Sitzung vom 29. Oktober 2015

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 7. Juni 2001 bezüglich der Organisation der Einrichtungen öffentlichen Interesses der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zur Regelung der Anwerbung, der Laufbahn und der Besoldung der Beamten dieser Einrichtungen

Punkt 40 :

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in dritter und letzter Lesung den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 7. Juni 2001 bezüglich der Organisation der Einrichtungen öffentlichen Interesses der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zur Regelung der Anwerbung, der Laufbahn und der Besoldung der Beamten dieser Einrichtungen.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Regierung hat den Vorentwurf in zweiter Lesung in ihrer Sitzung vom 16. Juli 2015 verabschiedet.

Das Gutachten 58.165/3 des Staatsrates vom 2. Oktober 2015 liegt nun vor. Die Untersuchung des Staatsrates gibt keinen Anlass zu Bemerkungen.

Der Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 16. April 2009 zur Festlegung des Stellenplans für das Personal des IAWM wurde am 16. Juli 2015 verabschiedet und ist am Tage seiner Verabschiedung in Kraft getreten. Damit das Inkrafttreten der beiden Erlasse identisch ist, tritt vorliegender Erlass am 16. Juli 2015 in Kraft.

Der Erlass der Regierung vom 16. April 2009 zur Festlegung des Stellenplans des IAWM sieht drei Stellen für Pädagogen mit Universitätsabschluss vor, die als „Pädagogische Referenten“ angeworben werden. Nach vier Dienstjahren erfahren sie eine Regelbeförderung zum „Beigeordneten pädagogischen Berater“ und im Falle einer Offenerklärung durch den Verwaltungsrat und die Regierung können sie nach neun Dienstjahren zum „Pädagogischen Berater“ befördert werden.

Der Verwaltungsrat des IAWM hat auf seiner Sitzung vom 25. Februar 2015 einstimmig beschlossen, in diesem Sinne eine Abänderung des Stellenplanerlasses vom 16. April 2009 – bei Beibehaltung des aktuellen Stellenkontingents von drei pädagogischen Mitarbeitern - zu beantragen.

Das IAWM hat seit vielen Jahren keinen technisch bzw. technologisch ausgebildeten Universitätsabsolventen (Ingenieur mit Universitätsabschluss) für pädagogische Aufgaben anwerben können.

Da es aber gerade beruflich-technische Kompetenzprofile sind, die das duale Ausbildungssystem prägen, sieht das IAWM es für die Ausarbeitung und Aktualisierung von beruflich-technischen Lehr- und Meisterprogrammen als unabdingbar an, zukünftig bei der Anwerbung neuer Mitarbeiter vom Stellenplan her auch Fachhochschul-Ingenieure (= Niveau II+) und/oder Inhaber eines Meisterbriefes mit Abitur (= Niveau II+) für pädagogische Stellen vorsehen zu können.

Im Anhang I – Liste der Dienstgrade, die durch Anwerbung besetzt werden können - des Erlasses der Regierung vom 16. April 2009 zur Festlegung des Stellenplans des IAWM wird der Dienstgrad „Pädagogischer Assistent“ hinzugefügt.

Im Artikel 16 des Erlasses der Regierung vom 7. Juni 2001 bezüglich der Organisation der Einrichtungen öffentlichen Interesses der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zur Regelung der Anwerbung, der Laufbahn und der Besoldung der Beamten dieser Einrichtungen sind folgende neue Dienstgrade und Ränge vorzusehen:

Erster pädagogischer Assistent II+.A
Pädagogischer Hauptassistent II+.B
Pädagogischer Assistent II+.C

Zudem sind ebenfalls im Artikel 17 des Erlasses der Regierung vom 7. Juni 2001 bezüglich der Organisation der Einrichtungen öffentlichen Interesses der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zur Regelung der Anwerbung, der Laufbahn und der Besoldung der Beamten dieser Einrichtungen folgende neue Dienstgrade und Gehaltstabellen vorzusehen:

Erster pädagogischer Assistent II+/3
Pädagogischer Hauptassistent II+/2
Pädagogischer Assistent II+/1

3. Finanzielle Auswirkungen:

Da die Anzahl Beamter in den pädagogischen Rängen in Stufe I und Stufe II+ insgesamt höchstens drei betragen darf, handelt es sich um eine Umwandlung von  Niveau I in Niveau II+ Stellen.

4. Gutachten:

  • Die Gutachten des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen (IAWM) vom 24. Juni 2015 und des Sektorenausschusses vom 16. Juni 2015 liegen vor.
  • Das Gutachten der Finanzinspektion vom 10. Juli 2015 liegt vor.
  • Das Gutachten 58.165/3 des Staatsrates vom 2. Oktober 2015 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der DG.