Selbstständig machen in Ostbelgien: die Berufskarte
Sie möchten sich in der Deutschsprachigen Gemeinschaft selbstständig machen und
- haben nicht die belgische Staatsangehörigkeit
- haben nicht die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes des Europäischen Wirtschaftsraums (EU, Norwegen, Island, Liechtenstein) oder der Schweiz
Dann benötigen Sie eine Berufskarte. Das ist die offizielle Genehmigung, damit Sie sich in der Region selbständig machen dürfen.
Wenn Sie für eine Gesellschaft oder eine Vereinigung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein Mandat ausüben möchten, brauchen Sie ebenfalls eine Berufskarte. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie für Ihr Mandat einen Lohn erhalten oder nicht.
Antrag stellen
Wo stelle ich meinen Antrag?
Ihr aktueller Wohnort bestimmt, bei welcher Einrichtung Sie Ihren Antrag stellen müssen:
- Sie leben im Ausland? Dann reichen Sie Ihren Antrag bei der belgischen Botschaft des Landes ein, in dem Sie ein Aufenthaltsrecht haben oder dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen. Auf der Webseite des Föderalen öffentlichen Dienstes Auswärtige Angelegenheit können Sie die Kontaktangaben zu Ihrer Botschaft einsehen. Zur Webseite gelangen Sie über die weiterführenden Links.
- Sie leben in Belgien und verfügen über eine gültige Eintragungsbescheinigung Muster A oder über ein befristetes Aufenthaltsrecht in Belgien? Dann reichen Sie den Antrag bei einem anerkannten Unternehmensschalter Ihrer Wahl ein. Ein Unternehmensschalter ist eine offizielle Stelle, die Sie bei der Gründung und Anmeldung Ihres Unternehmens unterstützt. Eine Auflistung aller Unternehmensschalter finden Sie auf der Webseite des Föderalen öffentlichen Dienst Wirtschaft ebenfalls über die weiterführenden Links.
Was benötige ich für meinen Antrag?
Wählen Sie unter den Downloads das Antragsformular aus, das Ihrer Situation entspricht.
Füllen Sie den Antrag vollständig aus, datieren und unterschreiben Sie ihn. Falls Sie Unterstützung benötigen oder Fragen zum Ausfüllen haben, wenden Sie sich an Ihren Unternehmensschalter bzw. an die zuständige belgische Botschaft.
Für Ihren Antrag müssen Sie vorab eine Gebühr von 140 Euro beim Unternehmensschalter oder belgischen Botschaft zahlen. Den Beleg zu dieser Zahlung müssen Sie Ihrem Antrag beifügen. Außerdem müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- zwei Passfotos
- Unterlagen zu Art und Ort der geplanten selbständigen Tätigkeit, sowie alle weiteren Dokumente, die Sie für die Beurteilung Ihres Antrags als notwendig erachten
- Kopie Ihres gültigen belgischen Aufenthaltsdokumentes (Eintragungsbescheinigung Muster A und Ihren Pass und das ausländische Aufenthaltsdokument, wenn Sie den Antrag im Ausland einreichen)
- Auszug aus dem Strafregister oder ein gleichwertiges Dokument, wenn Sie den Antrag im Ausland einreichen
- Zahlungsbeleg über die Gebühr von 140 Euro
Bitte achten Sie darauf, ihren Antrag vollständig auszufüllen, ihn zu datieren, zu unterschreiben und alle erforderlichen Dokumente beizufügen. Nur dann kann Ihr Antrag bearbeitet werden. Bei Fragen zu einem eingereichten Antrag wenden Sie sich bitte direkt an das Arbeitsamt. Die Kontaktdaten finden Sie auf dieser Seite.
Antragsprüfung
Die belgische Botschaft oder der Unternehmensschalter leitet Ihren Antrag an das Arbeitsamt weiter. Das Arbeitsamt überprüft Ihren Antrag. Um zu entscheiden, ob Sie eine Berufskarte erhalten können oder nicht, prüft das Arbeitsamt folgende Kriterien:
- Aufenthaltsrecht
- Einhaltung aller Gesetze, insbesondere der für die geplante Tätigkeit geltenden Vorschriften
- wirtschaftlicher Nutzen des Vorhabens für die Deutschsprachige Gemeinschaft
Antrag wird genehmigt
- Das Arbeitsamt informiert Sie per Post darüber, dass der Antrag genehmigt wird.
- Das Arbeitsamt sendet dem Unternehmensschalter die Berufskarte zwecks Ausstellung zu.
- Anschließend können Sie Ihre Berufskarte gegen eine Gebühr bei Ihrem Unternehmensschalter abholen. Die Karte kostet 90 Euro pro Jahr und ist in der Regel zwei Jahre gültig. Das heißt, Sie benötigen beim Abholen der Karte in der Regel 180 Euro.
Sie haben Ihren Antrag über die belgische Botschaft gestellt?
Das Arbeitsamt informiert ebenfalls die Botschaft darüber, dass der Antrag genehmigt wird. Anschließend können Sie einen Termin bei der Botschaft vereinbaren, um Ihr Visum zur Einreise zu erhalten.
Antrag wird abgelehnt
Das Arbeitsamt informiert Sie per Einschreiben darüber, dass Ihr Antrag abgelehnt wurde. Zudem informiert es Ihren Unternehmensschalter oder die Botschaft über die negative Entscheidung.
Noch kein Aufenthaltsrecht?
Sie haben noch kein Aufenthaltsrecht in Belgien? Dann müssen Sie gemeinsam mit der Berufskarte auch den Aufenthalt bei der belgischen Botschaft beantragen. Informationen rund um das belgische Aufenthaltsrecht erhalten Sie beim Ausländeramt.
Selbstständig machen
Nach Erhalt Ihrer Berufskarte können Sie sich selbstständig machen. Dabei sind zwei Formen der Selbstständigkeit möglich:
Selbstständigkeit im eigenen Namen
Wenn Sie sich als natürliche Person, also im eigenen Namen, selbstständig machen, müssen Sie sich einer Sozialversicherungskasse für Selbstständige anschließen. Ihr Ansprechpartner dafür ist der Unternehmensschalter. Der Unternehmensschalter berät Sie und leitet Sie durch alle Schritte, die sie zur Unternehmensgründung vornehmen müssen.
Mandat in einer Gesellschaft
Wenn Sie ein Mandat in einer Gesellschaft haben (Geschäftsführung, Verwalter, Teilhaber), müssen Sie sich einer Sozialversicherungskasse für Selbstständige anschließen. Wenn Sie das Mandat der Geschäftsführung innehaben, gelten für Sie zudem noch weitere Vorgaben. Ihr zuständiger Ansprechpartner in dem Fall ist der Unternehmensschalter.
Unterstützung beim Start in die Selbstständigkeit
Sie benötigen Unterstützung bei Ihrem Start in die Selbstständigkeit? Dann ist die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Ostbelgien (WFG) Ihr richtiger Ansprechpartner. Sie informiert, unterstützt und berät Sie auf Ihrem Weg in die Selbstständigkeit. Weitere Infos finden Sie auf der Webseite der WFG über die weiterführenden Links.
Laufzeit und Verlängerung
Die erste Berufskarte ist in der Regel zwei Jahre gültig. Nach diesen zwei Jahren können Sie eine weitere Karte (Verlängerung) für maximal drei Jahre beantragen. Das heißt Ihre Berufskarte kann auf maximal fünf Jahre verlängert werden. Voraussetzung für eine Verlängerung ist, dass
- Sie alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten haben,
- die sozial- und steuerrechtlichen Pflichten erfüllt haben und
- der Zweck der Berufskarte weiterhin besteht.
Sie müssen die Verlängerung spätestens drei Monate vor Ablauf der Karte über den Unternehmensschalter beantragen.
Sollte Ihr Aufenthaltsrecht enden, verliert die Berufskarte ihre Gültigkeit und Sie müssen sie beim Unternehmensschalter abgeben.