Langzeitrehabilitation im Ausland

Das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist Ihr Ansprechpartner für verschiedene Rehabilitationstherapien im Ausland. Für die nachfolgenden Bereiche können Sie auf Verschreibung durch einen Facharzt ganz unkompliziert einen Antrag beim Ministerium stellen. Hier erfahren Sie zudem, wie Sie einen Antrag stellen können.

Achtung: In Sachen Langzeitrehabilitation im Inland sowie für die Bereiche Neurologie, Orthopädie, Kardiologie, Diabetologie oder alle anderen nicht hier aufgeführten Rehabilitationen oder Krankenhausaufenthalte bleibt die Krankenkasse Ihr Ansprechpartner.

Antragsberechtigte Bereiche

Rehabilitation für Menschen mit Hörschädigung

Menschen mit schwerwiegenden Hörschädigungen oder die unter einer Taubheit leiden, können diese Maßnahme in Anspruch nehmen. Ausgenommen davon sind Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung oder Förderschulbedarf.

Ziel der Therapie ist die Erlangung einer größtmöglichen Autonomie sowie die soziale Integration in die Gesellschaft.

Je nach Bedarf wird diese ambulante Form der Rehabilitation in Gruppen- bzw. Einzelsitzungen angeboten.

Die Begleitung ist multidisziplinär und zielt auf folgende Bereiche ab:

  • Stärkung der bestehenden Funktionen
  • Psychoedukation
  • Fortbewegung
  • Umgang und Einsatz von Hilfsmitteln
  • Kommunikation
  • die Integration von Alltagshilfen

Rehabilitation für Menschen mit einer Sehschädigung

Menschen, die von einer unheilbaren schwerwiegenden Sehschädigungen oder von einer Erblindung betroffen sind, können dieses Angebot in Anspruch nehmen. Ausgenommen davon sind Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung oder Förderschulbedarf.

Ziel der Therapie ist die Erlangung einer größtmöglichen Autonomie sowie die soziale Integration in die Gesellschaft.

Je nach Bedarf und Zielsetzung findet diese ambulante Form der Rehabilitation in Gruppen- bzw. Einzelsitzungen, in der Einrichtung oder im häuslichen Umfeld des Patienten statt.

Die Begleitung ist multidisziplinär und zielt auf folgende Bereiche ab:

  • Stärkung der bestehenden Funktionen (Sensomotorik, räumliche Wahrnehmung, Orientierung, Mobilität, Lesen, Schreiben, manuelle und intellektuelle Tätigkeiten, schriftliche Informationen, ADL-Ausführung)
  • Psychoedukation
  • Fortbewegung
  • Umgang und Einsatz von Hilfsmitteln
  • Kommunikation
  • die Integration von Alltagshilfen

Rehabilitationszentren für Kinder mit einer neurologischen und respiratorischen Erkrankung

Kinder und Jugendliche mit schweren, komplexen, chronischen neurologischen oder schweren, komplexen, chronischen respiratorischen Erkrankungen (z. B. Obesitas-Hypoventilationssyndrom) können dieses Angebot bis maximal 21 Jahre in Anspruch nehmen. Die Kinder und Jugendlichen können zum Zeitpunkt der Aufnahme nicht länger allein von der Familie zu Hause betreut werden und brauchen tagsüber Unterstützung.

Die Therapie zielt darauf ab, die körperlichen Funktionen zu verbessern, um so einer stationären Aufnahme entgegenzuwirken und eine Reintegration in den Alltag zu erreichen.

Die Anzahl Tage ist begrenzt und umfasst unter einer fachärztlichen Begleitung folgende Bereiche:

  • Krankenpflege
  • Kinesiotherapie
  • Ergotherapie
  • Psychomotorik
  • Diätetik
  • Psychologie
  • psychiatrische Begleitung
  • Logopädie
  • sozialpädagogischer Begleitung
  • eine schulische Ausbildung

Sollte keine teilstationäre oder ambulante Therapie in Frage kommen, besteht die Möglichkeit, auf ein Tagesangebot mit Unterbringung in einem Internat oder auf ein stationäres Angebot zurückzugreifen.

Das Tagesangebot für Kinder und Jugendliche findet je nach Bedarf in Gruppen- und Einzelsitzungen statt.

Die Behandlung wird immer in enger Zusammenarbeit mit dem Umfeld und dem natürlichen Netzwerk des Kindes durchgeführt (Kinderarzt, Schule ...).

Ambulante multidisziplinäre Rehabilitationszentren für Kinder und Erwachsene

Kinder bis zum 19. Lebensjahr mit einer der nachfolgenden Diagnosen können auf eine multidisziplinäre Therapie zurückgreifen:

  • leichte bis mittelgradige Intelligenzminderung
  • kombinierte Störung schulischer Fertigkeiten
  • Sprachstörung
  • Hörschädigung
  • Autismus
  • Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen
  • eingeschränkte Ausdrucksfähigkeiten und psychosoziale Fertigkeiten
  • Einschränkung der auditiven und visuellen Perzeption
  • räumliche Wahrnehmung
  • hyperkinetische Störung
  • Störung des Sozialverhaltens
  • Stimmungsstörungen
  • allgemeine Entwicklungsverzögerung

Bei Kindern und Erwachsenen mit neurologischen Schädigungen kann bis spätestens drei Jahre nach Ursprung der Erkrankung eine Therapie durchgeführt werden.

Ziel dieser multidisziplinären, ambulanten Therapie ist es, eine größtmögliche Selbstständigkeit im Alltag sowie eine bestmögliche Lebensqualität herbeizuführen.

Es ist erforderlich, dass mindestens zwei Disziplinen der Heilkunst die Rehabilitationsmaßnahme durchführen. Der Zeitraum ist begrenzt und zielt auf folgende Bereiche ab:

  • fachärztliche Begleitung
  • Kinesiotherapie
  • Ergotherapie
  • Psychomotorik
  • Diätetik
  • Psychologie
  • psychiatrische Begleitung
  • Logopädie
  • sozialpädagogische Begleitung

Die wöchentlichen Therapieeinheiten dauern zwischen einer und zwei Stunden. Diese können individuell oder in Gruppen stattfinden. Außerdem können sie in Form von Familiengesprächen angeboten werden.

Motorische und neurologische Rehabilitationszentren

Menschen mit Multiple Sklerose oder anderen schweren neurologischen degenerativen Erkrankungen sind die Zielgruppen dieser Rehabilitation. Die Behandlung findet idealerweise unmittelbar nach einer akuten Behandlung statt.

Ziel ist es, eine größtmögliche Autonomie, mit der Verbesserung des Allgemeinzustands und des psychischen Wohlbefindens, herbeizuführen sowie die Integration in Beruf und Gesellschaft zu ermöglichen.

Es handelt sich um ein ambulantes, intensives, spezialisiertes, multidisziplinäres Tagesangebot, das durch Hausbesuche ergänzt werden kann.

Eine Kombination aus einer stationären Aufnahme in einer Rehabilitationseinrichtung und der Tagesrehabilitation im Zentrum ist möglich.

Die Therapie umfasst folgende Bereiche:

  • fachärztliche Begleitung
  • Kinesiotherapie
  • Ergotherapie
  • Psychologie
  • sozialpädagogische Begleitung

Erholungszentren

Kinder und Jugendliche bis 19 Jahre mit Erkrankungen, die zum vorzeitigen Tod führen können, oder mit chronischen schwerwiegenden Erkrankungen ohne Heilungschancen, die sich über einen längeren Zeitraum hinstrecken, können diesen stationären Kurzaufenthalt in Anspruch nehmen. Das Angebot ist ähnlich wie in einem Freizeitzentrum aufgebaut. Das heißt, der Schwerpunkt wird auf Freizeit und Wohlbefinden des Kindes/Jugendlichen gelegt. Die Behandlung wird in Absprache mit dem behandelnden Arzt und den Gesundheitsdienstleistern zu Hause geplant.

Ziel ist es, die Eltern und die Familie kurzzeitig zu entlasten.

Die Anzahl Tage ist begrenzt (variiert zwischen einem Tag und 32 Tagen pro Kalenderjahr). Die ständige Betreuung des Kindes ist gewährleistet durch:

  • fachärztliche Begleitung
  • Krankenpflege (24-Stunden-Anwesenheit eines Krankenpflegers)

Rehabilitation für Personen mit einer Sucht/Abhängigkeit

Dieses Angebot richtet sich an Erwachsene mit einer Sucht- oder Abhängigkeitserkrankung. Grundbedingung für eine Rehabilitation ist eine erfolgreich abgeschlossene Entgiftung.

Ziel ist es, die Sucht im Alltag in den Griff zu bekommen und die Wiedereingliederung in das soziale und berufliche Leben.

Während der Therapie stellt das multidisziplinäre Team der Reha-Einrichtung (Psychologen, Psychiater, Logopäden, Psychomotoriker, Sozialassistenten …) das Beziehungsverhalten, die psychosozialen Fertigkeiten sowie medizinische, soziale und familiäre Aspekte in den Mittelpunkt.

Die Therapie findet entweder stationär oder in Form einer Tagesbetreuung mit gegebenenfalls einem Wohnangebot statt.

Psychosoziale Rehabilitation für Erwachsene

Dieses Angebot richtet sich an Erwachsene, die an psychischen Erkrankungen leiden (Depressionen, Phobien …).

Voraussetzung für die Therapie ist eine stabile psychische Verfassung und das Vorhandensein der Grundfertigkeiten, wie z. B. allein aufstehen, essen, gewährleisten der eigenen Hygiene ...

Dieses Angebot umfasst primär ein multidisziplinäres Halbtags- oder Tagesangebot oder eine begrenzte stationäre Aufnahme. Ziel ist es:

  • den Betroffenen in das häusliche Umfeld bzw. in sein Arbeitsumfeld zu integrieren. Die Arbeitsreintegration wird als primäres Ziel mit begleitet. Das ist auch möglich über einen Jobcoach aus dem Netzwerk.
  • die persönlichen Kompetenzen zu stärken (körperliche und psychische Gesundheit, kognitive Fähigkeiten, Ausdruck, Kommunikation, soziale und motorische Fertigkeiten).
  • die Selbstständigkeit zu fördern.
  • den Leidensdruck zu mindern.

Die Betreuung findet unter Aufsicht eines Facharztes statt und deckt folgende Bereiche ab:

  • Psychologie
  • Psychotherapie
  • Logopädie
  • Kinesiotherapie
  • Psychomotorik
  • Begleitung durch einen Sozialassistent
  • Krankenpfleger

Funktionelle Rehabilitation der Eltern-Kind-Beziehung

Die funktionelle Rehabilitation der Eltern-Kind-Beziehung richtet sich an Mütter mit bedeutenden Bindungsstörungen zu dem Kind (Verwahrlosung, Nichtannahme, übertriebene Fürsorge …). Das Verhalten der Mutter ist auf eine psychiatrische oder physische Vorerkrankung zurückzuführen und hat negative Auswirkungen auf das Kind.

Das Kind hat während der Rehabilitation ein Alter zwischen 15 und 36 Monaten und die Mutter darf nicht unter einer akuten Erkrankung leiden.

Die Rehabilitation kann ambulant, teilstationär oder stationär durchgeführt werden. Sie zielt darauf ab, die Mutter-Kind-Beziehung aufzubauen und zu festigen sowie die Alltagskompetenzen derart zu stärken, dass ein selbstständiges Zurechtkommen ermöglicht wird.

Die Betreuung ist begrenzt und deckt unter Aufsicht eines Facharztes folgende Bereiche ab:

  • Psychologie
  • Logopädie
  • Psychotherapie
  • Begleitung durch einen Sozialassistenten
  • Krankenpflege
  • Psychomotorik
  • Kinesiotherapie

Diagnostische Referenzzentren für Autismus

Dieses Angebot richtet sich an Menschen mit Autismus oder mit der Verdachtsdiagnose auf Autismus.

Das Angebot ist ambulant und kann je nach Zielsetzung in der Einrichtung oder im Umfeld des Patienten erbracht werden.

  • Das Angebot besteht aus einer Diagnosestellung auf Grundlage von evidenzbasierten Kriterien.
  • Es bietet außerdem die Möglichkeit, die verschiedenen Angebote für die betroffene Person zu koordinieren. Für den Betroffenen und sein Umfeld werden Informationen bereitgestellt sowie Handlungsempfehlungen ausgesprochen.
  • Bei Bedarf kann neben der Koordination der Leistungen diese auch bewertet werden.
  • Es wird keine direkte Behandlung angeboten.

Rehabilitationszentren für Kinder mit psychiatrischer Erkrankung

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre mit nachfolgenden Erkrankungen können dieses Angebot in Anspruch nehmen bzw. begleitet werden:

  • psychische Störungen
  • psychotische Störungen
  • autistische Störungen
  • schwere Bindungsstörungen

Die Störung muss so schwerwiegend sein, dass kein anderes ambulantes Angebot möglich, aber auch keine stationäre Aufnahme notwendig ist.

Ziel ist:

  • die Ermöglichung der größtmöglichen Lebensqualität
  • die soziale Integration
  • die intellektuelle und soziale Entwicklung
  • die Schulung der Kommunikation und der sozialen Fertigkeiten
  • die Zukunftsorientierung
  • die Netzwerkarbeit
  • die Arbeit an der Eltern-Kind-Beziehung
  • das Erreichen einer Tagesstrukturierung
  • die Stärkung der psychischen Faktoren
  • die Reduzierung der Symptome
  • die Verhinderung von Negativfolgen der Erkrankung
  • die Sicherung der allgemeinen Funktionalität
  • die Rückführung in den Alltag im häuslichen Umfeld (inklusive Schule)

Es werden zwei Arten der Therapie angeboten:

  • multidisziplinäre Tagesbetreuung
  • Ganztagesbetreuung in einem Internat

Multidisziplinäre Tagesbetreuung (5 Tage pro Woche) mit der Möglichkeit, in einem Internat zu leben

Diese ambulante Rehabilitation besteht aus:

  • einer Diagnostik auf Grundlage von evidenzbasierten Kriterien und
  • einer multidisziplinären Therapie auf Basis der Diagnostik.

Die Dauer der Diagnostik kann sich über mehrere Therapiesitzungen (1-stündige Termine) hinwegziehen. Die Koordination kann über Jahre andauern und besteht aus vereinzelten punktuellen Terminen.

Ganztagesbetreuung in einem Internat

Langzeittherapiemaßnahmen für Kinder mit Autismus oder psychotischen Störungen, bei denen andere niederschwellige Maßnahmen nicht ausreichen, sodass sie eine Ganztagesbetreuung in einem Internat benötigen.

Diese Rehabilitation besteht aus:

  • einer Diagnostik auf Grundlage von evidenzbasierten Kriterien und
  • einer multidisziplinären Therapie auf Basis der Diagnostik.

Die Begleitung dauert hier mindestens 5 Monate bis höchstens 5 Jahre. Das Angebot besteht aus mindestens 5 Stunden Rehabilitationsmaßnahmen pro Tag und 2 Stunden Schule. Zu Beginn wird in den ersten 6 Monaten eine klinische Diagnose und alle 6 Monate eine Bewertung durchgeführt.

Für beide Therapieformen setzt sich das Angebot zusammen aus:

  • Psychologie
  • psychiatrischer Begleitung
  • Logopädie
  • Kinesiotherapie
  • Psychomotorik
  • Ergotherapie

Anträge stellen

Welche Bedingungen müssen Sie erfüllen?

  1. in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnen
  2. in Belgien hauptversichert sein
  3. einen Antrag stellen für eine Langzeitrehabilitationsmaßnahme, die Sie in einer Einrichtung im europäischen Ausland oder Norwegen, Lichtenstein oder der Schweiz in Anspruch nehmen möchten

Wie reichen Sie einen Antrag beim Ministerium ein?

Je nach Art Ihrer Anfrage stehen Ihnen verschiedene Formulare zur Verfügung. Auf diese können Sie online zugreifen und sie downloaden. Auf Wunsch werden Ihnen die Unterlagen zugestellt.

Antrag auf Erhalt einer Vorabgenehmigung einer Langzeitrehabilitation (Antrag vor Antritt der Reha)

Diesen Antrag stellen Sie, wenn Sie planen, eine Langzeitrehabilitation im Ausland in Anspruch zu nehmen. Dieser muss vor Beginn der Reha durch das Ministerium genehmigt werden.

Dem Antrag sind folgende Dokumente beizulegen:

  • das Antragsformular
  • Bericht des belgischen Facharztes
  • Behandlungsplan der ausländischen Rehaeinrichtung
  • Kostenvoranschlag der ausländischen Rehaeinrichtung

Sobald Sie den Antrag vollständig (Formular inklusive Anhänge) beim Ministerium eingereicht haben, prüft der zuständige Fachbereich Ihre Anfrage. Wenn Sie grünes Licht kriegen, erhalten Sie einen S2-Anspruchsschein, der die Übernahme der Kosten garantiert.

Antrag auf Erhalt einer Zustimmung zur Kostenrückerstattung einer Langzeitrehabilitation (Antrag auch nach Abschluss der Reha möglich)

Diesen Antrag stellen Sie, wenn Sie nach dem 1. November 2019 eine Reha im Ausland in Anspruch genommen haben und die Krankenkasse diese nicht erstattet. Dies macht die Deutschsprachige Gemeinschaft möglich, damit für Sie als Bürger die Übernahme der Zuständigkeit möglichst reibungslos verläuft.

Dem Antrag müssen mindestens folgende Dokumente beiliegen:

  • das ausgefüllte Antragsformular
  • der Bericht des belgischen Facharztes
  • ein Behandlungsplan der ausländischen Einrichtung
  • die Rechnung für die ambulante Langzeitrehabilitationsmaßnahme
  • Zahlungsbelege

Sobald Sie den Antrag vollständig (Formular inklusive Anhänge) beim Ministerium eingereicht haben, prüft der zuständige Fachbereich Ihre Anfrage. Bei Zusage findet eine Kostenbeteiligung nach belgischem Tarif statt.

Antrag auf Kostenbeteiligung einer außergewöhnlichen Behandlung

Wenn Sie eine außergewöhnliche Behandlung im Ausland in Anspruch nehmen möchten, können Sie eine Kostenbeteiligung beim Ministerium beantragen.

Eine außergewöhnliche Behandlung entspricht folgenden Kriterien:

  1. Es handelt sich um eine multidisziplinäre, nicht-akute oder postakute Pflege, unabhängig davon, in welcher Einrichtung diese Pflege erbracht wird. Dabei geht es um folgende Erkrankungen:
    • eine Störung der Interaktion zwischen Eltern und Kindern
    • psychische oder sensorische Störungen
    • Suchterkrankungen
    • Stimm- und Sprachstörungen
    • eine motorische Beeinträchtigung mit zerebralem Ursprung
    • Kinder mit Atemwegs- und neurologischen Erkrankungen
    • motorische Erkrankungen außerhalb von Allgemein- und Universitätskliniken und Krankenhäusern, in denen gleichzeitig chirurgische und medizinische Leistungen ausschließlich für Kinder oder zur Behandlung von Tumoren erbracht werden.

Dabei muss es sich um Pflegeleistungen handeln, die keiner der in Anhang 1 des Erlasses der Regierung vom 19. Dezember 2019 vorgesehenen Behandlungen entsprechen.

  1. Sie erfolgt für eine seltene Indikation, eine seltene Erkrankung oder für eine Erkrankung, die gegebenenfalls eine kontinuierliche und komplexe Pflege erfordert.
  2. Die Behandlung wird in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union als Belgien, in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz erbracht.
  3. Die Behandlung ist teuer.
  4. Die Behandlung ist evidenzbasiert und hat eine Wirksamkeit, die von den maßgeblichen internationalen Gremien, die in den gleichen Bereichen der Rehabilitation tätig sind, weithin anerkannt sind, und für die die experimentelle Phase abgeschlossen ist.
  5. Die Behandlung soll eine Erkrankung therapieren, die lebenswichtige Funktionen gefährdet.
  6. Es besteht keine akzeptable therapeutische Alternative zur Diagnose oder Therapie im deutschen Sprachgebiet, die innerhalb einer medizinisch akzeptablen Frist unter Berücksichtigung des Gesundheitszustandes des Antragstellers zum Zeitpunkt der Antragstellung erbracht werden könnte.

Dem Antrag müssen mindestens folgende Dokumente beiliegen:

  • das ausgefüllte Antragsformular
  • ein Behandlungsplan der ausländischen Einrichtung inklusive Kostenaufstellung
  • Bericht eines belgischen Facharztes

Sobald Sie den Antrag vollständig (Formular inklusive Anhänge) beim Ministerium eingereicht haben, prüft der zuständige Fachbereich Ihre Anfrage. Bei Zusage findet eine Kostenbeteiligung nach festgelegten Bedingungen statt.

Antrag auf Erstattung der Reisekosten

Wenn Sie eine Langzeitrehabilitation im Ausland in Anspruch genommen haben, können Sie die Erstattung der Reisekosten beantragen. Dies ist möglich, wenn Sie eine monatliche Gesamtstrecke von mehr als 300 km für die Langzeitrehabilitation zurückgelegt haben. Den Antrag stellen Sie, wenn Ihre Langzeitrehabilitation abgeschlossen ist.

Dem Antrag müssen mindestens folgende Dokumente beiliegen:

  • das ausgefüllte Antragsformular (Spesen)
  • Ihre Zahlungsbelege

Sobald Sie den Antrag vollständig (Formular inklusive Anhänge) beim Ministerium eingereicht haben, prüft der zuständige Fachbereich Ihre Anfrage. Wenn der Antrag genehmigt wird, erstattet das Ministerium Ihre Reisekosten entsprechend der anwendbaren Bestimmungen zur Fahrtentschädigung des Ministeriums.