Teilhabe und Integration

Die Deutschsprachige Gemeinschaft ist für Integration und soziale Teilhabe zuständig. Im Rahmen dieser Zuständigkeit ist sie die oberste Verwaltungsbehörde der sozialen Treffpunkte und des Integrationsparcours. Außerdem finanziert sie Wohnprojekte für junge Menschen in schwierigen Lebenssituationen, um ihnen so ein eigenverantwortliches Leben zu ermöglichen und ihr Recht auf Teilhabe zu stärken.  

Soziale Treffpunkte

Die Deutschsprachige Gemeinschaft fördert soziale Treffpunkte und erkennt sie offiziell an. Um anerkannt zu werden, muss ein sozialer Treffpunkt gewissen gesetzliche Vorgaben erfüllen. So soll er Wissens- und Erfahrungsaustausch sowie aktives Bürgertum fördern und die Teilnahme aller am wirtschaftlichen, politischen, sozialen und kulturellen Leben ermöglichen.

Aktivitäten und Ziele

Die sozialen Treffpunkte bieten sozio-kulturelle, kreative und handwerkliche Aktivitäten an oder laden zum Zusammenkommen ein wie zum Beispiel in Form von Erzählcafés, Krabbelgruppen oder gemeinsamem Frühstück. Dabei verfolgen sie folgende Ziele:

  • die Vielfalt der Gesellschaft und den sozialen Zusammenhalt der Bürger stärken
  • Vereinsamung vorbeugen und abbauen
  • Wertschätzung und Anerkennung erfahrbar machen
  • Autonomie fördern und Menschen darin unterstützen, ihre eigenen Bedürfnisse und Interessen zu erkennen und zu artikulieren
  • Menschen zur Selbstorganisation und Selbsthilfe befähigen

Zielgruppen

Ein sozialer Treffpunkt versteht sich als offenes, generationsübergreifendes Haus für alle Menschen, ungeachtet ihrer Nationalität, Kultur- oder Religionszugehörigkeit. Die Angebote richten sich insbesondere an Personen, die im selben Viertel bzw. derselben Gemeinde wie der Treffpunkt leben. Es können aber auch Menschen aus anderen Gemeinden oder Stadtteilen den Treffpunkt nutzen.

Ein besonderes Augenmerk richten die sozialen Treffpunkte auf Menschen, die von sozialer Ausgrenzung betroffen sind und nur bedingt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Darunter fallen beispielsweise Personen, die

  • einen erschwerten Zugang zu ihren Grundrechten wie Bildung haben.
  • aufgrund von sprachlichen Barrieren nur schwer Anschluss finden.
  • eingeschränkte finanzielle Mittel haben.

Anerkannte soziale Treffpunkte

In der Deutschsprachigen Gemeinschaft gibt es fünf anerkannte soziale Treffpunkte:

  • Animationszentrum Ephata in Eupen
  • Viertelhaus Cardijn in Eupen
  • Dorfhaus Eynatten
  • Haus der Familie in Kelmis
  • Patchwork in St. Vith

Jeder soziale Treffpunkt wird von einer hauptamtlich tätigen Person koordiniert. Sie ist die erste Ansprechperson für Besucherinnen, Besucher und Ehrenamtliche. Weitere Infos und Kontaktangaben finden Sie auf der jeweiligen Webseite des Treffpunktes.

Gesetzlicher Hintergrund

Welche Kriterien ein sozialer Treffpunkt genau erfüllen muss, ist im Dekret zur Anerkennung und Förderung von sozialen Treffpunkten festgelegt. Die vollständige Gesetzesgrundlage finden Sie als juristische Dokumente weiter unten verlinkt.

Integrationsparcours: Der Einstieg für Migrierte und Asylsuchende

Der Integrationsparcours richtet sich an alle volljährigen Migrierten und Asylsuchenden, die in der Deutschsprachigen Gemeinschaft leben. Vereinfacht lässt er sich in folgende Bereiche einteilen:

  • Erstempfang und Beratung bei Info-Integration
  • Intensivsprachkurse (kurze Dauer) und niederschwellige Kurse (lange Dauer)
  • Integrationskurse: Rechte, Vorschriften und Werte des gesellschaftlichen Zusammenlebens
  • Alphabetisierungskurs für Menschen ohne schulische Vorkenntnisse

Die Sprachkurse schließen mit dem Sprachniveau A2 ab. Dieses Niveau ist durch den europäischen Referenzrahmen vorgeschrieben und soll die soziale Integration ermöglichen. Der Integrationsparcours ist für die Teilnehmenden kostenlos. Die offiziellen, zertifizierten Sprachprüfungen müssen die Teilnehmenden allerdings selbst bezahlen.

Weitere Infos zum Integrationsparcours

Wie genau der Integrationsparcours abläuft und welche Kriterien die Teilnehmenden erfüllen müssen, ist gesetzlich festgelegt. Das Referenzzentrum Info-Integration ist als zentrale Anlaufstelle für die sprachliche Ersteinstufung und Einschreibung der Teilnehmenden zuständig. Die Erwachsenenbildungs-Organisationen KAP und VHS erteilen die Sprach- und Integrationskurse.

Weitere Infos zum Integrationsparcours erhalten Sie bei diesen drei Einrichtungen über die weiterführenden Links. Die vollständige Gesetzesgrundlage können Sie als juristische Dokumente herunterladen.

Sie erteilen ebenfalls Sprach- oder Integrationskurse für zugezogene Personen? Lassen Sie sie anerkennen und werden Sie Teil des Integrationsparcours. Weitere Informationen finden Sie im Downloadbereich.

Weitere Akteure im Bereich Integration

Info-Integration: Referenzzentrum für Migration und Integration

Als Referenzzentrum für Migration und Integration ist Info-Integration erste Anlauf- und Beratungsstelle für

  • eingewanderte Personen
  • Einrichtungen und Organisationen, die mit Migrierten arbeiten
  • Sensibilisierungs- und Öffentlichkeitsarbeit für die allgemeine Bevölkerung

Zudem übernimmt Info-Integration eine zentrale Rolle im Integrationsparcours mit der sprachlichen Ersteinstufung und Einschreibung der Teilnehmenden in die jeweilig passenden Sprachkurse.

Darüber hinaus bietet die Organisation einen sozialen Übersetzungsdienst an, der allen Sozial-, Gesundheits- oder Schuleinrichtungen und öffentliche Behörden aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Verfügung steht, die Kontakt zu Personen haben, die nicht ausreichend Deutsch oder Französisch sprechen.

Gesetzlicher Hintergrund

Info-Integration ist als Referenzzentrum für Migration und Integration von der Deutschsprachigen Gemeinschaft anerkannt. Für diese Anerkennung muss die Einrichtung gewisse Kriterien erfüllen, die gesetzlich festgelegt sind im Dekret über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt. Mit diesem Dekret fördert die Deutschsprachige Gemeinschaft Integrationsmaßnahmen und verstärkt die Unterstützung in den Gemeinden. Die vollständige Gesetzesgrundlage finden Sie als juristische Dokumente unten verlinkt.

Beirat für Integration und das Zusammenleben in Vielfalt

Aufgaben des Beirates

Der Beirat für Integration und Zusammenleben in Vielfalt ist ein Fachgremium, das sich mit verschiedenen Themen rund um Integration und Migration in Ostbelgien beschäftigt. Konkret hat der Beirat folgende Aufgaben: 

  • Beobachtung und Analyse der Integration in Ostbelgien
  • Erstellung von Gutachten und Empfehlungen
  • Stärkung des Ehrenamtes
  • Organisation eines Forum zu Integration und Zusammenleben in Vielfalt (alle 3 Jahre)

Das Sekretariat des Beirates befindet sich bei Info-Integration. 

Mitglieder des Beirates

stimmberechtigte Mitglieder:

  • kommunale Integrationsbeauftragten
  • Vertretung von Info-Integration
  • Vertretung der Kursträger des Integrationsparcours
  • zwei Vertretungen der Zivilgesellschaft (mindestens eine Person mit Migrationsgeschichte)
  • Vertretung der ÖSHZ
  • eine Vertretung pro kollektiver Aufnahmestruktur in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

beratende Mitglieder:

  • Vertretung des für Integration zuständigen Ministers
  • Vertretung des Ministeriums
  • Vertretung des Arbeitsamtes

Kommunale Integrationsbeauftragte in Ostbelgien

In der Deutschsprachigen Gemeinschaft gibt es drei kommunale Integrationsbeauftragte in den Gemeinden

  • Eupen
  • Sankt Vith
  • Kelmis

Sie unterstützen die Gemeinden bei der Bewältigung der vielfältigen Aufgaben im Bereich Zuwanderung und Integration sowie der lokalen Förderung von Integrationsmaßnahmen und Sensibilisierung. Zu den Kontaktangabe der drei Integrationsbeauftragten gelangen Sie über die weiterführenden Links. 

Aufgaben

Junge Menschen stehen im Kreis und halten Zahnräder in die Mitte.
  • Ansprechpartnerin für ehrenamtliche und professionelle Akteure bei Fragen und Anliegen zu Projektinitiativen
  • Unterstützung und Vernetzung von Ehrenamtlichen im Bereich Integration
  • Koordination von Integrationsprojekten auf lokaler Ebene
  • Bedarfsermittlung zu Integration auf lokaler Ebene
  • Ausarbeitung von lokalen Integrationskonzepten
  • Beteiligung an Integrations-Gremien wie der interkulturelle Dialoggruppe oder dem Beirat für Integration und das Zusammenleben in Vielfalt
  • Koordination eines Patenschafts-Projektes

Zielgruppen

Das Zielpublikum der kommunalen Integrationsbeauftragten sind Personen, Einrichtungen und Organisationen aus Ostbelgien, die mit anerkannten Geflüchteten und Migrierten zusammenarbeiten. Die Migrierten, Geflüchteten und Asylsuchenden selbst sind keine Zielgruppe der kommunalen Integrationsbeauftragten.

Hintergrund und gesetzliche Grundlage

Die kommunalen Integrationsbeauftragten werden vom Europäischen Fonds für Asyl, Migration und Integration, kurz AMIF, kofinanziert. Der AMIF gibt vor, dass die kommunalen Integrationsbeauftragten ein Patenschafts-Projekt ausarbeiten und umsetzen müssen.

Logo Kofinanziert von der Europäischen Union

Wie viele kommunale Integrationsbeauftragte es geben muss, ist gesetzlich festgelegt im Dekret über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt. Mit diesem Dekret fördert die Deutschsprachige Gemeinschaft Integrationsmaßnahmen und verstärkt die Unterstützung in den Gemeinden. Die vollständige Gesetzesgrundlage finden Sie als juristische Dokumente unten verlinkt.

Wohnprojekte für junge Menschen

Die Deutschsprachigen Gemeinschaft finanziert Wohnprojekte für junge Menschen in prekären Lebenssituationen. Die Wohnprojekte bieten Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Chance, mit sozialer Unterstützung und in einem stabilen Umfeld ein eigenverantwortliches Leben zu führen. Ein multidisziplinäres Team aus Psychologinnen, Sozialarbeitern und Erzieherinnen betreut und unterstützt die jungen Menschen dabei.

Drei Organisationen bieten diese Wohnprojekte an:

  • Soziale Integration und Alltagshilfen (SIA)

  • Intego mit dem Projekt „Intego-Wohnen“
  • ÖSHZ St. Vith mit dem Projekt „Reset – Nochmal von vorn“

Wohnformen und begleitende Angebote

Wohngemeinschaft

Eine Wohnform sind die Wohngemeinschaften. Dort leben die jungen Menschen für maximal zwei Jahre mit bis zu sieben weiteren Personen zusammen. Das fachlich qualifizierten Betreuungsteam unterstützt die jungen Menschen in den verschiedenen Lebensbereichen. Die Mitarbeitenden helfen den Jugendlichen und jungen Erwachsenen, gemeinsam den Übergang in eine selbstständige Wohnsituation vorzubereiten und begleiten sie auf ihrem Weg.

Betreutes Einzelwohnen

Das betreute Einzelwohnen ist eine ambulante Form der Unterstützung. Es richtet sich an junge Menschen, die den Anforderungen eines eigenständigen Lebens noch nicht gewachsen sind, aber keine Betreuung in der Wohngemeinschaft wünschen oder benötigen.

Die Betreuung umfasst ein individuelles Betreuungs- und Beratungsangebot. Um die sozialen Kompetenzen zu fördern, wird nach Möglichkeit auch ein Gruppenansatz integriert.

SIA-Treffpunkt

Der Treffpunkt der SIA ist ein niederschwelliges ambulantes Angebot für ehemalige und aktuelle Bewohnerinnen und Bewohner. Hier können sie an Gruppenaktivitäten teilnehmen und bei Bedarf individuelle Beratungen in Anspruch nehmen. Ziel ist, die soziale Isolation der jungen Menschen zu überwinden und sich in einem vertrauten und geschützten Rahmen im sozialen Leben erproben können.

Einmal wöchentlich können die begleiteten Personen an einem gemeinsamen Frühstück oder Abendessen und einer anschließenden Aktivität teilnehmen.

Weitere Infos zu den Wohnprojekten

Für weitere Informationen zu den Wohnprojekten oder bei Fragen, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Organisation des Wohnprojektes: