Sitzung vom 2. Februar 2017

Durchführungsabkommen: Grenzinfopunkt Aachen-Eurode

1. Beschlussfassung :

Die Regierung genehmigt das Durchführungsabkommen „Grenzinfopunkt  Aachen – Eurode“.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Um ein attraktives wirtschaftliches Standortklima mit einer internationalen Ausstrahlung zu erreichen, ist in einer Grenzregion wie der Euregio Maas-Rhein ein transparenter, grenzüberschreitender Arbeitsmarkt eine Grundvoraussetzung.

Um diese erwünschte Entwicklung zu fördern, bedarf es in der Euregio Maas-Rhein eines geeigneten, dauerhaften Informationsangebotes. Dieses Informationsangebot muss die Bereiche Besteuerung, soziale Sicherheit und Arbeitsrecht abdecken sowie eine qualifizierte Beratung sicherstellen. Nur dann werden Bürger/Arbeitnehmer und Unternehmer/Arbeitgeber wirksam die Chancen der Euregio nutzen, und das wirtschaftliche Potenzial der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit kann sich zum Wohle aller entfalten.

2012 haben 11 Partner ein Abkommen unterzeichnet und sich zur Zusammenarbeit bereit erklärt, um einen Grenzinformationspunkt (GIP) dauerhaft einzurichten. Der Kreis Heinsberg nimmt die Beratungen des Grenzinfopunktes regelmäßig seit 2013 in Anspruch und beteiligt sich an der Finanzierung.

Im Jahr 2016 nahm der Grenzinfopunkt Maastricht seine Arbeit auf und kooperiert eng mit dem Grenzinfopunkt Aachen. So liegt denn auch die Überlegung nahe, nach Ende der Laufzeit des Übereinkommens für den Grenzinfopunkt Maastricht, die Grenzinfopunkte in der Euregio Maas-Rhein unter einem Dach zusammenzufassen. 2019 sollen diese Überlegungen diskutiert und dann konkretisiert werden.

Die Beschlussfassung über die Fortführung und Fortentwicklung des Projektes Grenzinfopunkt Aachen-Eurode wird jetzt in dem vorliegenden überarbeiteten Abkommen festgelegt.

Das neue vorliegende Abkommen tritt mit Datum seiner Unterzeichnung in Kraft und ersetzt das alte Durchführungsabkommen.

Die unterzeichnenden Partner:

1. Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens

2. Provinz Limburg

3. Region Aachen Zweckverband

4. Städteregion Parkstad-Limburg

5. Stadt Aachen

6. Städteregion Aachen

7. Kreis Heinsberg

8. Euregio Maas-Rhein

9. Eurode Zweckverband

10. Stadt Maastricht

11. Gemeinde Gulpen-Wittem

12. Gemeinde Vaals

13. Industrie- und Handelskammer Aachen

vereinbaren, das sich im Anhang befindende Durchführungsabkommen zur Beschlussfassung über Fortführung und Gestaltung des Grenzinfopunktes Aachen-Eurode zu ratifizieren und umzusetzen.

Es hält im Einzelnen folgendes fest:

1. Ziele & Zusammenarbeit

2. Standort Grenzinfopunkt Aachen-Eurode

3. Aufgaben des Grenzinfopunktes

3.1 Primäraufgaben

3.2 Sekundäraufgaben

3.3 Annexaufgaben

4. Verwaltungsstruktur und „Hosting-Partner“

5. Organisation & Personal des Grenzinfopunktes inklusive des Arbeitsverhältnisses des Personals

6. Methodik des Grenzinfopunktes

7. Haushaltsetat, Finanzierung & Kostennachweis

8. Inkrafttreten

9. Beendigung der Partnerschaft

10. Salvatorische Klauseln

3. Finanzielle Auswirkungen :

Die Unterzeichnung des Durchführungsabkommens hat direkte Auswirkungen auf den Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die Kosten belaufen sich jährlich auf 17.000 €.

Die Partnerschaft ist entsprechend Abschnitt 3 Beendigung der Partnerschaft unbefristet angelegt. Im Jahre 2019 wird das Abkommen einer Überprüfung unterzogen, um einzuschätzen, ob die bestehende organisatorische Form der Partnerschaft noch zeitgemäß ist oder ob mit der Entwicklung aller GIPs in der Euregio-Maas-Rhein eine andere Form, die diese GIPs zusammenführt, angemessener ist.

4. Gutachten :

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 27. Januar 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage :

keine