Sitzung vom 21. Februar 2017

Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag für die Jahre 2016-2019 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag für die Jahre 2016-2019 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) und lässt dem Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine Abschrift des angepassten Geschäftsführungsvertrags zukommen.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Am 12. Februar 2016 hat die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft einen Geschäftsführungsvertrag mit der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) für den Zeitraum von 2016-2019 abgeschlossen.

Der Geschäftsführungsvertrag berücksichtigte eine jährliche Erhöhung um 1,25 %.

In der Sitzung vom 4. Mai 2016 hat die Regierung beschlossen, die Zuwendungen an Einrichtungen, mit denen die Deutschsprachige Gemeinschaft einen Geschäftsführungs-vertrag oder eine Jahreskonvention abgeschlossen hat, zusätzlich zu der vereinbarten Steigerung von 1,25 % in 2017, um ein weiteres Prozent zu erhöhen.

Das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft führte im Jahr 2015 und zu Beginn des Jahres 2016 eine wirtschaftliche und fachliche Evaluation der privaten Jugendhilfeeinrichtungen S.I.A. und Oikos durch. Bereits in den Jahren 2012 und 2013 wurde eine Evaluation der öffentlichen Jugendhilfeeinrichtung, Mosaik-Zentrum, umgesetzt.

Bezugnehmend auf die Ergebnisse der fachlichen und wirtschaftlichen Evaluation wird das Dienstleistungsverhältnis zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Oikos beendet. Aufgrund dieser Entscheidung müssen die verschiedenen Bereiche der stationären und ambulanten Betreuung zukünftig neu aufgestellt werden.

Aus diesem Grund stellt die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft der VoG S.I.A. ab dem 1. Januar 2017 eine zusätzliche Vollzeitäquivalenz für die Erweiterung des ambulanten Teams zur Verfügung.

Ab September 2016 erfolgte die Einstellung einer halbzeitigen Sachbearbeiterin. Neben der Buchhaltung und anderen anfallenden Büroarbeiten steht sie auch den Bewohnern der VoG S.I.A. bei Verwaltungsfragen unterstützend zur Seite.

Ebenfalls erfolgte im 2. Halbjahr 2016 eine Erhöhung der Arbeitsstunden der Geschäftsführerin Nicole Kohnen von 25 Stunden pro Woche auf 30 Stunden pro Woche.

Durch den neuen Aufgabenbereich der ambulanten Betreuung ist ein früherer Auszug der jungen Erwachsenen möglich. Einige junge Erwachsene sind nicht in eine Wohngemeinschaft integrierbar. Mit dem zusätzlichen Angebot der ambulanten Hilfe könnten diese jungen Erwachsenen ambulant betreut werden. Das ambulante Angebot der VoG S.I.A. kann somit das Angebot der VoG Oikos für junge Erwachsene ersetzen.

Die unten aufgeführten Tabellen zeigen den Vergleich zu den genehmigten Zuschüssen des Geschäftsführungsvertrags für die Jahre 2016–2019 und den angepassten Beträgen nach der Erhöhung um 1 Prozent in 2017. In der Anpassung sind ebenfalls die Kosten für die Erweiterung des Personalkaders in Höhe von 81.150,- EUR für das Jahr 2017 enthalten. Für die Jahre 2018 und 2019 bleibt die jährliche Erhöhung auf 1,25 % begrenzt, unter Berücksichtigung der Steigerung um 2,25 % von 2016 zu 2017.

Den Bemerkungen der Finanzinspektion wurde Rechnung getragen.

Übersicht über die ursprünglich vorgesehenen und die angepassten Zahlen:

 VoG  S.I.A.  Basisbezuschussung

Haushaltsjahr

Vorgesehener

Zuschuss

 

Haushaltsjahr

Erhöhung:

um 2,25 % für 2017,

um je 1,25 % ab 2018

inklusive Personalkosten ab 2017

2016

116.471,- EUR 

 

2016

116.471,- EUR 

2017

117.927,- EUR  

 

2017

200.242,- EUR

2018

119.401,- EUR 

 

2018

200.619,- EUR

2019

120.894,- EUR  

 

2019

203.127,- EUR

 

VoG S.I.A. Lebenshaltungskostenpauschale

Haushaltsjahr

Vorgesehener

Zuschuss

 

Haushaltsjahr

Erhöhung:

um 2,25 % für 2017,

um je 1,25 % ab 2018

2016

9.201,- EUR

 

2016

9.201,- EUR

2017

9.316,- EUR

 

2017

9.408,- EUR

2018

9.432,- EUR

 

2018

9.526,- EUR

2019

9.550,- EUR

 

2019

9.645,- EUR

           

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Basisbezuschussung sowie die Lebenshaltungskostenpauschale der VoG S.I.A. erfolgen über OB 50 – Pr. 14 – Zuw. 33.01. Die Zuschüsse werden zu 100 % als Zwölftel im Jahr 2017 gezahlt und belaufen sich auf:

200.242,- EUR für die Basisbezuschussung;

9.408,- EUR für die Lebenshaltungskostenpauschale.

Die effektiven Zuschüsse für die Jahre 2018 und 2019 sind unter Vorbehalt der Verabschiedung entsprechender Mittel in den Haushaltsdekreten zu sehen.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 27. Januar 2017 liegt vor. Den Bemerkungen wurde Rechnung getragen.

5. Rechtsgrundlage: 

Artikel 105 des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft;

Regierungsbeschluss vom 4. Mai 2016;

Dekret vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen;

Erlass der Regierung vom 14. Mai 2009 über die Jugendhilfe und den Jugendschutz.