Sitzung vom 8. Dezember 2016

Nachtrag zu den Geschäftsführungsverträgen 2016-2019 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Frauenzentrum für Beratung, Bildung und Opferschutz, Prisma VoG und der Verbraucherschutzzentrale VoG

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Nachtrag zu den Geschäftsführungsverträgen 2016-2019 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Frauenzentrum für Beratung, Bildung und Opferschutz, Prisma VoG und der Verbraucherschutzzentrale VoG und lässt dem Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine Abschrift der angepassten Geschäftsführungsverträge zukommen. 

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Am 21. April 2016 hat die Regierung einen Geschäftsführungsvertrag mit dem Frauenzentrum für Beratung, Bildung und Opferschutz VoG, Prisma für den Zeitraum 2016-2019 abgeschlossen.

Am 12. Mai 2016 hat die Regierung einen Geschäftsführungsvertrag mit der VoG, Verbraucherschutzzentrale  für den Zeitraum 2016-2019 abgeschlossen.

Die Geschäftsführungsverträge berücksichtigen eine jährliche Erhöhung um 1,25%.

In ihrer Sitzung vom 4. Mai 2016 hat die Regierung beschlossen, die Zuwendungen an Einrichtungen, mit denen die Deutschsprachige Gemeinschaft einen Geschäftsführungs-vertrag oder eine Jahreskonvention abgeschlossen hat, zusätzlich zu der vereinbarten Steigerung von 1,25 % ab 2017, um ein weiteres Prozent zu erhöhen.

Die unten aufgeführten Tabellen zeigen den Vergleich zu den genehmigten Zuschüssen der Geschäftsführungsverträge 2016–2019 und den angepassten Beträgen nach der Erhöhung um 1 Prozent. Für die Jahre 2018 und 2019 bleibt die jährliche Erhöhung auf 1,25 % begrenzt, unter Berücksichtigung der Steigerung von 2,25 % von 2016 zu 2017.

Übersicht über die ursprünglich vorgesehenen und die angepassten Zahlen:

PRISMA, VoG

       

Haushaltsjahr

Vorgesehener

Zuschuss

 

Haushaltsjahr

Erhöhung:

um 2,25% für 2017,

um je 1,25% ab 2018

2016

197.325,00 EUR 

 

2016

197.325,00 EUR

2017

199.792,00 EUR  

 

2017

201.765,00 EUR

2018

202.289,00 EUR 

 

2018

204.287,00 EUR

2019

204.818,00 EUR  

 

2019

206.841,00 EUR

 

       

 

 

VSZ, VoG

       

Haushaltsjahr

Vorgesehener

Zuschuss

 

Haushaltsjahr

Erhöhung:

um 2,25% für 2017,

um je 1,25% ab 2018

2016

356.554,00 EUR

 

2016

356.554,00 EUR

2017

361.011,00 EUR

 

2017

364.576,00 EUR

2018

365.523,00 EUR

 

2018

369.133,00 EUR

2019

370.092,00 EUR

 

2019

373.747,00 EUR

 

Dieser Gesamtzuschuss umfasst für das jeweilige Jahr den Zuschuss, der zur Ausführung des Auftrags im Bereich des nachhaltigen Konsums genutzt werden muss:

Haushaltsjahr

Vorgesehener

Zuschuss

 

Haushaltsjahr

Erhöhung:

um 2,25% für 2017,

um je 1,25% ab 2018

2016

67.893,00 EUR

 

2016

 67.893,00 EUR

2017

68.742,00 EUR

 

2017

69.421,00 EUR

2018

69.601,00 EUR

 

2018

70.289,00 EUR

2019

70.471,00 EUR

 

2019

71.168,00 EUR

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Bezuschussung der beiden Organisationen erfolgt über OB 50 – Pr. 15 – Zuw. 33.01. Die Zuschüsse werden zu 100% als Zwölftel im Jahr 2017 gezahlt und belaufen sich, unter Vorbehalt der Verabschiedung des Haushaltsentwurfs auf:

201.765,00 EUR für die VoG Prisma und

364.576,00 EUR für die VoG Verbraucherschutzzentrale.

Die effektiven Zuschüsse für die Jahre 2018 und 2019 sind unter Vorbehalt der Verabschiedung entsprechender Mittel in den Haushaltsdekreten zu sehen.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 25. November 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Artikel 105 des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft;

Regierungsbeschluss vom 4. Mai 2016.