Jugendschutz
Die Justizbehörden beauftragen die Mitarbeitenden des Jugendschutzes damit, Jugendliche zu begleiten, die vor dem Erreichen des 18. Lebensjahres mit einer Straftat in Verbindung gebracht werden. Außerdem überwacht der Jugendschutz die Einhaltung der Auflagen.
Der Jugendschutz ist ein Aufgabenbereich des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Er begleitet im Auftrag der Justizbehörden Jugendliche, die vor dem Alter von 18 Jahren:
- eine als Straftat qualifizierte Tat begangen haben oder
- verdächtigt werden, eine solche Jugendstraftat begangen zu haben.
Ziel des Jugendschutzes
Oberstes Ziel ist es, die Erziehung, soziale Wiedereingliederung, Eigenverantwortung und gesunde Entwicklung der Jugendlichen zu fördern sowie die Gesellschaft zu schützen. Der Jugendschutz soll die Jugendlichen dazu bringen, sich der Konsequenzen ihres Handelns bewusst zu werden und somit Rückfälle verhindern.
Maßnahmen des Jugendschutzes
Hierfür können die Justizbehörden verschiedene Maßnahmen vorschlagen oder anordnen. Sozialarbeiter organisieren und begleiten deren Umsetzung anschließend. Bei den sogenannten Jugendschutzmaßnahmen handelt es sich beispielsweise um:
- eine Vermittlung zwischen dem Jugendlichen und dem Opfer, um sich mithilfe eines unparteiischen Vermittlers gemeinsam mit den Folgen der Jugendstraftat auseinanderzusetzen und eine Einigung über die Wiedergutmachung des verursachten Schadens und die Beilegung des Konflikts zu erzielen
- die Durchführung eines Projekts, bei dem der Jugendliche selbst eine wiedergutmachende, angemessene und nützliche Lösung ausarbeitet
- die Durchführung und Einhaltung bestimmter Auflagen, wie beispielsweise sich schriftlich oder mündlich entschuldigen, bestimmte Personen oder Orte meiden, einen Hausarrest einhalten, an Ausbildungs- oder Sensibilisierungsmodulen teilnehmen …
- eine erzieherische und gemeinnützige Leistung, bei der der Jugendliche unentgeltlich in einem Verein, einem öffentlichen Dienst oder einer Einrichtung arbeitet
- eine ambulante Begleitung und Betreuung, beispielsweise in Form einer Erziehungsbegleitung, einer sozialpädagogischen Begleitung oder einer therapeutischen Begleitung
- eine teilstationäre Behandlung, Begleitung und Betreuung, beispielsweise ein Internatsaufenthalt
- eine stationäre Betreuung in einer Einrichtung oder einer offenen oder geschlossenen Abteilung einer öffentlichen Jugendschutzeinrichtung