Sitzung vom 19. Januar 2017

Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Patienten Rat & Treff (PRT) für das Jahr 2017 sowie Regierungserlass zur Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2017 an die VoG PRT

1. Beschlussfassung :

Die Regierung genehmigt den Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Patienten Rat & Treff für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum

31. Dezember 2017.

Die Regierung gewährt dem Patienten Rat & Treff einen Zuschuss in Höhe von 146.760,45 EUR für das Jahr 2017 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Der Patienten Rat & Treff ist aktiv im Bereich der Krankheitsprävention/Gesundheits-förderung, der Patientenrechte und der Selbsthilfegruppen auf dem gesamten Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Die Vereinigung fängt außerdem gesellschaftlich relevante Themen in diesen Bereichen auf und vermittelt diese als Ansprechpartner an die breite Bevölkerung. Dies geschieht durch:

Informations- und Sensibilisierungsangebote zu verschiedensten Gesundheitsthemen u.a. Ernährung, Hautkrebs, Schlaganfallprävention und Diabetikerschulungen;

Starthilfe bei der Gründung neuer Selbsthilfegruppen sowie Unterstützung der Gruppenleiter in organisatorischen und materiellen Belangen;

Beratung und Vertretung für die Bevölkerung im Bereich der Patientenrechte und der Patientenverfügung;

Mitarbeit in Arbeitsgruppen, Gremien, Beiräten auf DG, euregionaler oder föderaler Ebene, betreffend der Gesundheitsbelange von Patienten.

Die konkreten Maßnahmen zur Ausführung der beschriebenen Aufgaben für das Jahr 2017 sind in einem Vertrag und im beiliegenden Jahresaktionsplan aufgeführt. Dieser Plan ist integraler Bestandteil des Vertrages.

Der Jahresaktionsplan orientiert sich an den letzten Resultaten wissenschaftlicher Studien und Datenerhebungen, wie z.B. der nationalen Gesundheitsbefragung 2013. Die VoG PRT kann Anpassungen des Jahresaktionsplans vornehmen.

Um der Bevölkerung einen einfachen Zugang zu ihren Dienstleistungen zu ermöglichen, stellt die VoG PRT das Angebot im Norden und im Süden zur Verfügung.

Zuschussberechnung:

Der Zuschuss in Höhe von 146.760,45  für das Jahr 2017 setzt sich wie folgt zusammen: Der Betrag in Höhe von 145.974,66 EUR entspricht dem gezahlten Zuschuss von 2016 mit einer Steigerung um 2,25% entsprechend den Vorgaben der Regierung.

Hinzu kommt noch ein Betrag in Höhe von 785,79 EUR für die Anpassung der Gehälter an die Krankenhausbaremen in Folge der Umsetzung des neuen Rahmenabkommens 2016-2019 für den nicht kommerziellen Sektor.

Eventuelle weitere Personalkosten in Folge der Umsetzung des neuen Rahmenabkommens 2016-2019 für den nicht kommerziellen Sektor werden zusätzlich bezuschusst.

Der Gesamtbetrag in Höhe von 146.760,45 EUR wird in monatlichen Vorschüssen ausgezahlt. Für die Monate Januar bis November 2017 beläuft er sich auf eine Summe von 12.230,00 EUR und aus Verrechnungsgründen für den Monat Dezember auf 12.230,45 EUR.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Die VoG PRT erhält einen Betrag in Höhe von 146.760,45 EUR. Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2017, Organisationsbereich 50, Programm 16, Zuweisung 33.01.

Stand der Haushaltsmittel:

VE                                                                AE

HHM 2017                :       492.000,00 EUR          HHM 2017             :   437.000,00 EUR

Festgelegt               :       211.582,86 EUR          Offen 2017           :     211.582,86 EUR

Vorliegende Akte      :       146.760,45 EUR          Offen 2016           :        2.925,00 EUR

                                                                         Vorliegende Akte    :      146.760,45 EUR

Saldo                      :       133.656,69 EUR          Saldo                   :        75.731,69 EUR

4. Gutachten :

Das Gutachten der Finanzinspektion wurde angefragt.

5. Rechtsgrundlage :

Gesetz vom 31. Dezember 1983 über die institutionellen Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft so wie es abgeändert wurde.

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft so wie es abgeändert wurde.

Dekret vom 15. Dezember 2016 zur Festlegung des Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2017.

Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG PRT für das Jahr 2017.