Sitzung vom 14. Februar 2017

Konvention zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Zentrum für Regionalgeschichte in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens zur Finanzierung der Tätigkeiten im Jahre 2017

1. Beschlussfassung :

Die Regierung genehmigt die Konvention zur Finanzierung der Tätigkeiten der V.o.G. Zentrum für Regionalgeschichte in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens im Jahr 2017.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Am 24. November 2014 wurde die V.o.G Zentrum für Regionalgeschichte in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens gegründet.

Zweck der Vereinigung ist die Förderung der historischen Forschungsarbeit in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens.

Hierzu gehören alle Maßnahmen, die die Sicherung von Quellen aller Art unterstützen, die Aufarbeitung, Darstellung oder Publikation (schriftlich, audiovisuell, digital oder jede andere Ausdrucksform), die Vermittlung von historischen Forschungsergebnissen, die Koordinierung der Geschichtsarbeit in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zwischen allen direkt und indirekt betroffenen Akteuren sowie die regionale, überregionale und internationale Zusammenarbeit mit anderen historischen und wissenschaftlichen Einrichtungen.

Gemäß Konvention werden für das Jahr 2017 folgende 4 Projekte durchgeführt:

  • Band 4 – Grenzerfahrungen. Eine Geschichte der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens“
  • Filmische Zeitzeugensicherung
  • Erfassung, Sicherung und Digitalisierung von Quellen
  • Webseite

Die Konvention dient ferner als Finanzierungsgrundlage der V.o.G. im Jahre 2017.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Zu Lasten des Organisationsbereiches 20, Programm 13, Zuweisung 33.12, „Subventionen im Bereich der Regionalgeschichte“, des Haushaltsjahres 2017 werden durch vorliegende Konvention Mittel in einer Gesamthöhe von maximal 138.000,- Euro zur Finanzierung der V.o.G. vorgesehen.

4. Gutachten :

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 9. Februar 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage :

Dekret vom 15. Dezember 2016 zur Festlegung des Allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2017