So verwalten Sie Ihre Gesundheitsdaten
Gesundheitsdaten auszutauschen, zielt darauf ab, eine qualitativ hochwertige und lückenlose medizinische Versorgung aufzubauen. Konkret können Gesundheitsdienstleister und -einrichtungen Gesundheitsdaten von Privatpersonen untereinander und mit den Betroffenen selbst teilen. Dies geschieht über ein sicheres Austauschsystem (auch eHealth oder eGesundheit genannt) und die elektronische Patientenakte (EPA).
Voraussetzungen
informierte Einwilligung
Damit Ihre Gesundheitsdaten in eine elektronische Patientenakte eingetragen und mit anderen Gesundheitsdienstleistern (GDL) und Ihnen selbst geteilt werden können, müssen Sie Ihre Einwilligung zum nationalen Austausch von Gesundheitsdaten (auch informierte Einwilligung genannt) abgeben.
Dies können Sie über das Gesundheitsportal „meineGesundheit“ tun, indem Sie sich dort mit den herkömmlichen föderalen Anmeldemethoden anmelden (eID, Token oder der App „itsme“). Wählen Sie den Reiter „Mein Pflegeteam“ und anschließend „Meine Einwilligung“ aus.
Wenn Sie zusätzliche Informationen wünschen, bevor Sie Ihre informierte Einwilligung abgeben, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt.
therapeutische Beziehung
Damit ein Gesundheitsdienstleister (GDL) Zugriff auf Ihre elektronische Patientenakte hat, müssen Sie bei diesem GDL in Behandlung sein, d.h. eine therapeutische Beziehung mit diesem GDL haben.
In der Praxis wird eine therapeutische Beziehung erstellt, indem beispielsweise Ihr Personalausweis eingelesen wird. Die Gültigkeit einer solchen therapeutischen Beziehung ist zeitlich begrenzt und daher muss sie regelmäßig erneuert werden.
Zugangsmatrix
Ein Gesundheitsdienstleister, der eine therapeutische Beziehung mit Ihnen hat, hat nicht automatisch Zugriff auf Ihre komplette elektronische Patientenakte (EPA). Die sogenannte Zugangsmatrix bestimmt den Umfang, in dem jede Berufsgruppe, Zugriff auf Ihre EPA hat.
Ein Hausarzt hat beispielsweise Zugriff auf Ihre komplette EPA, wohingegen ein Apotheker insbesondere Zugriff auf Informationen zu Medikamenten, Verschreibungen, Allergien und Unverträglichkeiten hat.
Ausschlussmöglichkeiten
Sie können einzelne Gesundheitsdienstleister (GDL) vom Zugriff auf Ihre EPA ausschließen. Dieser Ausschluss gilt auch, wenn eine therapeutische Beziehung zwischen Ihnen und dem ausgeschlossenen GDL besteht.
Melden Sie sich hierzu auf dem Gesundheitsportal „meineGesundheit“ mit Hilfe der herkömmlichen föderalen Anmeldemethoden an (eID, Token oder der App „itsme“). Wählen Sie den Reiter „Mein Pflegeteam“ und anschließend „Meine Gesundheitsdienstleister“ und „Meine Ausschließungen“.
Ausführliche Informationen zur elektronischen Patientenakte finden Sie in den weiterführenden Links.