Sitzung vom 23. März 2017

Erlass der Regierung zur Festlegung des Zuschusses für das Jahr 2017 für die VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) einen Zuschuss in Höhe von 200.242,- EUR für das Jahr 2017 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt

2. Erläuterungen:

Seit dem 1. Januar 2009 findet das Dekret vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen Anwendung. Der Erlass der Regierung über die Jugendhilfe und den Jugendschutz wurde am 14. Mai 2009 verabschiedet. Im Rahmen des Dekretes der Jugendhilfe wurde die VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) gemäß Artikel 22 als Jugendhilfeträger der stationären und ambulanten Hilfen anerkannt.

Am 12. Februar 2016 hat die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft einen Geschäftsführungsvertrag mit der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) für die Jahre 2016-2019 abgeschlossen.

Zu den Basisaufgaben der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) gehören:

  • die stationäre Aufnahme junger Erwachsener und Jugendlicher in einer sozialtherapeutischen Wohngemeinschaft;
  • die Organisation eines Treffpunkts für ehemalige Bewohner und andere Hilfesuchende;
  • die ambulante Betreuung junger Erwachsener und Jugendlicher, die den Anforderungen eigenständigen Lebens noch nicht gewachsen sind aber keine Wohngruppenbetreuung wünschen oder benötigen.

Bezugnehmend auf die Ergebnisse der fachlichen und wirtschaftlichen Evaluation wird das Dienstleistungsverhältnis zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG OIKOS beendet. Aufgrund dieser Entscheidung müssen die verschiedenen Bereiche der stationären und ambulanten Betreuung zukünftig neu aufgestellt werden.

Aus diesem Grund stellt die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) ab dem 1. Januar 2017 eine zusätzliche Vollzeitäquivalenz für die Erweiterung des ambulanten Teams zur Verfügung.

Ab September 2016 erfolgte die Einstellung einer halbzeitigen Sachbearbeiterin. Neben der Buchhaltung und anderen anfallenden Büroarbeiten steht sie auch den Bewohnern der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) bei Verwaltungsfragen unterstützend zur Seite.

Ebenfalls erfolgte im 2. Halbjahr 2016 eine Erhöhung der Arbeitsstunden der Geschäftsführerin Nicole Kohnen von 25 Stunden pro Woche auf 30 Stunden pro Woche.

Durch den neuen Aufgabenbereich der ambulanten Betreuung ist ein früherer Auszug der jungen Erwachsenen möglich. Einige junge Erwachsene sind nicht in eine Wohngemeinschaft integrierbar. Mit dem zusätzlichen Angebot der ambulanten Betreuung könnten diese jungen Erwachsenen ambulant begleitet werden. Das ambulante Angebot der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) kann somit das Angebot der VoG Oikos für junge Erwachsene ersetzen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Zuschuss für das Jahr 2017 beträgt 200.242,- EUR. Der Zuschuss wird zu 100 % als Zwölftel im Jahr 2017 gezahlt. Der monatlich auszuzahlende Betrag beläuft sich auf 16.686,- EUR für die Monate Januar bis November 2017 und auf 16.696,- EUR für den Monat Dezember 2017. Die Mittel sind im Haushalt des Jahres 2017 Organisationsbereich 50, Programm 14, Zuweisung 33.01 vorhanden.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 14. März 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlagen:

Dekret vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen;

Erlass der Regierung vom 14. Mai 2009 über die Jugendhilfe und den Jugendschutz;

Geschäftsführungsvertrag 2016-2019 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.).