Bevor es los geht: Lassen Sie sich beraten!

Alle Handlungen und Arbeiten, die eine Genehmigung erfordern, werden im Gesetzbuch über die Räumliche Entwicklung (GRE) beschrieben. Die Art der Genehmigung und das Verfahren hängen davon ab, welche Arbeiten und Handlungen Sie genau beantragen und durchführen möchten. Das GRE legt ebenfalls fest, welche Arbeiten und Handlungen keine Genehmigung benötigen und welche zwingend einen Architekten oder eine Architektin erfordern.

Bauanträge sind äußerst komplex

Eine Frau mit Brille sitzt an einem Tisch und hält in der einen Hand einen Stift, den Sie an ihren Mund anlehnt, und in der anderen ein Notizheft.

Ein baulicher Antrag ist also ein komplexer Prozess, der tiefgehendes Wissen über die geltenden Gesetze, Vorschriften und Verordnungen erfordert. Je nach Bauvorhaben müssen Sie unterschiedliche Genehmigungen, Nachweise und Pläne zusammen mit Ihrem Antrag einreichen. All diese Dokumente müssen spezifischen rechtlichen Vorgaben entsprechen. Hinzu kommt eine ständig wechselnde Gesetzeslage. Das macht es Privatpersonen nahezu unmöglich, einen Bauantrag vollständig und korrekt ohne fachliche Hilfe zu stellen. 

Lassen Sie sich beraten!

Deshalb gilt: Lassen Sie sich unbedingt beraten, bevor es los geht! Denn fehlerhafte Anträge verzögern nicht nur den Bauprozess, sondern können auch zu erheblichen zusätzlichen Kosten führen.

Die Bauämter der Gemeinden oder das Ministerium stehen Ihnen mit professioneller Beratung zur Seite. Die dortigen Fachleute können Ihnen nicht nur den genauen Ablauf des Antragsverfahrens erklären, sondern auch sicherstellen, dass alle rechtlichen und technischen Anforderungen erfüllt werden. Durch eine gezielte Beratung können so Fehler vermieden und der Weg zum erfolgreichen Bauantrag geebnet werden.

Jedes Bauvorhaben ist einzigartig und erfordert eine maßgeschneiderte Lösung. Bei Ihrer zuständigen Behörde erhalten Sie die nötige Hilfe, um Ihr Projekt erfolgreich umzusetzen.

Welche Behörde ist für mich zuständig? 

In der Regel ist entweder die Gemeinde oder das Ministerium für bauliche Anträge zuständig. Über den weiterführenden Link unter „Mehr zum Thema“ erfahren Sie, an welche Behörde Sie sich mit Ihrem Vorhaben am besten wenden. 

Mehr Infos über die geltende Gesetzgebung erhalten Sie ebenfalls über einen weiterführenden Link unter „Mehr zum Thema“.