Sitzung vom 13. April 2017

Bestellung der Mitglieder des in Ausführung des Zusammenarbeitsabkommens zwischen der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die Lokalwahlen vom 14. Oktober 2018 auf dem deutschen Sprachgebiet eingerichteten Begleitausschusses

1. Beschlussfassung:

Die Regierung bestellt folgende Personen in den in Ausführung des Zusammenarbeitsabkommens zwischen der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die Lokalwahlen vom 14. Oktober 2018 auf dem deutschen Sprachgebiet eingerichteten Begleitausschuss:

Frau Isabelle SCHIFFLERS, Kabinettschefin

Herrn Ralph BREUER, stellvertretender Generalsekretär

Herrn Pascal WERNER, Fachbereichsleiter

Herrn Robin RITZEN, Referent

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die Lokalwahlen vom 14. Oktober 2018 auf dem deutschen Sprachgebiet  sieht in Artikel 39 die Einrichtung eines Begleitausschusses und von Knowhow-Austauschdiensten zur Unterstützung der ordnungsgemäßen Verwaltung der gleichzeitigen Wahlen im Interesse aller an diesen Prozessen Beteiligten (Wähler, Gemeinden, Wahlbüros) vor.

Dieser Begleitausschuss wird ebenfalls mit der Ausarbeitung der Durchführungsmaßnahmen, deren Inhalt die Regierungen präzisieren, beauftragt.

Der wallonische Minister für lokale Behörden, Städte und Wohnungswesen, Pierre-Yves Dermagne, hat in seinem Schreiben vom 27. Februar 2017  die Vize-Ministerpräsidentin der Deutschsprachigen Gemeinschaft darüber informiert, welche Mitglieder vonseiten der Wallonischen Region in den Begleitausschuss bestellt werden.

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft soll ihrerseits die unter Punkt 1 genannten Mitglieder in den Begleitausschuss bestellen.

Die Bestellung wird mit der Unterzeichnung des Zusammenarbeitsabkommens wirksam.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Artikel 139 der Verfassung

Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, Artikel 55bis, eingefügt durch das Gesetz vom 5. Mai 1993 und abgeändert durch das Gesetz vom 6. Januar 2014

Dekret vom 1. Juni 2004 über die Ausübung gewisser Zuständigkeiten der Wallonischen Region im Bereich der untergeordneten Behörden durch die Deutschsprachige Gemeinschaft, abgeändert durch das Dekret vom 5. Mai 2014

Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die Lokalwahlen vom 14. Oktober 2018 auf dem deutschen Sprachgebiet