Patientenrechte

Die Patientenrechte sind in Belgien seit 2002 gesetzlich geregelt. Das Gesetz unterstützt eine offene und respektvolle Zusammenarbeit zwischen Ihnen und den Personen, die Sie pflegen.

Welches sind Ihre Rechte als Patientin oder Patient?

Recht auf Qualität und Respekt

Ärztliche Fachkräfte nehmen an einer digitalen Versammlung teil.

Sie haben Recht auf eine qualitativ hochwertige Behandlung, die dem aktuellen Stand des medizinischen Wissens, den vorhandenen Technologien und Ihren Bedürfnissen entspricht. Dabei müssen Ihre Würde und persönlichen Werte respektiert werden. Niemand darf wegen Herkunft, Glaube oder anderen persönlichen Merkmalen benachteiligt werden.

Recht auf freie Wahl

Sie haben das Recht Ihre ärztliche oder medizinische Fachkraft frei zu wählen oder während der Behandlung zu wechseln.

Recht auf Information

Sie haben das Recht alle erforderlichen Informationen zu erhalten, um Ihren Gesundheitszustand verstehen zu können. Diese Informationen müssen für Sie klar und verständlich formuliert sein.

Sie haben ebenfalls das Recht, keine Informationen über Ihren Gesundheitszustand zu erhalten, wenn Sie dies wünschen. Sie können in diesem Fall eine Vertrauensperson benennen, die an Ihrer Stelle Informationen über Ihre Gesundheit erhält.

Recht auf informierte Zustimmung

Vor jeder Behandlung oder jedem Eingriff muss Ihre informierte Zustimmung eingeholt werden. Das bedeutet, dass Sie vom medizinischen Personal alle Informationen erhalten, um die Konsequenzen Ihrer Zustimmung oder Ablehnung abschätzen zu können. Zu den Informationen gehören insbesondere der Zweck, die Art und die Dringlichkeit der Behandlung, die Dauer und Häufigkeit, die erwartete Entwicklung, die Nebenwirkungen, die Risiken, mögliche Alternativen sowie die finanziellen Auswirkungen. Sie haben das Recht Fragen zu stellen und können eine Behandlung oder einen Eingriff ablehnen.

Recht auf eine sorgfältig geführte Patientenakte und deren Einsicht

Sie haben das Recht auf eine regelmäßig aktualisierte Patientenakte, die Sie zu jeder Zeit einsehen dürfen. Sie haben das Recht eine Kopie Ihrer Akte oder eine Übertragung an einen anderen Gesundheitsdienstleister zu verlangen, um die Kontinuität Ihrer Versorgung zu gewährleisten. Ihre Daten elektronisch einzusehen, ist über das staatliche Gesundheitsportal MeineGesundheit möglich.

Recht auf Schutz der Privatsphäre

Ihre Privatsphäre muss zu jedem Zeitpunkt gewahrt werden. Informationen über Ihren Gesundheitszustand dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, außer es besteht eine medizinische Notwendigkeit. Ohne Ihre Zustimmung dürfen bei einer Untersuchung oder Behandlung nur medizinisch notwendige Personen anwesend sein.

Recht auf Beschwerde

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Rechte als Patientin oder Patient nicht respektiert wurden, haben Sie das Recht eine Beschwerde bei der zuständigen Ombudsstelle einzureichen.

Was ist Ihre Pflicht als behandelte Person?

Neben den Rechten haben Sie als Patient auch die Pflicht, ehrlich über Ihre Gesundheit zu informieren und aktiv an Ihrer Behandlung mitzuwirken.

Eine gute Zusammenarbeit zwischen Ihnen und dem medizinischen Personal ist wichtig für eine qualitätsvolle Pflege.