Sitzung vom 23. März 2017

Kooperationspartner VHS VoG – Frauenliga VoG – KAP VoG für die Jahr 2017 – 2021 sowie Erlass der Regierung zur Gewährung eines Zuschusses an die KAP VoG in Kooperation mit der VHS VoG und der Frauenliga VoG, für die Durchführung der Intensiv- und niederschwelligen Sprachkurse für Migranten in der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Jahr 2017

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Vertrag 2017 - 2021 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und den Kooperationspartnern VHS VoG – Frauenliga VoG – KAP VoG.

Die Regierung gewährt der KAP VoG in Kooperation mit der VHS VoG und der Frauenliga VoG für das Jahr 2017 einen Zuschuss in Höhe von 200.000,00 EUR für die Durchführung der Intensiv- und niederschwelligen Sprachkurse für Migranten in der Deutschsprachigen Gemeinschaft und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Mit dem Beschluss der Regierung vom 22. Dezember 2016 zur Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags „Intensiv- und niederschwellige Sprachkurse für Migranten ab 2017“ wurde der Zuschlag für die Organisation und die Durchführung der Sprachenkurse für Migranten für fünf Jahre an die KAP VoG in Kooperation mit der VHS VoG und der Frauenliga VoG erteilt.

Im Vertrag 2017 – 2021 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VHS VoG – Frauenliga VoG – KAP VoG ist die Höhe der jährlichen Subventionen an die Kooperationspartner festgelegt. Nach Unterzeichnung des Vertrages 2017 – 2021 bildet dieser die Grundlage für die Bezuschussung.

Für das Haushaltsjahr 2017 wird gemäß dem Vertrag ein Höchstzuschuss von 200.000,00 EUR vorgesehen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr:                      2017

Finanzstelle:                         50.15

Finanzposition:                     33.01

Zuschuss:                            200.000,00

Die Auszahlung des Jahreszuschusses erfolgt zu 100 % in Form von zwölf monatlichen Vorschüssen auf das Konto der Kulturellen Aktion und Präsenz, KAP VoG (11 x 16.666,00 EUR für die Monate Januar bis November 2017 und 16.674,00 EUR für den Monat Dezember 2017).

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 7. März 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Artikel 57 und Artikel 104 des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, sowie der Erlass der Regierung vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Beschluss der Regierung zur Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags „Intensiv- und niederschwellige Sprachkurse für Migranten ab 2017“ vom 22.12.2016