschiedung der Gesetze und des Haushalts, Kontrolle der Föderalregierung) wahrnimmt und der Senat als Denkforum und Begegnungsort der Gliedstaaten Belgiens dienen soll. Seit den Wahlen von 1995 entsendet der Rat der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein Mitglied in den Senat.

Die Autonomie der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird in diesem Zeitraum weiter ergänzt:

  • Durch das Gesetz vom 16. Juli 1993 werden die Befugnisse der Deutschsprachigen Gemeinschaft auf die Grundgesetzgebung über die Öffentlichen Sozialhilfezentren ausgedehnt. Außerdem wird das Finanzierungssystem der Deutschsprachigen Gemeinschaft angepasst.
  • Das deutsche Sprachgebiet bildet einen eigenen Wahlkreis für die Europawahlen.
  • Seit dem 1. Januar 1994 ist die Deutschsprachige Gemeinschaft zum ersten Mal für die Ausübung von Regionalbefugnissen zuständig, und zwar im Denkmal- und Landschaftsschutz (außer Ausgrabungen). Weitere Regionalbefugnisse kommen im Jahr 2000 (Beschäftigungspolitik.
  • Am 20. Mai 1997 wird Artikel 130 der Verfassung um einen 5. Punkt erweitert: Dieser besagt, dass der Rat der Deutschsprachigen Gemeinschaft künftig den Gebrauch der Sprachen im Unterrichtswesen durch Dekret regelt.

Durch die fünfte Staatsreform von 2001 erhalten die Gemeinschaften höhere Finanzmittel vom Föderalstaat (die sogenannte "Refinanzierung").

Wie die anderen Gemeinschaften kann die Deutschsprachige Gemeinschaft künftig eine eigene Regelung für die Kontrolle der Wahlausgaben, der Regierungsmitteilungen und der komplementären Parteienfinanzierung ausarbeiten.

Auch wurde festgelegt, dass die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft künftig drei bis fünf Mitglieder umfassen kann und mindestens eine Frau beziehungsweise mindestens einen Mann zählen muss.

Nach einer Änderung der belgischen Verfassung am 9. Juli 2004 werden die bisherigen Regional- und Gemeinschaftsräte offiziell als "Parlamente" bezeichnet.


Seit dem 1. Januar 2005 übt die Deutschsprachige Gemeinschaft eine weitere wichtige Regionalbefugnis aus: die Aufsicht und die Finanzierung der Gemeinden.

Mit der sechsten Staatsreform, die am 1. Juli 2014 in Kraft tritt, gehen weitere Zuständigkeiten und finanzielle Mittel vom Föderalstaat an die Gemeinschaften und Region über. Auf föderaler Ebene werden die Zuständigkeiten des Senats zugunsten der Abgeordnetenkammer stark eingeschränkt. Die Dauer der Legislaturperiode wird auf fünf Jahre erweitert, sodass die folgenden Föderalwahlen gleichzeitig mit den Europa-, Regional- und Gemeinschaftswahlen abgehalten werden.

Die Deutschsprachige Gemeinschaft verfügt nun wie die anderen Gemeinschaften über die konstitutionelle Autonomie. Damit darf sie über grundsätzliche Regeln zur Organisation des Parlamentes und der Regierung selbst bestimmen. Die Deutschsprachige Gemeinschaft könnte jetzt beispielsweise neue Unvereinbarkeiten von politischen Mandaten beschließen, die Anzahl der Minister oder Parlamentarier verändern oder gewisse Modalitäten bei den Gemeinschaftswahlen festlegen.

Seit der sechsten Staatsreform übt die Deutschsprachige Gemeinschaft eine ganze Reihe neuer Zuständigkeiten aus, vor allem in den Bereichen Soziales (z.B. Kinderzulagen), Gesundheit (z.B. große Teile der Krankenhauspolitik, Langzeitpflege, Prävention) und Justizwesen (Justizhäuser, Strafverfolgungspolitik).

Parallel zur sechsten Staatsreform hat die Deutschsprachige Gemeinschaft die weitere Übertragung von Zuständigkeiten mit der Wallonischen Region ausgehandelt. Neben der Rückübertragung des Tourismus (2014) wurden in diesem Rahmen zwei Zuständigkeitsbereiche erweitert: die Lokalen Behörden zum 1. Januar 2015 (Grundlagengesetz) und die Beschäftigung zum 1. Januar 2016 (neue Zuständigkeiten der sechsten Staatsreform mit Ausnahme der Dienstleistungschecks).