Leiharbeit

In Belgien unterscheidet man seit 2010 zwischen Leiharbeitsvermittlern und privaten Arbeitsvermittlern. Der Hauptunterschied zwischen diesen beiden Bezeichnungen ist:

  1. Leiharbeitsvermittler brauchen in Ostbelgien eine vorherige Zulassung.
  2. Private Arbeitsvermittler brauchen in Ostbelgien keine vorherige Zulassung.  

Ein Leiharbeitsvermittler ist eine juristische Person, die einen Leiharbeitnehmer mit dem Ziel beschäftigt, ihn einem Nutzer zur Verfügung zu stellen. Diese Anstellungsform nennt man in Ostbelgien auch „Interim“.

Zulassung zur Leiharbeitsvermittlung

Ein Leiharbeitsvermittler muss von Beginn seiner Tätigkeit eine Zulassung bei der Deutschsprachigen Gemeinschaft einholen. Den entsprechenden Zulassungsantrag finden Sie im Downloadbereich auf dieser Seite unter "Mehr zum Thema" oder beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Wenn Sie Ihren Antrag eingereicht haben, erhalten Sie binnen vierzehn Tagen eine Empfangsbestätigung. Sollte Ihr Antrag nicht vollständig sein, teilt Ihnen das Ministerium das in demselben Schreiben mit. In diesem Fall haben Sie vierzehn Tage Zeit, um die fehlenden Unterlagen nachzureichen.

Die Beschäftigungsministerin oder der Beschäftigungsminister entscheidet darüber, ob ihr Antrag angenommen oder abgelehnt wird. Außerdem legt sie oder er fest, für wie lange Ihre Zulassung gültig ist. Die Entscheidung erhalten Sie dann per Einschreiben.

Leiharbeitsvermittlung muss für Arbeitnehmer kostenlos sein

Leiharbeitsvermittler dürfen von den Arbeitnehmern für die Arbeitsvermittlung keinerlei Entschädigung annehmen oder verlangen. Das heißt die Vermittlung von Arbeit muss für den Leiharbeitnehmer kostenlos sein.

Sie sind bei einer Leiharbeitsfirma beschäftigt und haben den Eindruck, dass etwas nicht korrekt abläuft? Sie müssen zum Beispiel für die Arbeitsvermittlung Geld zahlen? Dann können Sie sich jeder Zeit an den Fachbereich Beschäftigung wenden. Die Kontaktdaten finden Sie unter „Mehr zum Thema“ auf dieser Seite.

Im Downloadbereich unter „Mehr zum Thema“ finden Sie eine Liste der anerkannten Leiharbeitsfirmen. Dort steht Ihnen auch ein Merkblatt zur Leih- und privaten Arbeitsvermittlung zur Verfügung.