Sitzung vom 22. Dezember 2016

Regierungserlass zur Gewährung eines Zuschusses für das Projekt Seniorenbeauftragte der VoG Eudomos – Ihr häuslicher Begleitdienst

1. Beschlussfassung :

Die Regierung genehmigt den Vertrag mit Eudomos-IHB und der Dienststelle für Personen mit einer Behinderung zur Einsetzung von Seniorenbeauftragte für die Dauer vom 1. September 2016 bis zum 31. Dezember 2016.

Die Regierung gewährt der VoG Eudomos – Ihr häuslicher Begleitdienst einen Zuschuss in Höhe von 23.332,00 EUR für das Pilotprojekt der Seniorenbeauftragten bis voraussichtlich 31. Dezember 2016 ( 4 Monate) und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Allgemeine Zielsetzung des Projektes ist es, durch das Einsetzen der Seniorenbeauftragten in den Gemeinden die Gestaltung wohnortsnaher Seniorenpolitik zu ermöglichen und anzustoßen. Demografischer Wandel, Altersarmut, Mobilität, Unterstützung zu Hause, Nachbarschaftshilfe, soziale Teilhabe, um nur diese Faktoren zu nennen, betreffen direkt das Leben von Senioren in einer Gemeinde.

Das Projekt der Seniorenbeauftragten ist Teil des REK Zukunftsprojektes „Selbstbestimmtes Altern ermöglichen“.

Die VoG Eudomos – Ihr häuslicher Begleitdienst erhält zur Durchführung der im Vertrag erwähnten Aufgaben und den damit verbundenen Personal- und Funktionskosten bis zum 31. Dezember 2016 einen Zuschuss.

Ab dem 1. Januar 2017 werden die im Vertrag definierten Aufgaben von der DSL übernommen. Der Rest-Zuschuss des Pilotprojektes fließt dann in die Dotation der DSL (OB50 Pr13  Zw. 41.40).

Der Gesamtzuschuss in Höhe von 140.000 € wird nach Unterzeichnung des Vertrages und nach Arbeitsbeginn den Seniorenbeauftragten in monatlichen Vorschüssen ausbezahlt:

Bis zum 31. Dezember 2016 wird ein Zuschuss von 23.332,00 EUR für die Monate September bis Dezember 2016 an Eudomos-IHB überwiesen. Der monatlich auszuzahlende Betrag beträgt 5.833,00 EUR.

Bei planmäßiger Gründung der DSL am 1. Januar 2017 werden die Zuschüsse wie folgt ausgezahlt:

Für das Jahr 2017 wird die Summe von 69.996,00 EUR auf die für die DSL bestimmte Dotation für das Jahr 2017 angerechnet.

Für das Jahr 2018 wird der Restbetrag in Höhe von 46.672,00 EUR auf die für die DSL bestimmte Dotation für das Jahr 2018 angerechnet.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Die VoG Eudomos – Ihr häuslicher Begleitdienst erhält einen Betrag in Höhe von

23.332,00 EUR.

Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2016, OB 50, Programm 17, Zuweisung 33.04.

VE                                                                  AE

HHM 2016               :     140.000,00 EUR          HHM 2016             :   40.000,00 EUR

Festgelegt               :       20.330,00 EUR          Ausgezahlt            :   20.330,00 EUR

Vorliegende Akte      :       23.332,00 EUR          Offen                    :           0,00 EUR

                                                                      Vorliegende Akte   :   23.332,00 EUR

Saldo                      :       96.338,00 EUR          Saldo                    :    -3.662,00 EUR

Der auszuzahlende Restbetrag von 3.662,00 EUR erfolgt durch die Mittel des Haushaltsjahres 2017.

4. Gutachten :

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 15. Dezember 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage :

Dekret vom 16. Februar 2009 über die Dienste der häuslichen Hilfe und die Schaffung einer Beratungsstelle für die häusliche, teilstationäre und stationäre Hilfe.