Sitzung vom 16. März 2017

Grenz Echo Pressehilfe 2017

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt dem GrenzEcho  für das Jahr 2017 eine Pressehilfe in  Höhe von  174.000,00 € und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Dekret vom 7. Februar 1994 über die Hilfe für die Tagespresse; abgeändert durch die Programmdekrete vom 29. Juni 1998, 25. März 2013 und 22. Februar 2016; setzt fest, dass der in der Deutschsprachigen Gemeinschaft in deutscher Sprache erscheinenden Tagespresse ein Betrag in Höhe der im Ausgabenhaushalt zu diesem Zweck vorgesehenen Mittel als jährliche Pressehilfe gewährt wird.

Da das GrenzEcho als einzige Tagespresse die Bedingungen im oben genannten Dekret erfüllt, erhält es als Pressehilfe für das Jahr 2017 einen Gesamtzuschuss von 174.000,00 EUR.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr:            2017

Finanzstelle:   40.14

Finanzposition:           31.32

Zuschuss:        174.000,00 €

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom   7. Februar 2017  liegt vor.

Das Gutachten des Haushaltsministers ist aufgrund des Erlasses zur Organisation der Haushaltskontrolle vom 20. November 2003, Artikel 5, nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Das Dekret vom 7. Februar 1994 über die Hilfe für die Tagespresse; abgeändert durch die Programmdekrete vom 29. Juni 1998, 25. März 2013 und 22. Februar 2016.