Sitzung vom 31. März 2017

Beitritt zum Zusammenarbeitsabkommen zwischen dem Föderalstaat, der Flämischen Region und der Region Brüssel-Hauptstadt zur Entwicklung eines neuen elektronischen Wahlsystems und Beitritt zum Rahmenvertrag vom 30. Januar 2012 zur Einrichtung einer zentralen Beschaffungsstelle für Lieferungen und Dienstleistungen im Bereich der elektronischen Wahlen

1. Beschlussfassung :

Die Regierung genehmigt den Beitritt zum Zusammenarbeitsabkommen zwischen dem Föderalstaat, der Flämischen Region und der Region Brüssel-Hauptstadt zur Entwicklung eines neuen elektronischen Wahlsystems.

Die Regierung genehmigt den Beitritt zum Rahmenvertrag vom 30. Januar 2012 zur Einrichtung einer zentralen Beschaffungsstelle für Lieferungen und Dienstleistungen im Bereich der elektronischen Wahlen.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung der vorliegenden Beschlüsse beauftragt.

2. Erläuterungen :

In Anwendung von Artikel 139 der Verfassung wurde ab dem 1. Januar 2015 unter anderem die Zuständigkeit für die Organisation der Wahl der Gemeindeorgane von der Wallonischen Region an die Deutschsprachige Gemeinschaft übertragen.

Die Deutschsprachige Gemeinschaft hat entschieden, die Austragung der Gemeinderatswahlen anhand eines elektronischen Systems mit Papierbescheinigung stattfinden zu lassen.

2008 wurde ein Zusammenarbeitsabkommen zwischen dem Föderalstaat und der Flämischen Region über die Entwicklung eines neuen elektronischen Wahlsystems geschlossen.

Die Region Brüssel-Hauptstadt ist diesem Abkommen 2011 beigetreten.

Entsprechend diesem Zusammenarbeitsabkommen haben der Föderalstaat und die Flämische Region eine öffentliche Ausschreibung zur Entwicklung eines neuen elektronischen Wahlsystems gestartet. Der Auftrag wurde 2011 der Firma Smartmatic erteilt.

Am 30. Januar 2012 wurde der Rahmenvertrag mit Smartmatic zur Einrichtung einer zentralen Beschaffungsstelle für Lieferungen und Dienstleistungen im Bereich der elektronischen Wahlen unterzeichnet.

Um von den Bedingungen dieses Rahmenvertrags profitieren zu können, muss die Deutschsprachige Gemeinschaft dem Zusammenarbeitsabkommen zwischen dem Föderalstaat, der Flämischen Region und der Region Brüssel-Hauptstadt zur Entwicklung eines neuen elektronischen Wahlsystems beitreten, und anschließend dem Rahmenvertrag zur Einrichtung einer zentralen Beschaffungsstelle für Lieferungen und Dienstleistungen im Bereich der elektronischen Wahlen beitreten.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Damit die Deutschsprachige Gemeinschaft dem Zusammenarbeitsabkommen zwischen dem Föderalstaat, der Flämischen Region und der Region Brüssel-Hauptstadt zur Entwicklung eines neuen elektronischen Wahlsystems beitreten kann, muss sie sich in Höhe von 3.965,32 EUR an den Entwicklungskosten des Prototyps beteiligen. 

Die Deutschsprachige Gemeinschaft übernimmt für die Gemeinden die Bestellung der elektronischen Wahlsysteme mit Papierbescheinigung. Die Gemeinden sollen nach Abschluss eines Vertrags Eigentümerinnen der Systeme werden. Die Preise für die Wahlmaschinen und den Zubehör stehen im Anhang  des Rahmenvertrags.

In der Annahme, dass für alle Gemeinden die gleiche Anzahl Wahlbüros wie 2012 bestellt wird, sowie ein Wahlbüro als allgemeine Reserve, insgesamt also 58 Wahlbüros, und in der Annahme, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft gemeinsam mit der Region Brüssel-Hauptstadt die Wahlbüros bestellt, um die Mindestabnahmemenge zu erreichen, dürften die Kosten 762.505,70 EUR betragen. Gemäß Artikel 5 §1 Absatz 2 des Gesetzes vom 7. Februar 2014 zur Organisierung der elektronischen Wahl mit Papierbescheinigung kann der Föderalstaat durch einen Königlichen Erlass 20% dieser Kosten übernehmen. Von den restlichen 80% übernimmt die Deutschsprachige Gemeinschaft die Hälfte. Die restlichen 40% werden entsprechend der jeweiligen Anzahl erhaltener Wahlsysteme von den Gemeinden getragen.

Für den Ankauf der Wahlsysteme ist also unter den genannten Bedingungen in fine mit Kosten von 305.002,28 EUR für die Deutschsprachige Gemeinschaft zu rechnen. Es wird jedoch noch Anpassungen an der Hardware und an der Software geben. Diese sind mit weiteren Kosten verbunden, die jedoch noch nicht geschätzt werden können. Hinzu kommen Kosten für den Service (technische Wahltagunterstützung…) des Lieferanten der Wahlsysteme, welcher gemeinsam mit der Flämischen Region und der Region Brüssel-Hauptstadt bestellt wird, in Höhe von schätzungsweise 45.000,00 EUR.

4. Gutachten :

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 17. März 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage :

Sondergesetz vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen, Artikel 92bis §1

Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, Artikel 55 §1

Gesetz vom 15. Juni 2006 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge, Artikel 2 Nummer 4 und 15