Beratung und Orientierung: Wo finde ich Hilfe?

Eltern, Kinder, Jugendliche oder Familien stehen manchmal vor Herausforderungen, die sie nicht allein bewältigen können – sei es im familiären Miteinander, in der Schule oder im Umgang mit psychischen Belastungen. In solchen Momenten ist es wichtig zu wissen, an wen man sich wenden kann.

Wann ist die Jugendhilfe die richtige Ansprechpartnerin?

Die Jugendhilfe ist die richtige Ansprechpartnerin, wenn die gesunde Entwicklung, die Sicherheit oder die soziale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen gefährdet sind oder sein könnten. Mögliche Gründe für so eine Gefährdung sind unter anderem:

  • Erziehungsprobleme und familiäre Konflikte
  • Psychische und physische Vernachlässigung oder Misshandlung
  • (Vermutung von) sexueller Gewalt und Missbrauch
  • Psychische oder psychiatrische Erkrankungen von Eltern oder Kindern
  • Konfliktreiche und hochstrittige Trennungssituationen
  • Verhaltensauffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen

Die Jugendhilfe ist für Kinder und Jugendliche da!

Du musst nicht erwachsen sein, um dich bei der Jugendhilfe melden zu können. Die Jugendhilfe ist auch für Kinder und Jugendliche da! Wenn dich eine Erfahrung oder Situation belastet, kannst du dich immer bei der Jugendhilfe melden. Hier findest du einige Informationen zu deinen Rechten und zum Thema sexualisierte Gewalt.

Hilfe beim Finden der richtigen Anlaufstelle

Nicht jede Anfrage fällt in den Zuständigkeitsbereich der Jugendhilfe. In vielen Fällen sind andere Dienste die richtige Anlaufstelle. In dem Fall helfen die Mitarbeitenden der Jugendhilfe dabei, die passende Anlaufstelle zu finden. 

In diesem Bereich finden Sie eine Übersicht über Anlaufstellen und Dienste in Ostbelgien, die erste Unterstützung bieten. Die Informationen sind thematisch gegliedert, um Ihnen die Orientierung zu erleichtern.

Diese Übersicht bietet keine abschließende Lösung aber einen ersten Schritt. Zögern Sie nicht, Kontakt aufzunehmen und gemeinsam mit Fachleuten nach einem Weg aus der Krise zu suchen.

Erziehungsprobleme

Beratungs- und Therapiezentrum (BTZ)

Das BTZ begleitet Kinder, Jugendliche und Erwachsene und ist eine Anlaufstelle für Beratungen und Therapien. Sein Angebot umfasst Folgendes:

  • Das BTZ bietet für Kinder, Jugendliche und Erwachsene eine orientierende und begleitende Fachberatung und ambulante Therapie an, bestehend aus psychologischen, sozialen, medizinischen und psychiatrischen Angeboten.
  • Spezifisch für Kinder bis 14 Jahre bietet das BTZ zusätzlich eine multidisziplinäre ambulante Therapie an. Dieses Angebot beinhaltet neben den psychologischen, sozialen, medizinischen und psychiatrischen Angeboten auch pädagogische, ergotherapeutische, logopädische, kinesiotherapeutische, psychomotorische und heilpädagogische Dienstleistungen und Therapien.
  • Das BTZ bietet einen ambulanten Begleitdienst für Erwachsene mit psychischer Erkrankung an. Dieser hat als Ziel, Erwachsene, mit einer psychischen Erkrankung, über regelmäßige Besuche in ihrem häuslichen Umfeld zu begleiten, dabei zur Stabilisierung der Gesundheit beizutragen und somit Rückfällen vorzubeugen.

Die Beratungen und Therapien werden in Deutsch oder Französisch angeboten, in Ausnahmefällen sind weitere Sprachen möglich.

Das BTZ ist für alle, die in der Deutschsprachigen Gemeinschaft leben, zugänglich. Sie finden die Angebote des BTZ an drei Standorten: Eupen, St. Vith und Bütgenbach.

Detaillierte Informationen finden Sie auf der BTZ-Homepage.

Telefonhilfe 108

Die Telefonhilfe bietet kostenlose anonyme Beratung per Telefon, Mail oder Chat an. Sie steht Ihnen jeden Tag rum um die Uhr zur Verfügung, auch an Wochenenden und Feiertagen. 

Wie kann ich die Telefonhilfe erreichen?

Sie können die Telefonhilfe jeden Tag rund um die Uhr anrufen, ihr eine E-Mail schreiben oder den Chat auf der Webseite nutzen. Alle Angaben dazu finden Sie unter „Ansprechpartner“ auf dieser Seite.

Wie hilft mir die Telefonhilfe?

Die Mitarbeitenden stehen Ihnen zur Seite, hören zu, bestärken, klären und bieten weitere Perspektiven an. Bei Bedarf informieren sie Sie über weitere Beratungs- und Hilfsangebote. 

Alle Mitarbeitenden bei der Telefonhilfe sind speziell geschult und unterliegen der Schweigepflicht.

Jugendbüro

Das Jugendbüro ist die wichtigste Anlaufstelle für die außerschulische Jugendarbeit in der Deutschsprachigen Gemeinschaft und im weiteren Sinne für alle Themen, die mit Jugendlichen, Jugendleitern und Jugendeinrichtungen zu tun haben. Die Einrichtung ist außerdem Träger der Offenen Jugendarbeit in sieben Gemeinden (Amel, Bütgenbach, Büllingen, Burg-Reuland, Kelmis, Lontzen, St. Vith) sowie der Mobilen Jugendarbeit in der gesamten Deutschsprachigen Gemeinschaft. Schließlich erfüllt das Jugendbüro die Funktion der Nationalen Agentur für verschiedene nationale und europäische Programme.

Offene Jugendarbeit

Die Offene Jugendarbeit des Jugendbüros in den sieben Gemeinden beinhaltet

  • das Betreiben von zwölf Jugendtreffs,
  • die Organisation von vielfältigen Aktivitäten und Projekten,
  • das Angebot der Einzelfallhilfe und
  • die aufsuchende Jugendarbeit.

Eine Auflistung der Jugendtreffs, ihrer Kontaktadresse und Ansprechpartner ist der Website des Jugendbüros zu entnehmen.

Mobile Jugendarbeit

vier junge Leute stehen im Kreis und halten sich an der Schulter.

Das Jugendbüro bietet neben der Offenen Jugendarbeit auch Mobile Jugendarbeit bzw. Streetwork auf dem gesamten Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft an. Die Mobile Jugendarbeit erfolgt anlassbezogen und nicht flächendeckend. Sie beinhaltet Beratung, Begleitung und Vermittlung junger Menschen in besonderen Lebenslagen oder mit spezifischen Anfragen. Die Mobile Jugendarbeit verfolgt das Ziel, Lebenssituationen und Lebenswelten junger Menschen zu verbessern. Dabei richtet sie sich besonders an Jugendliche, die von anderen Organisationen nicht erreicht werden, keine Angebote anderer Organisationen in Anspruch nehmen und im öffentlichen Raum anzutreffen sind.

 

Nationale Agentur

Das Jugendbüro ist unter anderem Nationale Agentur der Europäischen Programme für Bildung, Jugend und Sport. Es bietet zahlreichen Einrichtungen, Fachkräften und jungen Menschen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft einen internationalen Rahmen, um ihre Kompetenzen weiterzuentwickeln und lebenslanges Lernen zu ermöglichen. Folgende Programme werden durch das Jugendbüro verwaltet: Erasmus+, Europäischer Solidaritätskorps, Erasmus Belgica, EPALE, E-Twinning, Europass, Eurodesk, Youth Wiki, Youthpass, EITA + ELL und Europa kreativ.  Auch das innerbelgische Förderprogramm Bel’J wird durch das Jugendbüro verwaltet. Mehr Informationen zu den einzelnen Programmen sind der Website des Jugendbüros zu entnehmen.

Schulprobleme

Kaleido Ostbelgien

Kaleido Ostbelgien begleitet und berät (werdende) Eltern, Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre. Kaleido ist eine präventiv arbeitende und keine therapeutische Einrichtung. Das Zentrum trägt dazu bei, dass Probleme erst gar nicht entstehen oder frühzeitig erkannt und behandelt werden.

Was bietet Kaleido?

  • Informationen und Aufklärung
  • Gesundheitsvorsorge
  • Entwicklungsförderung durch Prävention
  • Beobachtung, Beratung und Begleitung

Kaleido ist gut zu erreichen und leicht zugänglich: in den vier Servicestellen und vor Ort in den Schulen. Detaillierte Informationen stehen auf der Kaleido-Homepage.

Konflikte, Trennung und Gewalt

Sie sind akut Gewalt ausgesetzt oder werden bedroht? Wenn Sie können,

  • rufen Sie den Polizei-Notruf 101.
  • flüchten Sie an einen sicheren Ort, z.B. Polizei, Krankenhaus-Notaufnahme, Nachbarn, Freundinnen.
  • kontaktieren Sie andere Menschen, die Ihnen helfen können.

Mediation

In Familien kommt es schon mal zu Konflikten. Gerade Trennungen können häufig mit Konflikt zwischen den Parteien einhergehen. Hier kann eine Mediation helfen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. In Ostbelgien bieten Trialog und ConflitCool solche Mediationen an. Neben diesen beiden Anbietern finden Sie auf der Webseite der föderalen Vermittlungskommission eine Datenbank mit allen in Belgien anerkannten Mediatorinnen und Mediatoren. Die Links zu den jeweiligen Webseiten finden Sie weiter unten.

Justizhaus

Das Justizhaus ist Teil des Ministeriums und Ihre Anlaufstelle für

  • Beratung
  • Sorgerecht
  • Opferbetreuung
  • Strafen und Maßnahmen
  • Gefängnisaufenthalt

Für Konflikte stehen Ihnen hier insbesondere die Erstberatung und juristische Beratung zur Seite. Wann Sie welches Angebot in Anspruch nehmen können, erfahren Sie auf der Webseite des Justizhauses. Den Link dazu finden Sie weiter unten.

Pro-Deo-Anwalt

Wenn Sie im Zuge Ihrer Trennung oder Scheidung einen Anwalt benötigen, jedoch nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, können Sie sich an einen sogenannten Pro-Deo-Anwalt wenden. Einen solchen Anwalt können Sie kostenlos oder teilweise kostenlos beauftragen. Das Pro-Deo-System möchte gewährleisten, dass alle Menschen in Belgien den gleichen Zugang zum Rechtssystem haben. Weitere Infos zum Pro-Deo-System erhalten Sie auf der Webseite des Justizhauses weiter unten.

Opferbetreuung des Justizhauses

Die Opferbetreuung ist ein spezielles Angebot des Justizhauses für Opfer von Straftaten und deren Angehörigen. Die Kernaufgabe des Dienstes ist, Sie mit dem Erlebten nicht allein zu lassen und Sie bei all ihren Schritten zu unterstützen und zu begleiten. Auf der Webseite finden Sie außerdem zahlreiche Informationen vom Anzeige-Erstatten bis zum Gerichtsverfahren.

Prisma - Zentrum für Beratung, Opferschutz und sexuelle Gesundheit

Prisma ist Ihre Beratungsstelle bei Erfahrungen mit geschlechtsspezifischer Gewalt und Diskriminierung. Alle Menschen ungeachtet ihrer Geschlechtsidentität, Herkunft oder Religion können sich an Prisma wenden. Dabei setzt sich das Zentrum insbesondere gegen Gewalt an Frauen ein mit dem Frauenfluchthaus als spezifisches Schutzangebot für Betroffene. Alle Angebote von Prisma zielen darauf ab, dass Sie als Ratsuchende ein selbstbestimmtes, gewaltfreies und eigenverantwortliches Leben führen können.

Angebote

  1. Häusliche und sexuelle Gewalt
  • Schutz und Unterkunft für Frauen und Kinder im Frauenfluchthaus
  • Traumatherapie
  • Psychosoziale, juristische und administrative Begleitung
  1. Trennung und Scheidung: Psychosoziale, juristische und administrative Begleitung
  2. geschlechtsspezifische Diskriminierung
  • Erstberatung
  • Unterstützung beim Einreichen von Beschwerden
  • Weiterleitung ans Institut für Gleichstellung zwischen Frauen und Männern
  1. Sexualität und Geschlechtsidentität
  • Beratung bei ungewollter Schwangerschaft und Durchführung von Abbrüchen
  • sexualmedizinische Beratung
  • Sexualberatung
  • Psychosoziale Beratung
  • Offener Treffpunkt für Trans- und intergeschlechtliche Personen

Wie läuft die Beratung ab?

Sie können sich telefonisch, per E-Mail oder persönlich an Prisma wenden, um einen Termin zu vereinbaren. Im Gespräch werden die individuellen Anliegen besprochen. Dabei entwickelt das Team mit Ihnen gemeinsam passende Lösungswege und vermittelt bei Bedarf an weiterführende Hilfsangebote.

Die Beratung bei Prisma verläuft streng vertraulich. Alle Mitarbeitenden unterliegen der Schweigepflicht. Für alle Angebote wird ein einkommensabhängiger Kostenbeitrag erhoben. Für Opfer von aktenkundig gemachten Straftaten gelten andere Modalitäten für die Kostenbeteiligung.

Das Frauenfluchthaus

Eine Schwarze Frau hält den ausgestreckten Arm mit der Handfläche zur Kamera zeigend vor sich.

Das Frauenfluchthaus bietet Frauen und ihren Kindern in besonderen Lebenslagen Schutz. Spezialisiertes Personal hilft während einer gewissen Zeit, außerhalb der Familie Lösungen und neue Wege zu finden.

Die Zusammenarbeit mit anderen Diensten im sozialen, psychologischen oder medizinischen Bereich ist wichtig. Die Frau und ihre Familiensituation zeigen, welche Hilfen erwünscht und erforderlich sind.

Beherbergungsplätze gibt es in Eupen. Vier Frauen und ihre Kinder können dort gleichzeitig Platz finden. Wenn das Haus in Eupen voll ausgelastet ist, arbeitet es in dringenden Situationen mit den Frauenhäuser in Verviers, Lüttich oder Aachen zusammen.

Die ambulante Begleitung ermöglicht es den Frauen, sich außerhalb des Frauenhauses im Laufe der Begleitung neu zu orientieren und neue Lebenswege einzuschlagen.

Mentale Gesundheit und Erkrankungen

Telefonhilfe 108

Die Telefonhilfe bietet kostenlose anonyme Beratung per Telefon, Mail oder Chat an. Sie steht Ihnen jeden Tag rum um die Uhr zur Verfügung, auch an Wochenenden und Feiertagen. 

Wie kann ich die Telefonhilfe erreichen?

Sie können die Telefonhilfe jeden Tag rund um die Uhr anrufen, ihr eine E-Mail schreiben oder den Chat auf der Webseite nutzen. Alle Angaben dazu finden Sie unter „Ansprechpartner“ auf dieser Seite.

Wie hilft mir die Telefonhilfe?

Die Mitarbeitenden stehen Ihnen zur Seite, hören zu, bestärken, klären und bieten weitere Perspektiven an. Bei Bedarf informieren sie Sie über weitere Beratungs- und Hilfsangebote. 

Alle Mitarbeitenden bei der Telefonhilfe sind speziell geschult und unterliegen der Schweigepflicht.

Erste Linie Psychologen

Sie bieten einfache, kostengünstige und schnelle Hilfe für Menschen mit leichten bis mittelschweren psychischen Problemen an. Das Angebot richtet sich an alle Altersgruppen.

Ziele

Leicht zugängliche psychologische Unterstützung durch:

  • gute Erreichbarkeit im Lebensumfeld: Die Psychologen arbeiten auch außerhalb ihrer Praxen direkt in der Gemeinschaft beispielsweise in Arztpraxen oder Jugendzentren.
  • geringe Kosten
  • schnelle Terminvergabe ohne lange Wartezeiten

Es geht darum, Menschen kurzfristig so weit zu stabilisieren, dass sie keine weitere Unterstützung benötigen. Die Anzahl der genehmigten Sitzungen hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Das Projekt soll so die Hemmschwelle, psychologische Hilfe zu suchen, verringern. Es soll dazu beitragen, dass Menschen bereits bei ersten Anzeichen von psychischen Problemen Unterstützung suchen, bevor sich die Beschwerden verschlimmern oder chronisch werden.

Zielgruppe

Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit leichten bis mittelschweren psychischen Schwierigkeiten.
Das Angebot ist nicht für Patienten mit einer chronischen psychischen Erkrankung gedacht. In einer ersten Kontaktaufnahme mit der psychologischen Fachkraft (per Mail oder Telefon) wird eingeschätzt, ob das Anliegen den ELP-Richtlinien entsprechen könnte. Anschließend wird dies in einem ausführlicherem, kostenlosen Erstgespräch überprüft.

Eigenbeteiligung

  • kostenlos für Kinder und Jugendliche bis 23 Jahren einschließlich
  • ab 24 Jahren gelten folgende Tarife:
    • erste Sitzung: kostenlos
    • Gruppenangebote: 2,50 Euro pro Sitzung
    • Einzelsitzungen: 11 Euro pro Sitzung (bzw. 4 Euro für Empfänger einer erhöhten Kostenbeteiligung)
    • gemeindenahe Interventionen: kostenlos

Anzahl Sitzungen

  • für Kinder und Jugendliche bis 23 Jahre einschließlich:
    • zehn Einzelsitzungen für eine erste psychologische Unterstützung (innerhalb von zwölf Monaten)
    • bei Bedarf noch einmal bis zu 20 Einzelsitzungen für die psychologische Behandlung leichter bis mittelschwerer Probleme (innerhalb von zwölf Monaten)
    • Gruppenangebote und Gemeindenahe Interventionen sind unbegrenzt.
  • ab einem Alter von 24 Jahren:
    • acht Einzelsitzungen für eine erste psychologische Unterstützung (innerhalb von zwölf Monaten)
    • bei Bedarf noch einmal bis zu 20 Einzelsitzungen für die psychologischen Behandlung leichter bis mittelschwerer Probleme (innerhalb von zwölf Monaten)
    • Gruppenangebote und Gemeindenahe Interventionen sind unbegrenzt.

An wen kann ich mich wenden?

Das Projekt wird von Psychologinnen und Psychologen umgesetzt, die dafür einen Vertrag mit dem „Netzwerk Mentale Gesundheit“ abschließen und mit Einrichtungen, die Gruppenangebote etc. anbieten. Eine Liste der Gruppenangebote und der Psychologen in eigener Praxis oder in gemeindenahen Einrichtungen finden Sie über den weiterführenden Link.

Beratungs- und Therapiezentrum (BTZ)

Das BTZ begleitet Kinder, Jugendliche und Erwachsene und ist eine Anlaufstelle für Beratungen und Therapien. Sein Angebot umfasst Folgendes:

  • Das BTZ bietet für Kinder, Jugendliche und Erwachsene eine orientierende und begleitende Fachberatung und ambulante Therapie an, bestehend aus psychologischen, sozialen, medizinischen und psychiatrischen Angeboten.
  • Spezifisch für Kinder bis 14 Jahre bietet das BTZ zusätzlich eine multidisziplinäre ambulante Therapie an. Dieses Angebot beinhaltet neben den psychologischen, sozialen, medizinischen und psychiatrischen Angeboten auch pädagogische, ergotherapeutische, logopädische, kinesiotherapeutische, psychomotorische und heilpädagogische Dienstleistungen und Therapien.
  • Das BTZ bietet einen ambulanten Begleitdienst für Erwachsene mit psychischer Erkrankung an. Dieser hat als Ziel, Erwachsene, mit einer psychischen Erkrankung, über regelmäßige Besuche in ihrem häuslichen Umfeld zu begleiten, dabei zur Stabilisierung der Gesundheit beizutragen und somit Rückfällen vorzubeugen.

Die Beratungen und Therapien werden in Deutsch oder Französisch angeboten, in Ausnahmefällen sind weitere Sprachen möglich.

Das BTZ ist für alle, die in der Deutschsprachigen Gemeinschaft leben, zugänglich. Sie finden die Angebote des BTZ an drei Standorten: Eupen, St. Vith und Bütgenbach.

Detaillierte Informationen finden Sie auf der BTZ-Homepage.

Psychiatrie der Klinik St. Josef in St. Vith

Die Klinik in St. Vith hat eine Psychiatrieabteilung. Diese Abteilung bietet eine akutstationäre Behandlung und Therapie für Erwachsene. Je nach Fall werden dort auch Jugendliche ab 16 Jahren aufgenommen.

Das Fachpersonal behandelt in deutscher und französischer Sprache.

Aufgaben der Psychiatrie

  • Diagnostik
  • Therapie (u.a. medikamentöser Therapie, Psychotherapie, Kunst- und Ergotherapie)
  • Sozial- und Elternberatungen

Kosten

Der Föderalstaat finanziert sowohl den stationären Dienst der Klinik St. Josef als auch die psychiatrische Tagesklinik. Die Eigenleistung der Patienten deckt größtenteils die Krankenversicherung ab. 

Detailliertere Auskünfte zu den Aufgaben und Aufnahmebedingungen der Psychiatrie der Klinik St. Josef sind auf deren Website ersichtlich.

Tagesklinik in Eupen und St. Vith

In der Deutschsprachigen Gemeinschaft gibt es jeweils eine Tagesklinik in Eupen und St. Vith. Träger ist die Klinik St. Josef in St. Vith.

Was macht die psychiatrische Tagesklinik?

Die Aufgaben der psychiatrischen Tagesklinik sind Diagnostik und Therapie. Das therapeutische Angebot umfasst je nach Bedarf eine medikamentöse Therapie, Psychotherapie, Ergotherapie, Musik- und Kunsttherapie. Außerdem geht es darum, dass die Patientinnen und Patienten lernen, ihren Tag (wieder) zu strukturieren. Zusätzlich erhalten sie eine soziale Begleitung zur Unterstützung. 

Wann ist eine Behandlung in der Tagesklinik sinnvoll?

  • nach einem stationären Aufenthalt
  • wenn ein stationärer Aufenthalt nicht erforderlich ist

Wer wird behandelt?

In der Tagesklinik werden erwachsene Personen behandelt mit

  • neurotischen Störungen (Depression, Angst- und Zwangsstörung)
  • Persönlichkeitsstörungen
  • posttraumatischer Belastungsstörung
  • Burnout
  • blockierter Trauer
  • Suchtproblematik (nach einer Entgiftung)

Bei den Jugendlichen handelt es sich um Patienten mit depressiver, ängstlicher Symptomatik, Schulverweigerer, familiären Problemen oder zwischenmenschlichen Beziehungsschwierigkeiten.

Kosten

Der belgische Föderalstaat finanziert den stationären Dienst des Krankenhauses St. Vith und die psychiatrischen Tageskliniken. Die Eigenleistung der Patienten deckt die Krankenversicherung ab. Es bleibt lediglich ein Restbetrag zu Lasten des Patienten, so wie bei einem gewöhnlichen Krankenhausaufenthalt.

Kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung für Ostbelgien

Ob für die stationäre oder ambulante Behandlung, das Universitätsklinikum Aachen ist bereits seit Jahren eine zuverlässige Anlaufstelle für ostbelgische Familien.

Ambulantes Angebot

Konkret geht es um Arzttermine bei einem Kinder- und Jugendpsychiater. Diese sind in der Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters des Universitätsklinikums Aachen möglich.

Stationäres/teilstationäres Angebot

Ein Abkommen sichert ab, dass dauerhaft zwei akutpsychiatrische Betten für 0- bis 21-Jährige aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Universitätsklinikum Aachen reserviert sind. So ist gewährleistet, dass Patienten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie stationär aufgenommen werden können.

Termin und Abrechnung

Um einen Termin zur ambulanten Untersuchung oder stationären Aufnahme auszumachen, wenden Sie sich an die Institutsambulanzanmeldung.

Um eine fachärztliche Untersuchung oder die tatsächliche Behandlung (ambulant/stationär) abzurechnen, brauchen Sie den S2-OBR-Schein. Diesen müssen Sie vorab bei Ihrer belgischen Krankenkasse anfragen. Die Kosten der Behandlung übernimmt Ihre Krankenkasse.

Weiterführende Informationen zu dieser Thematik finden Sie über den weiterführenden Link.

Mobiles Team im Bereich Kinder- und Jugendpsychiatrie

 

Das Mobile Team für Kinder und Jugendliche ist ein Unterstützungsangebot, das Kinder und Jugendliche bis 21 Jahren sowie deren Familien in familiären oder psycho-sozialen Schwierigkeiten begleitet und unterstützt. Das Team arbeitet eng mit dem Kind oder Jugendlichen, der Familie, und dem bestehenden Netzwerk der Personen zusammen, um Frühinterventionen zu ermöglichen. Es unterstützt und orientiert zu den passenden Diensten.

Die Begleitung erfolgt auf freiwilliger Basis. Das Angebot ist kostenlos. Das multidisziplinäre Team kann im (häuslichen) Umfeld oder in den eigenen Räumen agieren.

Was macht das mobile Team konkret?

  • Auffangarbeit nach Krisensituationen
  • Begleitung von Kindern und Jugendlichen, die durch das Versorgungsnetz fallen
  • Begleitung von Schulverweigerern oder Kindern und Jugendlichen, die eine Behandlung verweigern
  • Begleitung von Kindern, deren Eltern an einer psychiatrischen Erkrankung leiden
  • Begleitung von Jugendlichen, die vor einem forensischen Hintergrund betreut werden
  • Orientierung der Kinder und Jugendlichen, die von einer Behandlung im Ausland oder angrenzenden Gebieten in die Deutschsprachigen Gemeinschaft zurückkehren

Detaillierte Informationen entnehmen Sie der Homepage des Trägers, der Klinik St. Josef.

Mobiles Team im Bereich der Erwachsenenpsychiatrie

Das multidisziplinäre Team sucht psychisch kranke Menschen ab 18 Jahren in ihrem häuslichen Umfeld auf. Es interveniert, wenn sich die betroffene Person freiwillig beteiligt.

Die Betreuung und deren Länge richten sich nach dem Zustand und den Bedürfnissen der Person. Das Team unterstützt in allen Lebensbereichen und baut ein Unterstützungsnetz auf.

Es ist beispielsweise sinnvoll, das Mobile Team zu kontaktieren, wenn

  • Scham und Ängste die betroffene Person hindern, in eine psychiatrische Einrichtung zu kommen
  • Klienten aufgrund ihrer Erkrankung längere Zeit nicht aus dem häuslichen Umfeld herausgekommen sind und für den ersten Schritt Hilfe benötigen
  • Betroffene auf einer Warteliste stehen und bis zur Aufnahme stabilisierende Unterstützung benötigen
  • Klienten nach einem stationären Aufenthalt noch instabil und unsicher sind, ob sie in ihrem alltäglichen Lebensumfeld zurechtkommen
  • die Krise eng mit den Lebensumständen vor Ort verknüpft ist (z.B. familiäre Krise, Mehrgenerationensysteme, postnatale psychische Probleme)
  • die Klienten aus organisatorischen, psychischen oder körperlichen Gründen nicht oder nur eingeschränkt mobil sind

Mobiles Team für Senioren

Die Fachkräfte sind in den Wohn- und Pflegezentren (WPZS) im Einsatz. Sie helfen Senioren, die unter verschiedenen Problemen leiden, wie Trauer, Depressionen oder anderen psychischen Belastungen. Sie unterstützen auch das Pflegepersonal, indem sie es in psychologischen Fragen schulen. So verbessert sich die psychologische Betreuung und somit die Lebensqualität der älteren Menschen.

Das Beratungs- und Therapiezentrum (BTZ) entsendet die Psychologen in die WPZS. Diese werden aktiv, wenn eine WPZS-Bewohner Hilfe anfragt oder die Pflegekräfte/Angehörige Bedenken haben. Die Psychologen arbeiten eng mit den Pflegediensten zusammen und können auch mit Hausärzten kooperieren, um die bestmögliche Betreuung zu gewährleisten.

Der psychiatrische Begleitdienst

Er begleitet Betroffene in ihrem häuslichen Umfeld. Konkret geht es darum, sich u.a. mit der Krankheit und ihren Konsequenzen im Alltag auseinanderzusetzen, Überforderungssituationen zu vermeiden, den Tagesablauf zu strukturieren oder Krisen vorzubeugen.

Der Begleitdienst ersetzt keine psychotherapeutische Begleitung. Er arbeitet mit den Diensten der häuslichen Versorgung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zusammen.

Das Angebot ist kostenlos und richtet sich an Personen über 18 Jahren.

Detaillierte Informationen erhalten Sie über den weiterführenden Link.

Begleitetes Wohnen Ostbelgiens VoG

Die Wohngemeinschaften des Begleiteten Wohnens nehmen erwachsene Menschen ab 18 Jahre mit diesen Bedingungen auf:

  • eine psychiatrische Erkrankung, die nach Kriterien des DSM anerkannt ist

  • eine Absicherung durch die Krankenkasse

  • ein stabilisierter Zustand

Das Begleitete Wohnen ist zuständig für die betroffenen Personen

  • die ihren Wohnsitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben

  • in einer der Randgemeinde leben mit einem Bezug zur Deutschsprachigen Gemeinschaft und die deutsche Sprache beherrschen.

BWO zielt darauf ab,

  • den Personen einen stabilisierenden und sicheren Lebensraum außerhalb der psychiatrischen Kliniken zu bieten

  • sie in ihrer Autonomie und ihrer sozialen Handlungsfähigkeit zu fördern und zu unterstützen, sodass ein eigenständiges Leben in der Gesellschaft wieder möglich wird.

Psychiatrisches Pflegewohnheim „Haus Vitus“ (PPH)

Das PPH beherbergt Erwachsene, die an einer stabilisierten chronisch psychischen Erkrankung leiden und keiner akuten Behandlung bedürfen. Es bietet eine multidisziplinäre, psychosoziale Begleitung und Pflege sowie eine medizinische Betreuung.

Ziel ist es, die Lebensqualität in einem familienähnlichen Umfeld zu erhalten und/oder wiederherzustellen. Das Heimleben soll so lebensnah wie möglich gestaltet sein. Deshalb leben die Bewohner in Wohngemeinschaften, in denen alle im gewohnten Alltag üblichen Abläufe stattfinden: Essen, Wohnen, Alltagsarbeiten, …

Detaillierte Auskünfte erhalten Sie über den weiterführenden Link.

Aktivationsdienst

Der Aktivationsdienst betreut psychisch kranke oder beeinträchtigte Menschen. Ziel ist, diese sozial zu integrieren und (wieder) beruflich einzugliedern - mit der Aussicht, dass sich die psychische Erkrankung stabilisiert.

  • Anfrage: Der Dienst wird tätig, indem er die Anfrage mit dem Klienten, den beteiligten Diensten und/oder der Familie klärt. Dabei werden die psychiatrische Vorgeschichte (Anamnese) und die aktuellen Ressourcen berücksichtigt und  insbesondere die soziale Entwicklung und die schulischen/beruflichen Hintergründe des Klienten hervorgehoben.
  • Rahmen: Danach werden die Möglichkeiten und der Rahmen für die Intervention definiert.
  • Entwicklungsplan: Dies führt dazu, dass ein Entwicklungsplan in Zusammenarbeit mit den beteiligten Diensten vorbereitet und umgesetzt wird.

Der Aktivationsdienst kann auch Supervisionen, Fallbesprechungen oder spezialisierte Beratung bei Einrichtungen durchführen.

Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebensbewältigung, ASL

Die ASL ist die Anlaufstelle für Aufklärung und Prävention bei Suchtgefahren.

Prävention

Die ASL zeigt Wege zur Lebensbewältigung auf und fördert eine gesunde Lebensqualität „ohne Drogen“ in allen Lebensmilieus: Familie, Schule, Freizeit, Gemeinde und Arbeitsplatz.

Das Angebot umfasst Erziehungstraining, Selbsthilfegruppen, Aus- und Weiterbildung, Öffentlichkeitsarbeit und Informationsmaterial.

Beratung

Wenn bereits eine Sucht vorliegt, ist die ASL ebenfalls die erste Anlaufstelle in Ostbelgien. Das Team berät Personen mit Anfragen zu Suchtgefahren und Abhängigkeitsproblemen, leitet sie an therapeutische Dienste weiter und unterstützt sie und die Angehörigen in ihrem Werdegang. Dazu gehören auch persönliche Treffen und/oder Termine bei den Suchtabhängigen vor Ort, Selbsthilfegruppen, Rückfallprophylaxe, Raucherentwöhnung, Kindersuchthilfe, usw.

Beeinträchtigungen

Sie oder ein Familienmitglied leben mit einer Beeinträchtigung?

Diese begleitet Sie umfassend. Sie stellt mit Ihnen einen Unterstützungsplan auf. Oder sie orientiert Sie zu anderen hausinternen Dienstleistungen oder zu Dienstleistern wie etwa Tagesstätten und Wohnheime.

Die DSL berät und informiert

Ob telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch – Sie erfahren alles über

  • Hilfs- und Begleitmaßnahmen
  • Betreuungs- und Therapiemöglichkeiten
  • den Einstieg ins Berufsleben
  • über Zulagen und Vergünstigungen für Menschen mit Beeinträchtigung.

Im Fokus der Beratung stehen Themen wie Erziehung, Ausbildung und Beschäftigung, Freizeit, Mobilität und Zugänglichkeit.

„So normal wie möglich und nur dann besonders, wenn nötig.“

So lautet der Grundsatz der DSL für ihre Arbeit. Ihr Ziel: Menschen mit Unterstützungsbedarf helfen, selbstständig und selbstbestimmt zu leben und deren Möglichkeiten, aktiv in allen Gesellschaftsbereichen teilzunehmen, auch nachhaltig zu verbessern.

Weitere praktische Informationen finden Sie auf der Internetseite der Dienststelle.

Frühhilfe Ostbelgien

Die Frühhilfe ist ein Angebot des Begleitzentrum und fördert Kinder mit Entwicklungsverzögerungen. Zu ihren Aufgaben gehören:

  • Entwicklungsdiagnostik
  • Erstellung eines Förderplans
  • Begleitung durch ein transdisziplinäres Team
  • Beratung und Unterstützung der Eltern

Die Eltern werden über Gespräche und Begleitung von Anfang an in alle Entscheidungen der Förderung einbezogen.

Aufnahmekriterien

  • Die Familie muss in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnen.
  • Das Kind muss in mindestens zwei Bereichen seiner Entwicklung Auffälligkeiten zeigen.
  • Das Kind darf nicht älter als vier Jahre und elf Monate sein

Anfragen stellen

Eine Anfrage erfolgt telefonisch durch die Eltern oder durch Auflage des Jugendgerichts. Im Anschluss folgt eine „erste Phase“ mit Anamnese, Entwicklungsbilanz und Abschlussgespräch der 1. Phase.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Webseite des Begleitzentrums weiter unten.

Migration

Info-Integration: Referenzzentrum für Migration und Integration

Als Referenzzentrum für Migration und Integration ist Info-Integration erste Anlauf- und Beratungsstelle für

  • eingewanderte Personen
  • Einrichtungen und Organisationen, die mit Migrierten arbeiten
  • Sensibilisierungs- und Öffentlichkeitsarbeit für die allgemeine Bevölkerung

Zudem übernimmt Info-Integration eine zentrale Rolle im Integrationsparcours mit der sprachlichen Ersteinstufung und Einschreibung der Teilnehmenden in die jeweilig passenden Sprachkurse.

Darüber hinaus bietet die Organisation einen sozialen Übersetzungsdienst an, der allen Sozial-, Gesundheits- oder Schuleinrichtungen und öffentliche Behörden aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Verfügung steht, die Kontakt zu Personen haben, die nicht ausreichend Deutsch oder Französisch sprechen.

Gesetzlicher Hintergrund

Info-Integration ist als Referenzzentrum für Migration und Integration von der Deutschsprachigen Gemeinschaft anerkannt. Für diese Anerkennung muss die Einrichtung gewisse Kriterien erfüllen, die gesetzlich festgelegt sind im Dekret über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt. Mit diesem Dekret fördert die Deutschsprachige Gemeinschaft Integrationsmaßnahmen und verstärkt die Unterstützung in den Gemeinden. Die vollständige Gesetzesgrundlage finden Sie als juristische Dokumente unten verlinkt.

Radikalisierung

Wegweiser Ostbelgien

Wegweiser ist ein Dienst von Kaleido und unterstützt Jugendliche und junge Erwachsene dabei, sich abseits von Radikalisierung und Gewalt zu verwirklichen. Der Dienst bietet individuelle Beratung, Betreuung und Orientierung für betroffene junge Menschen und ihr Umfeld an. Mehr Infos erhalten Sie auf der Webseite von Wegweiser.

Wohn- und Finanzprobleme

Öffentliche Sozialhilfezentren

Zwei Hände formen ein Dach über einem Scherenschnitt aus Männchen, die in einem Kreis stehen.

Die Öffentlichen Sozialhilfezentren (ÖSHZ) unterstützen in Not geratene Menschen aus der Gemeinde. Jede Gemeinde in der Deutschsprachigen Gemeinschaft verfügt über ein Öffentliches Sozialhilfezentrum.

Was macht das ÖSHZ

Das ÖSHZ hat unter anderem folgendes Dienstleistungsangebot:

  • Information über das bestehende Angebot an Dienstleistungen im Sozial- und Gesundheitsbereich
  • Beratung und Begleitung
  • soziale Betreuung
  • finanzielle Hilfen (Eingliederungseinkommen und/oder gleichgestellte Sozialhilfe, Mietbeihilfen, Beteiligung an Gesundheits- oder Energiekosten, ...)
  • Budgetbegleitung / Kontenverwaltung
  • Schuldnerberatung
  • soziale und berufliche Eingliederung
  • Hilfe bei der Wohnungssuche, Vermittlung einer Notaufnahmewohnung
  • Hilfe bei der Arbeitssuche oder der beruflichen (Wieder-)Eingliederung
  • Materielle Hilfen (Hausnotruf, Mahlzeitendienst, …)
  • Dienste und Einrichtungen in eigener Trägerschaft (Seniorenheim, Aufnahmestruktur für Asylbewerber, …)
  • gegebenenfalls Weitervermittlung an andere Dienste

Über die weiterführenden Links gelangen Sie zu den Webseiten der neun ÖSHZ in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. 

Wohnprojekte für junge Menschen

Die Deutschsprachigen Gemeinschaft finanziert Wohnprojekte für junge Menschen in prekären Lebenssituationen. Die Wohnprojekte bieten Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Chance, mit sozialer Unterstützung und in einem stabilen Umfeld ein eigenverantwortliches Leben zu führen. Ein multidisziplinäres Team aus Psychologinnen, Sozialarbeitern und Erzieherinnen betreut und unterstützt die jungen Menschen dabei.

Drei Organisationen bieten diese Wohnprojekte an:

  • Soziale Integration und Alltagshilfen (SIA)

  • Intego mit dem Projekt „Intego-Wohnen“
  • ÖSHZ St. Vith mit dem Projekt „Reset – Nochmal von vorn“

Notaufnahmewohnungen

Menschen können aus verschiedenen Gründen plötzlich wohnungslos werden. Notaufnahmewohnungen dienen dazu, Menschen in einer wohnungslosen Notlage vorübergehend unterzubringen.

Notlage

Betroffen ist jede Person, die aufgrund ihrer materiellen, psychischen oder sozialen Lage wohnungslos ist und eine vorübergehende Unterstützung und Betreuung benötigt.

Gründe für eine Notlage können demnach sein: 

  • Obdachlosigkeit
  • familiäre Probleme
  • finanzielle Probleme
  • Sucht
  • häusliche Gewalt
  • und andere.

Die Notlage muss das Öffentliche Sozialhilfezentrum bestätigen.

Hilfe in der Bedrängnis

Der Wohnungspark umfasst unterschiedlich große Unterkünfte. Die Untergebrachten zahlen eine Eigenbeteiligung, die ihrer finanziellen Situation und der zur Verfügung gestellten Wohnung entspricht.

Die Untergebrachten bekommen gleichzeitig eine Betreuung angeboten. Diese soll ihnen helfen, sich in einem angemessenen Zeitraum aus der misslichen Lage zu befreien. Ist die Notlage vorbei, wird die Notaufnahmewohnung verlassen.

Sie fühlen sich angesprochen? Dann kontaktieren Sie das ÖSHZ in Ihrer Nähe.

Das Frauenfluchthaus

Eine Schwarze Frau hält den ausgestreckten Arm mit der Handfläche zur Kamera zeigend vor sich.

Das Frauenfluchthaus bietet Frauen und ihren Kindern in besonderen Lebenslagen Schutz. Spezialisiertes Personal hilft während einer gewissen Zeit, außerhalb der Familie Lösungen und neue Wege zu finden.

Die Zusammenarbeit mit anderen Diensten im sozialen, psychologischen oder medizinischen Bereich ist wichtig. Die Frau und ihre Familiensituation zeigen, welche Hilfen erwünscht und erforderlich sind.

Beherbergungsplätze gibt es in Eupen. Vier Frauen und ihre Kinder können dort gleichzeitig Platz finden. Wenn das Haus in Eupen voll ausgelastet ist, arbeitet es in dringenden Situationen mit den Frauenhäuser in Verviers, Lüttich oder Aachen zusammen.

Die ambulante Begleitung ermöglicht es den Frauen, sich außerhalb des Frauenhauses im Laufe der Begleitung neu zu orientieren und neue Lebenswege einzuschlagen.

Verdacht auf sexualisierte Gewalt: Was tun?

Danke, dass Sie den Mut aufbringen, sich mit diesem Thema zu befassen. Denn leider kommt sexualisierte Gewalt häufiger vor als vermutet. Laut Information des Europarates ist ein Kind von fünf betroffen. Hier erhalten Sie wichtige Informationen zu diesem Thema und was Sie im Ernstfall tun können. 

Uns ist bewusst, dass sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen Wut, Empörung, Hilflosigkeit, Unbehagen und Unsicherheit auslösen kann. Aber: 

Betroffene Kinder und Jugendliche sind darauf angewiesen, dass es mutige Menschen gibt, die zu ihrem Schutz handeln und nicht wegsehen.

Ab wann spricht man von sexualisierter Gewalt?

Sexualisierte Gewalt beginnt dort, wo Mädchen und Jungen anfangen, sich unwohl oder belästigt zu fühlen. Sowohl die Kinder und Jugendlichen als auch die Erwachsenen spüren den Unterschied zwischen Zärtlichkeit und sexualisierter Gewalt sehr deutlich.

Sexualisierte Gewalt hat viele Formen:

  • beschämende Blicke
  • erniedrigende Äußerungen
  • erniedrigende Berührungen
  • Zeigen von pornografischen Videos und Fotos
  • Filmen von Kindern und Jugendlichen
  • Sexting
  • Vergewaltigung

Sexting ist das Verschicken von intimen Nachrichten, Nackt-Fotos und -Videos und ist unter Jugendlichen weit verbreitet. Sexting wird zum Problem, wenn jemand ungewollt solche Nachrichten erhält oder die eigenen Aufnahmen unerlaubt weiterverschickt oder veröffentlicht werden.

Weitere Infos

Weitere Informationen zu sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen sowie mögliche Anlaufstellen finden Sie unter den weiterführenden Links. 

Ich mache mir Sorgen um ein Kind oder einen Jugendlichen. Was kann ich tun?

Bleiben Sie mit Ihrer Sorge nicht allein! Vielleicht haben Sie den Eindruck, das Geheimnis bewahren zu müssen oder nichts "ausplaudern" zu dürfen. So schwierig dieser Schritt auch ist, nur die Offenlegung des Geheimnisses ermöglicht das Ende der Gewalt!

Wo finden Sie Hilfe und Unterstützung?

Holen Sie sich unbedingt Hilfe, um mit dieser schwierigen Situation umzugehen. Es gibt einige Dienste, die Sie beraten können. Das ist erstmal auch anonym möglich. Gemeinsam mit dem Dienst können Sie dann die nächsten Handlungsschritte planen. An folgende Dienste können Sie sich wenden:

  • Jugendhilfe
  • BTZ
  • Kaleido Ostbelgien
  • Telefonhilfe 108
  • Opferbeistand der Polizei
  • Erziehungsberatungsstelle vom Kinderschutzbund Aachen  

Wie verhalte ich mich, wenn sich ein Kind oder eine Jugendliche mir anvertraut?

  1. Zeit nehmen: Nehmen Sie sich unbedingt Zeit und suchen Sie sich einen sicheren Ort.
  1. Ruhe bewahren und nichts übereilen: Halten Sie Ihre Bestürzung und Betroffenheit zurück und bewahren Sie eine sachliche Distanz. Stellen Sie Ihren Wunsch, sofort handeln zu wollen, hinten an.
  1. Zuhören: Das betroffene Kind braucht jemanden, der „einfach da ist“. Suchen Sie im Gespräch mit dem Kind nicht nach Lösungen, sondern hören Sie einfach zu. Das Kind braucht Unterstützung, parteiliche Anteilnahme und einen respektvollen Umgang.
  1. Dem Kind glauben: Ihr Job ist nicht, die Wahrheit herauszufinden. Das heißt, vermitteln Sie dem Kind, dass Sie ihm glauben – auch wenn die Aussagen unglaubwürdig klingen oder das Kind in anderen Situationen schon mal gelogen hat. Sie sind die Vertrauensperson des Kindes.  
  1. Offene Fragen stellen: Legen Sie dem Kind keine Aussagen in den Mund durch suggestive oder drängende Fragen. Wiederholen Sie die Aussagen des Kindes und fragen nach, ob Sie das so richtig verstanden haben.
  1. Mut machen und loben: Versichern Sie dem Kind, dass es richtig war, über das Erlebte zu sprechen. Loben Sie es und erklären Sie, dass Hilfe holen, niemals Petzen ist. Das Kind soll wissen, wie mutig und stark es ist, sich jemandem anzuvertrauen. Auch wenn sich das Kind erst sehr spät Ihnen anvertraut, machen Sie ihm niemals Vorwürfe, es hätte eher zu Ihnen kommen sollen!
  1. Die Gefühle des Kindes zulassen: Starke und ambivalente Gefühle sind normal. Sie müssen das aushalten, ohne dem Kind das Gefühl zu geben, dass es Sie belastet.
  1. Versprechen Sie nichts, was Sie nicht halten können: Sie sind die Vertrauensperson des Kindes. Wenn Sie ein Versprechen nicht einhalten, kann das das Vertrauen brechen und die Lage des Kindes verschlimmern. Versprechen Sie dem Kind deshalb nicht, dass Sie das Erzählte geheim halten werden, oder dass Sie dafür sorgen werden, dass die sexualisierter Gewalt sofort aufhört. Keins der beiden Dinge können Sie versprechen.
  1. Dokumentation: Beobachten Sie das Kind und dokumentieren Sie sein Verhalten und seine Aussagen! Dokumentieren hilft dabei Fakten und Emotionen zu sortieren und sich gut zu erinnern. Das kann für die spätere Aufklärung der Situation hilfreich sein. 
  1. Holen Sie sich Hilfe: Die Situation ist auch für Sie sehr belastend. Holen Sie sich deshalb unbedingt Hilfe bei einer Beratungsstelle. Gemeinsam können Sie dort außerdem mögliche Handlungsschritte besprechen. Die Kontaktdaten zu den einzelnen Beratungsstellen finden Sie weiter unten unter „Mehr zum Thema“.
  1. Normalität: Normalität gibt dem Kind Halt und Sicherheit. Behandeln Sie es deshalb nicht, wie das „arme Opfer“, sondern wie ein „normales“ Kind. Geben Sie ihm keine Sonderstellung: Es muss sich genauso an Regeln halten, wie andere Kinder.