Sitzung vom 23. März 2017

Erteilung von Vollmachten für die ordentliche Generalversammlung der PROMA AG am 02. Mai 2017

1. Beschlussfassung:

Die Regierung erteilt Herrn Dr. Herbert Ossemann und Herrn Norbert Heukemes die Vollmacht und alle erforderlichen Befugnisse, die Gemeinschaft auf der ordentlichen Generalversammlung der PROMA AG am 02. Mai 2017 zu vertreten.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Deutschsprachige Gemeinschaft ist Eigentümerin von 25.464 Aktien der PROMA AG. Sie hält somit 85,71 % der Anteile.

Gemäß den Statuen der PROMA AG findet die jährliche ordentliche Generalversammlung am ersten Montag im Mai statt. Aufgrund des Feiertages am 01. Mai 2017 wird die Generalversammlung am 02. Mai 2017 um 11:00 Uhr am Gesellschaftssitz abgehalten mittels folgender Tagesordnung:

  1. Ratifizierung des Datums, der Uhrzeit und des Ortes der Generalversammlung
  2. Vorlage und Genehmigung des Geschäftsberichtes zum 31.12.2016
  3. Vorlage und Genehmigung der Bilanz, der Ergebnisrechnung und der Ergebnisverwendung zum 31.12.2016
  4. Vorlage des Berichtes des Kommissar - Revisors
  5. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates
  6. Entlastung des Kommissar - Revisors
  7. Erneuerung des Mandats des Kommissar - Revisors
  8. Verschiedenes

Die Regierung erteilt anhand beiliegender Erklärungen den oben genannten Personen Vollmacht, sie auf der ordentlichen Generalversammlung zu vertreten.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 17. Januar 1994 zur Errichtung von zusätzlichen Haushaltsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft.