Deutschsprachige Gemeinschaft verwaltet Provinzzuschüsse

Die Deutschsprachige Gemeinschaft ist seit 2021 für die Verwaltung und Auszahlung der Provinzzuschüsse verantwortlich. Das haben die Provinz Lüttich, die Bürgermeisterkonferenz der deutschsprachigen Gemeinden und die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft in einem Zusammenarbeitsabkommen für die Periode 2021 – 2024 festgelegt. 

Strukturelle und projektbezogene Zuschüsse

Es gibt strukturelle und projektbezogene Provinzzuschüsse. Die projektbezogenen Zuschüsse gelten für besondere Projekte aus den Bereichen

  • Ein Mann hält in einer Hand eine leuchtende Glühbirne und mit der anderen bedient er einen Taschenrechner. Vor ihm sieht man Papiere und vier Türme aus Geldmünzen.
    Unterrichtswesen und Ausbildung
  • Kultur und Jugend
  • Soziale Aktionen
  • Sport
  • Gesundheit und Senioren
  • Tourismus
  • ökologischer und ernährungswirtschaftlicher Wandel

Kriterien und Modalitäten der Provinzzuschüsse

Projekte aus den oben genannten Bereichen können einen Zuschuss erhalten, wenn sie folgenden Kriterien erfüllen:

  • innovativer oder außergewöhnlicher Charakter (gemessen an den normalen Aktivitäten des Antragsstellers)
  • regionale oder überregionale Ausstrahlung
  • inhaltlicher Bezug zur Deutschsprachigen Gemeinschaft oder zur Provinz Lüttich
  • kein Doppelangebot in der Deutschsprachigen Gemeinschaft
  • Gesamtkosten von mindestens 1.000 Euro
  • Projektstart bzw. -durchführung im Jahr 2024

Der empfohlene Höchstbetrag für eine projektbezogene Förderung liegt bei 5.000 Euro. Alle weiteren Kriterien und Modalitäten zu den Provinzzuschüssen finden Sie als Download auf dieser Seite unter „Mehr zum Thema“.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • VoG, die die Deutschsprachige Gemeinschaft oder eine andere Behörde innerhalb des deutschen Sprachgebiets fördert
  • Lokale Behörden innerhalb des deutschen Sprachgebiets
  • Autonome Gemeinderegien innerhalb des deutschen Sprachgebiets
  • Bildungseinrichtungen. die die Deutschsprachige Gemeinschaft organisiert, anerkannt hat oder subventioniert

Antrag stellen

Jährlich erfolgt ein Projektaufruf. Sie können die Anträge jedes Jahr bis spätestens zum 30. Juni per Onlineformular einreichen. Das Onlineformular steht jedes Jahr ab März zur Verfügung.